Mieter-Tipps

Inhalt beachten und Fristen einhalten: So kündigen Sie Ihren Mietvertrag richtig

  • VonLouisa Pader
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Mieter und Vermieter sind nicht immer auf einer Wellenlänge. Damit es bürokratisch keine Probleme gibt, sollten Sie bei einer Kündigung einige Details beachten.

Einen Mietvertrag zu kündigen, kann eine komplizierte Sache sein, wenn man nicht weiß, was zu tun ist. In das Schreiben gehören ein paar wichtige Details, die nicht vergessen werden dürfen und die sich je nach Wohnsituation auch ändern können. Außerdem haben sowohl Mieter als auch Vermieter verschiedene Möglichkeiten im Mietrecht, sich selbst zu schützen. Das sollten Sie bei der Kündigung eines Mietverhältnisses beachten. Hat Ihr Vermieter stattdessen nach einer Modernisierung die Miete erhöht? Lesen Sie hier, wann das erlaubt ist und wie hoch die Erhöhung ausfallen darf.

Wie lange im Voraus muss die Kündigung des Mietvertrags abgeschickt werden?

Wer eine Mietwohnung kündigen will, kann das nicht von heute auf morgen. Genauso wenig, wie der Vermieter einen Mieter innerhalb von wenigen Tagen auf die Straße setzen kann, kann der Mieter plötzlich die Wohnung verlassen und einfach die Mietzahlungen einstellen. Per Gesetz sind Kündigungsfristen festgelegt, die beide Parteien schützen sollen. Im Falle des Vermieters gibt die Kündigungsfrist ihm Zeit, rechtzeitig einen Nachmieter zu finden, damit er im Idealfall keinen Mietausfall hat. Der Mieter braucht diese Zeit in der Regel, um eine neue Bleibe zu finden.

Wer seine Wohnung kündigen will, sollte einige Details in der Kündigung auf keinen Fall vergessen.

Mieter können innerhalb von drei Monaten ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter variiert laut § 573c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) je nach Dauer des bestehenden unbefristeten Mietverhältnisses. Wenn der Mieter weniger als fünf Jahre in einer Mietwohnung gewohnt hat, kann das Mietverhältnis innerhalb von drei Monaten gekündigt werden. Ab fünf Jahren liegt die Kündigungsfrist bei sechs Monaten und wenn die Mietwohnung länger als acht Jahre bewohnt war, muss die Kündigung neun Monate im Voraus ausgesprochen werden.

Kündigen können beide Seiten ein Mietverhältnis zum Ende des Monats, spätestens aber zum dritten Werktag des folgenden Kalendermonats. Wird eine Kündigung beispielsweise am 5. März ausgesprochen und davor lagen Feier- oder Wochenendtage, liefe die gesetzliche Kündigungsfrist bis zum 31. Mai.

Was muss in einer Kündigung für einen Mietvertrag enthalten sein?

Wer eine Kündigung aussprechen will, egal von welcher Seite, muss bestimmte Dinge beachten und wichtige Details in das Schreiben mit aufnehmen. Dazu gehören laut Immobilienscout24.de etwa die vollständigen Daten von Mieter und Vermieter, das Datum des Schreibens, das Datum des Mietbeginns und das Datum, zu dem das Mietverhältnis gekündigt wird.

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Außerdem muss das Mietobjekt darin genannt werden sowie der Grund für die Kündigung. Im Falle des Mieters müssen bei einer fristgerechten Kündigung keine Gründe angegeben werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung sind Gründe erforderlich.

Dazu sollte von Mieterseite aus ein Widerruf der Einzugsermächtigung für die Mietzahlungen enthalten sein, sofern die Miete per Bankeinzug gezahlt wurde. Sollten noch offene Rechnungen ausstehen, wie etwa für Nebenkosten, müssen auch diese in der Kündigung erwähnt werden. Damit die Kündigung wirksam wird, müssen beide Parteien das Dokument unterzeichnen. Das betrifft alle Mieter und Mieterinnen eines Mietobjekts. Sind zum Beispiel bei einem Pärchen beide Personen im Mietvertrag eingetragen, müssen auch beide die Kündigung unterschreiben.

Was ist eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags und wann liegt sie vor?

Eine außerordentliche Kündigung kann in einem Ausnahmegrund ausgesprochen werden. In einem solchen Fall verringert sich die Kündigungsfrist.

Fünf Hausmittel ersetzen übliche Putzmittel – und stehen fast in jedem Schrank

Hausmittel stehen auf einem Tisch
Mithilfe von Natron, Backpulver oder zum Beispiel Zitronen bekommt man viele unschöne Flecken wieder weg. (Symbolbild) © Shotshop/Imago
Reinigung einer Toilette im Badezimmer
Mit Essig können Sie die Toilette reinigen. Dafür verteilen Sie eine halbe Flasche Essigessenz in der Kloschüssel und lassen es über Nacht einwirken. Den Urinstein sollten Sie danach mit der Toilettenbürste gut entfernen können. Bei hartnäckigeren Ablagerungen verteilen Sie ebenfalls eine halbe Flasche Essigessenz, sodass die braunen Stellen damit bedeckt sind und streuen dann drei bis vier Esslöffel Natron darauf. Lassen Sie das Ganze ebenfalls über Nacht einwirken. Wenn Sie am nächsten Tag die Toilette mit der Bürste putzen, sollte sich der Schmutz lösen. Verwenden Sie bei allen Putzarbeiten Handschuhe. (Symbolbild) © imageBROKER/Joko/Imago
Putzeimer auf Fliesen im Badezimmer
Essig hilft beim Wohnungsputz auch an vielen anderen Stellen – so zum Beispiel im Badezimmer, denn es hilft insbesondere bei Kalkablagerungen und Fettflecken. Geben Sie einen Schuss Essig in einen Liter Wasser und verteilen die Mischung mit einem feuchten Lappen. Auch in der Küche kann das Gemisch zum Einsatz kommen: Stellen Sie es in einer Schale in den Backofen, während Sie ihn erhitzen – schon lässt sich der Schmutz leichter entfernen. Achten Sie darauf, dass Sie beim Putzen gut durchlüften, da der Essig unangenehme Dämpfe zurücklässt. Verwenden Sie auch hier Putzhandschuhe. (Symbolbild) © Schöning/Imago
Person mit Handschuhen beim Fensterputzen
Als Alternative zum Essig, die etwas geruchsneutraler ist, können Sie beim Putzen in der Wohnung Zitronensäure verwenden. Geben Sie etwas davon zu einem Liter Wasser und verwenden Sie die Mischung gegen lästige Kalkablagerungen oder um die Fenster damit streifenfrei zu putzen. Auch hier gilt: Handschuhe anziehen. (Symbolbild) © STPP/Imago
Besteck steckt gebündelt in einem Glasgefäß.
Auch Messing lässt sich auf sanfte Art mithilfe einer Zitrone reinigen. Dazu bestreuen Sie eine Zitronenhälfte mit Salz und benutzen die Oberfläche, um das Messing damit einzureiben und hinterher mit warmen Wasser abzuwaschen. Danach sollten Sie das Messing mit einem fusselfreien Tuch reinigen. Bei angelaufenem Silber genügt es, wenn Sie etwas Zitronensaft in eine Schale pressen und die Flüssigkeit auf den Stellen verteilen, wo sich unschöne Flecken breitgemacht haben. (Symbolbild) © Martin Bäuml/Imago
Jemand reinigt einen Backofen mit Handschuhen und einem Putzlappen in der Hand
Natron eignet sich ebenfalls zum Reinigen vieler schmutziger Stellen. Im Backofen verteilen Sie es einfach auf die betroffenen Stellen an den Wänden, spritzen etwas Wasser darauf und wischen es nach einiger Einwirkzeit wieder ab. Wenn Sie zwei Esslöffel Natron mit einem Schuss Wasser und ein bisschen Essig verbinden, haben Sie außerdem die perfekte Mischung zur Reinigung Ihres Ceranfeldes geschaffen. Auch hier gilt: Handschuhe anziehen. (Symbolbild) © agefotostock/Imago
Ausguss eines Waschbeckens, in dem Wasser läuft
Ist der Abfluss leicht verstopft, soll ein Gemisch aus Natron (oder Backpulver) und Essig helfen, Kalk- oder Fettablagerungen im Inneren des Rohres zu lösen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu viel davon verwenden, damit das Material nicht angegriffen wird: Drei bis vier Esslöffel Natron (oder alternativ drei bis vier Esslöffel Backpulver) und eine halbe Tasse Essig-Essenz in den Abfluss schütten, mehrere Minuten einwirken lassen und mit heißem Wasser nachspülen, nachdem es aufgehört hat, zu sprudeln. (Symbolbild) © Jochen Tack/Imago
Eine Pfanne steht nach dem Essen auf dem Tisch.
Soda ist ein altbewährtes Mittel, wenn es um hartnäckige Verkrustungen geht. Aber auch Fettflecken lassen sich damit beseitigen. Wenn Sie etwas Sodapulver mit einem Liter Wasser mischen, entsteht daraus ein einfaches Reinigungsmittel, das Sie bei Essensresten auf Pfannen, Backblechen oder im Backofen anwenden können. Dafür sollten Sie das Gemisch kurz einwirken lassen und den Schmutz danach mit einem Schwamm entfernen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Toilette reinigen
Zusammen mit Backpulver löst übrigens auch Cola Kalk und Urinstein im Nu. So funktioniert es: Schütten Sie zwei bis drei Päckchen Backpulver in die Toilette und gießen Sie danach einen viertel Liter Cola darüber – sodass das Gemisch kräftig zu sprudeln beginnt. Lassen Sie es über Nacht einwirken und säubern Sie die Toilette danach gründlich mit einer Klobürste. (Symbolbild) © Nomad Soul/Imago
Jemand wischt mit einem trockenen Tuch über ein Möbelstück.
Backpulver oder Natron soll übrigens auch bei schlechten Gerüchen, etwa bei neuen Möbeln, helfen. Tipp: Das Pulver großzügig auf der Oberfläche verteilen und das Ganze über Nacht einwirken lassen. Am nächsten Tag mit einem Staubsauger (mit entsprechendem Aufsatz gegen Kratzer) darüber saugen, feucht nachwischen und trocknen lassen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Kaffeepulver auf einem Löffel
Frisch gemahlener Kaffee duftet einfach gut, darüber sind sich Kaffeefans einig. Kaffee ist dabei nicht nur zum Trinken gut. Das braune Pulver können Sie im Haushalt vielseitig verwenden – und zwar, wenn es darum geht, andere Gerüche zu neutralisieren. Riechen die Möbel noch ganz neu? Tipp: Stellen Sie eine kleine Schüssel mit Kaffeepulver ins Schrankfach und lassen Sie sie dort mehrere Tage stehen. So kann sich der angenehmere Geruch langsam entfalten. (Symbolbild) © maginechina-Tuchong/Imago

Laut § 569 des BGB sind Gründe für außerordentliche Kündigungen zum Beispiel die Gefährdung der Gesundheit, etwa durch Schimmel in der Wohnung, die Störung des Hausfriedens durch eine Vertragspartei, oder eine andere Art der Gefährdung. Vonseiten des Vermieters kann außerdem außerordentlich gekündigt werden, wenn der Mieter mit den Zahlungen für Sicherheitsleistungen im Rückstand ist und die Summe mindestens zwei Monatsmieten übersteigt.

Aus einem befristeten Mietverhältnis, zum Beispiel eines mit einer Mindestmietdauer, kommt man nur frühzeitig heraus, wenn solche oder ähnliche außerordentliche Gründe vorliegen. Ansonsten gilt der vereinbarte Vertragsablauf.

Rubriklistenbild: © R. Rebmann/Imago

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