Lärm kann Anwohner stören

Trampolin im Garten: Nur zu bestimmten Uhrzeiten darf gehüpft werden

  • Andrea Stettner
    VonAndrea Stettner
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Im Sommer unbeschwert auf dem Trampolin toben – das ist der Traum vieler Kinder. Um Anwohner nicht zu stören, müssen jedoch die Ruhezeiten eingehalten werden.

Wenn im Frühjahr und Sommer die Temperaturen wieder steigen, sieht man sie in vielen Gärten stehen: Trampoline. Für Kinder ist ein Trampolin eine tolle Möglichkeit, sich mit Spaß und Freude zu bewegen und hat viele gesundheitliche Vorteile. Doch nicht zu jeder Uhrzeit darf in Deutschland gehüpft werden.

Wann ist Trampolin hüpfen verboten?

Trampoline stehen im Sommer in fast jedem Garten. Doch nicht zu jeder Uhrzeit darf gehüpft werden.

Für das Hüpfen auf dem Trampolin müssen die geltenden Ruhezeiten beachtet werden, die etwa auch fürs Rasenmähen oder sonstigen Lärm gelten:

  • Während der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr sowie
  • während der Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens.

Zu diesen Zeiten auf dem Trampolin nicht getobt werden – zumindest nicht laut. Der Lärm könnte Anwohner stören und ist deshalb zu vermeiden. Die Ruhezeiten können jedoch je nach Gemeinde und Bundesland unterschiedlich ausfallen. Informieren Sie sich also am besten bei Ihrer Gemeinde über die örtlichen Ruhezeiten.

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Regrowing: Aus Gemüseresten neue Pflanzen im Wasserglas züchten

Nachwachsender Stangensellerie in einem Wasserglas.
Regrowing heißt der Trend, bei dem Gemüse ganz einfach wieder nachwächst. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein Wasserglas und ein paar Gemüsereste. Schneiden Sie das Gemüse etwa zwei Zentimeter über der Wurzel ab und stellen es in ein Wasserglas.  © Sascha Steinach/Imago
Stangensellerie.
Nach ein paar Tagen wachsen dann die ersten Blättchen nach. Allerdings eignen sich nur bestimmte Gemüsesorten für Regrowing. Stangensellerie gehört dazu.  © membio/Imago
Karotten mit kurz geschnittenem Grün.
Wurzelgemüse wie Karotten wachsen im Wasserglas zwar nicht direkt nach, aber sie bilden neues Grün. © Snowfield Photography/Imago
Wurzelpetersilien auf einem Tisch.
Das nachwachsende Grünzeug schmeckt wunderbar in Salaten, in Smoothies oder als grünes Pasta-Topping. Neben Karotten und der hier abgebildeten Wurzelpetersilie ...  © Katharina Hild/Imago
Eine Frau wäscht Rote Beete unter dem Wasserhahn der Küchenspüle.
... zählt auch Rote Beete zu den Wurzelgemüsen, die sich für Regrowing eignen, ... © Jeannie/Imago
Frische Gartenradieschen auf Holz.
... genau wie Rettich oder Radieschen. Alle zwei bis drei Tage sollte das Wasser im Regrowing-Glas ausgetauscht werden, um Fäulnis und schlechte Gerüche zu vermeiden.  © Bernd Juergens/Imago
Aufgestapelte Frühlingszwiebeln.
Auch der Standort sollte gut gewählt sein: Eine warme Fensterbank mit viel Licht ist ideal, damit Gemüse nachwächst. Probieren Sie es doch einmal mit Frühlingszwiebeln...  © imagebroker/Imago
Lauch in Ringe geschnitten.
... oder Lauch, auch Porree genannt. Schneiden Sie dazu den Lauch etwa 4 cm über der Wurzel ab und stellen Sie den Wurzelrest ins Wasser. Nach etwa 14 Tagen können Sie bereits etwas ernten. © Fotografie.Bogdanski/Imago
Gewaschene Salatblätter in einem Sieb.
Regrowing bei Salat funktioniert am besten mit Eichblatt- oder Romana-Salat. Dazu benötigen Sie lediglich den Strunk, den Sie ins Wasser stellen. Schon nach kurzer Zeit sprießen dann neue Blätter.  © Deutzmann/Imago
Nahaufnahme eine Kohl-Kopfes im Garten.
Auch Kohl gehört zu den nachwachsenden Gemüsesorten, an dessen Strunk in Wasser neue Blätter sprießen. Für mehr Ertrag topfen Sie die ausgetriebenen Gemüsereste einfach in Erde um.  © Andreas Poertner/Imago

Dürfen Mieter und Hausbesitzer einfach ein Trampolin aufstellen?

Einfach ein Trampolin im Garten aufstellen – das ist nicht immer möglich. Besitzern oder Mietern eines Einfamilienhauses steht es in der Regel frei, ein Trampolin für ihre Kinder oder Enkel aufzustellen, wie die dpa informiert – „es sei denn der Garten ist klein und grenzt wie bei einem Reihenhaus direkt an ein Nachbargrundstück“.

Liegt bei einem Mehrfamilienhaus das Nutzungsrecht des Gartens nur bei einem Mieter, spricht ebenfalls nichts dagegen, ein Trampolin aufzubauen. Dürfen dagegen alle Mietparteien eines Hauses den Garten benutzen, müssen diese zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Mieter dürfen übrigens auch nicht ohne weiteres grillen, sondern müssen erst einen Blick in den Mietvertrag werfen.

Rubriklistenbild: © Cavan Images/Imago