Mieterrecht kennen

Heizung wird nicht warm – kann ich die Miete mindern?

  • Jasmin Farah
    VonJasmin Farah
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Wenn im Winter die Heizung ausfällt, kann es ungemütlich werden. Hält es länger an und der Vermieter unternimmt nichts, haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Aber um wie viel?

Der Winter 2022/2023 ist zwar ungewöhnlich mild, dennoch liegen die Temperaturen vielerorts nur bei wenig Grad Celsius. In der Nacht kann es noch kälter werden. Wer dann das Thermostat hochschalten will und der Heizkörper aber kalt bleibt, ärgert sich erstmal. Es kann sein, dass die Heizungsanlage im Haus defekt ist. In manchen Fällen fällt auch noch das warme Wasser aus, was besonders ungemütlich sein kann.

Heizung fällt aus? Mietminderung ist möglich – unter einer Bedingung

Manche Mieter denken dann aus Frust darüber nach, einfach die Miete für den nächsten Monat zu mindern. Das ist zwar rechtens, dennoch sollte man dem Vermieter zuerst die Möglichkeit geben, zu reagieren. Informieren Sie ihn unverzüglich und wenn er das Problem nicht innerhalb der Frist behebt, steht Ihnen eine Mietminderung zu. Grundsätzlich gilt schließlich: Mieter haben einen Anspruch auf eine beheizte Wohnung und warmes Wasser. Fällt eines oder beides aus, handelt es sich hierbei um einen gravierenden Mangel der Mietsache. Doch wie hoch darf die Mietminderung sein?

Wenn die Heizung in der Wohnung ausfällt, sollten Mieter das unverzüglich dem Vermieter melden.

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass es gerechtfertigt ist, 70 bis 75 Prozent weniger Miete zu zahlen, wenn die Heizung im Winter ausfällt und man frieren muss. Anders sieht es allerdings aus, wenn „nur“ ein Raum nicht beheizt wird. Dann liegt zwar auch ein Mangel der Mietsache vor, aber man sollte die Mietminderung nicht zu hoch ansetzen. Ansonsten kann es passieren, dass der Vermieter dem Mieter sogar kündigt.

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Geht eine Mietminderung auch rückwirkend?

Es ist also nicht so einfach: Die Höhe der Mietminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, also zum Beispiel, ob die Heizung ganz oder nur teilweise ausfällt oder wie lange die Mindesttemperatur von 20 Grad in den Wohnräumen unterschritten wird. Darüber urteilen letztendlich die Land- und Amtsgerichte individuell nach Fall.

Möbel, Kühlschränke, Beleuchtung: Sieben Tipps, um in den eigenen vier Wänden Strom zu sparen 

Paar wechselt Glühbirne
Energiesparlampen verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühbirnen. Zusätzlich können sie im Flur, im Keller oder anderen Räumen, die nicht so oft durchquert werden, einen Bewegungsmelder installieren. Der sorgt dann für Licht, wenn es nötig ist.  © marcus/Imago
Eine Frau duscht.
Im Winter ist ein Vollbad etwas Herrliches, der Wasserverbrauch ist aber hoch und das geht ins Geld. Duschen geht schneller und verbraucht dreimal weniger. Allerdings nur, wenn wir weniger als fünf Minuten unter der Dusche verbringen. Und: beim Einseifen das Wasser besser abstellen.  © Lightpoet/Imago
Küche mit Kühlschrank
Kühl- und Gefriergeräte gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Am besten sind Kühlschränke mit einer Energieeffizienzklasse A+++. Zudem sollte er nicht zu nah am Herd oder anderen Wärmequellen stellen. Ansonsten muss er mehr Strom verbrauchen, um die Temperatur zu halten. Das Gefrierfach sollte zudem ein- bis zweimal im Jahr abgetaut werden.  © Pro Creators/Imago
Eine Hand hält eine Fernsehbedienung.
Ihr Fernseher ist ständig auf Stand-by? Dann schalten Sie über Nacht besser aus. Das zieht viel Strom und das kostet. Dann sparen Sie sich viel Geld im dreistelligen Bereich.  © Patrick Daxenbichler/Imago
Person räumt Geschirrspüler aus.
Geschirrspüler sind so schön praktisch und verbrauchen sogar weniger als das Spülen von Hand. Aber nur, wenn man den Geschirrspüler immer voll belädt und das Geschirr nicht mit der Hand vorspült. Die Energieeffizienzklasse ist genauso wichtig zu beachten wie das Wählen von Energiespar- und Kurzprogrammen.  © Ute Grabowsky/Imago
Ein Wohnzimmer
Größere Möbel wie Sofas oder Schränke sollten Sie nie zu nah an die Außenwände schieben. Je näher es an der Wand steht, desto stärker sinkt die Wandtemperatur. Die Folge kann Feuchtigkeit und Schimmel sein. Optimal ist daher ein Abstand von fünf bis zehn Zentimetern.  © Pro Creators/Imago
Ein Mann wärmt eine Mahlzeit in einer Mikrowelle auf.
Speisen sind schnell in der Mikrowelle aufgewärmt. Zudem ist sie sparsamer, was den Energieverbrauch angeht, als der Herd. Deshalb kann sie in der kalten Jahreszeit gerne öfters in Gebrauch sein.  © Monkey Business 2/Imago

Übrigens: Eine Mietminderung ist auch rückwirkend möglich. Und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel aufgetreten ist. Aber: Sagt man dem Vermieter längere Zeit nicht Bescheid, dass die Heizung ausgefallen ist und fordert dann rückwirkend eine Minderung, kann es sein, dass das Recht dazu erlischt.

Rubriklistenbild: © Daniel Ingold/Imago

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