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Koffer verloren – Wer zahlt den Schaden?

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Ihr Koffer taucht nach dem Flug nicht auf, ist beschädigt oder kommt erst verspätet an? Das kann ärgerlich sein, daher sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen.

Wenn der Koffer nach der Landung partout nicht am Gepäckband auftauchen will oder das Gepäckstück einen Schaden erlitten hat, ist das für die meisten kein guter Start in den Urlaub. Daher sollten Sie schnell handeln, damit Ihnen der Wert des Kofferinhalts ersetzt wird bzw. die Kosten für Gegenstände, die Sie als Ersatz am Urlaubsort kaufen müssen.

Gepäck nach Flug verloren oder beschädigt: Was Sie jetzt tun sollten

Sobald Ihnen der Schaden auffällt oder sich der Verlust bemerkbar macht, sollten Sie diesen direkt am Flughafen melden. Dazu füllen Sie den sogenannten Property Irregularity Report (PIR) am Schalter aus. Dieser dient als Nachweis dafür, dass für den Schaden oder den Verlust tatsächlich die Airline verantwortlich ist, wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland laut der Deutschen Presseagentur (dpa) erklärt. Halten Sie hierfür den Gepäckaufkleber vom Check-in bereit. Pauschalreisende sollten ebenfalls den PIR ausfüllen sowie unverzüglich den Reiseveranstalter informieren – so können Sie später Minderungsansprüche stellen.

Zusätzlich sollten Betroffene den Verlust oder die Beschädigung auch schriftlich melden. Folgende Fristen gelten:

  • Gepäck verspätet: Schadensmeldung binnen 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich bei der Fluggesellschaft.
  • Gepäck verloren oder beschädigt: Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft.

Die Verbrauchzentrale Hamburg rät außerdem dazu, direkt am Flughafen nach einem „Notfallkoffer“ zu fragen. Viele Airlines würden das ihren Gästen anbieten.

Immer wieder kommt es an Flughäfen zu Gepäckverlusten.

Was steht Flugpassagieren bei verlorenem, verspäteten oder beschädigtem Gepäck zu?

Wenn Ihr Koffer mit Verspätung am Urlaubsort ankommt, müssen Sie sich in der Regel vor Ort mit den wichtigsten Utensilien versorgen – zum Beispiel eine Zahnbürste, einen Pyjama oder Unterwäsche. Die Kosten für solche Anschaffungen übernimmt die Airline, sofern sie wirklich nötig und nicht überteuert sind. Bei gekaufter Kleidung wird der Preis meist nur zur Hälfte erstattet, da diese noch weitergetragen werden kann, wie das EVZ erklärt. Um das Geld später zurückzuerhalten, sollten Sie alle Belege aufheben. Der verspätete Koffer wird anschließend direkt in die Unterkunft gebracht. Sollte das nicht der Fall sein, dann können Sie die Fahrtkosten zum Flughafen ebenfalls von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Anders verhält es sich, wenn das Gepäck bei der Heimreise mit etwas Verspätung geliefert wird. Denn zu Hause befindet sich in der Regel Ersatzkleidung, sodass Ihnen durch die Verspätung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Sollte das Gepäck nach 21 Tagen immer noch nicht aufgetaucht sein, gilt es als verloren. In diesem Fall besteht ein Ersatzanspruch auf einen Höchstbetrag von aktuell 1.700 Euro pro Passagier, wie die dpa von Verbraucherschützern erfahren hat. Erstattet werden nicht nur Ersatzkäufe, sondern auch Gegenstände, die verloren gegangen oder beschädigt wurden. Es wird aber nur der Wert ersetzt, den das verlorene Gepäck zum Zeitpunkt der Reise hatte, so die Verbrauchzentrale Hamburg. Manchmal zahlen Fluggesellschaften auch nur pauschale Tagessätze. Ausgenommen sind außerdem Wertgegenstände wie Schmuck, Geld oder Laptops. Diese gehören zusammen mit Medikamenten ins Handgepäck. Um Probleme bei der Erstattung zu vermeiden, kann es sich lohnen, von vornherein Bilder vom Kofferinhalt zu machen und Kaufbelege bereitzuhalten.

Gut versorgt unterwegs: Das gehört in die Reiseapotheke

Verschiedene Medikamente, Verbandszeug und Sonnencreme liegen ausgebreitet auf einem Tuch.
Im Urlaub in wärmeren Gegenden ist es am schönsten, die meiste Zeit barfuß zu laufen. Da hat man sich leicht eine kleine Verletzung zugezogen. Denken Sie also unbedingt an den Verbandskasten. © Imago
Eine Frau gibt sich Augentropfen in die Augen.
Zu viel Zug von der Klimaanlage und schon droht eine Bindehautentzündung. Dem beugen Augentropfen vor. © Imago
400mg Filmtabletten von der Firma Zentiva.
Schmerztabletten helfen gegen Kopfweh und andere Leiden. © Bernd Feil/Imago
PWeiße Tabletten in der Packung.
Etwas falsches am üppigen Buffet erwischt? Mit einem Mittel gegen Übelkeit vermeiden Sie unschöne Urlaubsmomente. © Sven Weber/Imago
Eine Frau hält sich mit einer Hand den Bauch und in der anderen Hand eine weiße Pille.
Das Gleiche gilt für Durchfallerkrankungen. Als Mittel gegen Durchfall sind vor allem Kohletabletten ratsam. Sie befördern durchfallerregende Keime aus dem Darm. © Andriy Popov/Imago
Ein Mann erhält eine Impfung in den rechten Oberarm.
Impfungen sind schon vor der Abreise wichtig. Gehen Sie auf Nummer sicher und nehmen Sie Ihren Impfpass mit auf die Reise. © Michael Bihlmayer/Imago
Eine Frau in Sandalen trägt an jeder Ferse ein Pflaster.
Blasenpflaster für unterwegs sind gerade dann sinnvoll, wenn Sie längere Touren und Wanderungen unternehmen. Es empfiehlt sich auch, ein kleines Päckchen Pflaster für Kratzer und Abschürfungen einzustecken. © Imago
Flüssige Medizin wird auf einen Löffel gegeben.
Halspastillen und Hustensaft sind ebenso wichtige Begleiter auf Reisen. Vor allem dann, wenn es im Urlaubsland kälter als erhofft ist. © Imago
Junge Frau trägt Sonnenschutz auf ihre Haut auf.
Kühlendes Spray und Mittel gegen Sonnenbrand gehören zu den Basics im Urlaub. © Petra Schneider-Schmelzer/Imago
Eine Mücke befindet sich der Haut.
Mittel gegen Juckreiz sind wichtig, ebenso ein Spray gegen Mücken und andere Insekten. © Imago
Taschentücher und ein Nasenspray befinden sich auf einem Tisch.
Ein Nasenspray verschafft bei Schnupfen  Erleichterung. © Sascha Steinach/Imago

Lohnt sich eine Reisegepäckversicherung?

Eine Gepäckversicherung lohnt sich in der Regel nur dann, wenn der Wert des Gepäcks über der Haftungsobergrenze von 1.700 Euro liegt. Lesen Sie sich vor dem Abschluss einer Versicherung die Police sehr genau durch, denn die Voraussetzungen für eine Erstattung sind meistens sehr eng bemessen. (fk)

Rubriklistenbild: © Stefan Zeitz/Imago

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