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Italien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Die Corona-Inzidenz sowie der Anteil der Delta-Variante nehmen auch in Italien zu. Was Reisende im Urlaub beachten müssen, erfahren Sie hier.

Italien war schon mehrmals stark von der Corona-Pandemie betroffen. In den letzten Wochen hat sich die Situation aber enorm beruhigt, sodass in allen Regionen des Landes Lockerungen ermöglicht wurden. Viele Urlauber treibt es deshalb wieder in den Süden, um ein paar entspannte Wochen in der Sonne zu verbringen. Doch auch in Italien steigt die Inzidenz – wie in anderen Ländern Europas* – wieder an. Was Sie aktuell bei einer Italien-Reise beachten sollten, lesen Sie in unserer Übersicht.

Corona-Inzidenz und Delta-Variante: die aktuelle Lage in Italien

Nachdem die Inzidenz in Italien Anfang Juli noch ungefähr bei einem Wert von 10 lag, zeigt der Trend der letzten Tage wieder einen Anstieg der Neuinfektionen: Die 7-Tage-Inzidenz liegt mit einem Wert von 67,9 (Stand: 9. August) nun wieder knapp über der früheren Grenzmarke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Mit der neuen Einreiseverordnung wird ein Land aber nun erst ab einer Inzidenz von weit über 100 zum Hochrisikogebiet. Italien selbst verwendet ein System, in dem die einzelnen Regionen in rote, orange, gelbe oder weiße Zonen unterteilt werden – je nach Infektionsgeschehen. Aktuell sind die alle Regionen als „weiße Zonen“ eingestuft, was bedeutet, dass es vor Ort nur wenige Beschränkungen gibt.

Der Anteil der Delta-Variante an den Neuinfektionen in den letzten vier Wochen bei 88,8 Prozent (Quelle: GISAID, Stand: 9. August). Insgesamt sind laut Daten der John Hopkins Universität 55,18 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft.

Das sind die aktuellen Einreise-Regeln für Italien

Vor der Einreise nach Italien müssen alle Reisenden das europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) ausfüllen. Darin werden unter anderem Daten zu den Reisenden, zum Grenzübertritt sowie der Unterkunft im Urlaub abgefragt. Pro Reisegruppe kann ein Formular ausgefüllt werden.

Abgesehen davon muss das EU Digital COVID Certificate vorgelegt werden. Hierbei handelt es sich um den digitalen Nachweis für einen negativen Corona-Test (PCR- oder Antigenschnelltest, maximal 48 Stunden alt), für eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage nach letzter Impfdosis) oder eine Genesung von Covid-19. Es wird von der jeweiligen staatlichen Behörde ausgestellt bzw. zur Verfügung gestellt – die entsprechenden Nachweise werden einfach darin abgespeichert. Trotzdem sind alle von EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat – inklusive des gelben Impfausweises – weiterhin anerkannt.

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Italien-Urlaub: Diese Regeln gelten vor Ort

In Italien muss ein Abstand von ein bis zwei Metern zu anderen Personen gehalten werden. Überall da, wo dies im öffentlichen Raum im Freien nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In geschlossenen Räumen gilt ebenfalls die Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Beim Betreten von Einrichtungen kann es zudem zu Temperaturmessungen kommen. Bei zu hoher Temperatur kann es sein, dass der Zutritt verwehrt und die staatliche Gesundheitsbehörde informiert wird. In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen aktuell nur 50 Prozent der Plätze besetzt werden.

Wer mit dem Auto in Italien unterwegs ist, sollte auch hier die entsprechenden Regeln kennen: Aktuell ist die Zahl der Insassen auf fünf Personen aus demselben Haushalt begrenzt. Wenn die Insassen aus unterschiedlichen Haushalten kommen, ist die Anzahl auf drei Personen begrenzt und es gilt eine Maskenpflicht im Auto. Der Beifahrersitz muss dann freibleiben, während von den zwei Personen auf der Rückbank der Mittelsitz nicht besetzt werden darf.

Seit dem 6. August kommen zudem weitere Regeln auf Einheimische und Italien-Reisende zu. Wer ab sofort die Innenräume von Bars, Restaurants oder Sportstätten betreten will, muss den „Grünen Pass“ vorlegen. Mit ihm wird ein negativer Test, der maximal 48 Stunden alt, eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen. Außerdem soll er als Voraussetzung dienen, Museen, Kinos, Theater oder Konzerte zu besuchen. Außenbereiche sind von dieser Regel aber nicht betroffen. Urlauber aus Deutschland müssen sich aber nicht um zusätzlichen Papierkram Gedanken machen: Das deutsche Zertifikat ist auch in Italien anerkannt.

Das müssen Sie bei der Rückkehr nach Deutschland beachten

Für die Rückkehr aus Italien nach Deutschland gilt für alle Einreisenden ab zwölf Jahren die generelle Testpflicht. Ausgenommen sind Personen mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen Genesenennachweis. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land Sie einreisen oder mit welchem Verkehrsmittel. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Ein Kreuz auf einem Friedhof
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Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
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Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
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Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
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Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
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Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
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Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
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Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
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Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
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Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
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Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
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Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
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Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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