Vor der Buchung einer Ferienwohnung sollten Sie sicher sein, dass es sich nicht um ein betrügerisches Angebot handelt.
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Vor der Buchung einer Ferienwohnung sollten Sie sicher sein, dass es sich nicht um ein betrügerisches Angebot handelt.

Tipps & Tricks

Fake bei Ferienwohnungen: Woran erkenne ich Betrüger?

Ferienhäuser sind bei den Deutschen sehr beliebt. Leider profitieren davon auch immer wieder Betrüger, die im Netz mit Urlaubsangeboten locken.

Gerade für Familien bieten Ferienwohnungen eine meist günstige Alternative zu Hotels. In den letzten Jahren ist daher auch die Zahl an Anbietern von Ferienhäusern im Netz gestiegen. Für den Verbraucher ist dieses große Angebot oftmals nur noch wenig überschaubar. 

Ferienwohnungen im Netz: Vorsicht vor Betrügern

Leider finden auch Betrüger in der Beliebtheit von Ferienhäusern immer wieder Möglichkeiten, Urlauber um ihr Geld zu bringen. Sie inserieren falsche Angebote, die jedoch täuschend echt aussehen. Wie Sie diese betrügerischen Angebote erkennen, lesen Sie im Überblick.

Manche Urlauber buchen eine Ferienwohnung im Internet und müssen dabei schon eine Anzahlung tätigen. Doch wenn sie ankommen, kommt das böse Erwachen: Die Unterkunft ist unbewohnbar oder existiert erst gar nicht. Letzteres ist aktuell einer Frau passiert, die ein Feriendomizil am Gardasee buchen wollte, wie Merkur.de berichtete.

Wie können sich Reisende vor Betrügern schützen?

Der Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V. (VDFA) hat zusammen mit Reiserechtsexpertin Frau Dr. Stefanie Bergmann die Ferienhauscheckliste 2017 herausgegeben. Die Checkliste enthält die wichtigsten Tipps, die bei der Buchung eines Ferienhauses beachtet werden sollten:

  1. Sehen Sie sich die Referenzen an: Sollten Sie sich bei einem deutschen Anbieter unsicher sein, suchen Sie nach Referenzen.
  2. Prüfen Sie die Rechtsform: Sehen Sie sich das Impressum des Anbieters an. Dort sind bei seriösen Anbietern Vor- und Nachnamen sowie die Rechtsform hinterlegt.
  3. Bewertungen sind hilfreich: Anbieter, die bereits seit einigen Jahren Ferienunterkünfte vermitteln, können meist Bewertungen von Urlaubsgästen aufweisen.
  4. Fragen Sie nach einer Bestätigung per E-Mail: Bei einer Buchung im Netz sollten Sie immer eine Bestätigung anfordern, dass Ihre Buchung eingegangen ist.
  5. Prüfen Sie den Betrag der Anzahlung: "In der Regel sind Anzahlungen umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig", heißt es auf der Website des VDFA. Normal sei eine Anzahlungshöhe von 20 Prozent des Reisepreises, im Ausland werden auch höhere Anzahlungen verlangt. "Ist der Vermieter als Reiseveranstalter anzusehen, so müssen Sie mehr als 20 Prozent Anzahlung nicht akzeptieren und vor der Zahlung muss Ihnen ein Sicherungsschein übergeben worden sein."
  6. Prüfen Sie genau, an wen Sie überweisen: Achten Sie bei jeder Zahlung darauf, was Ihnen oben in der Browserzeile angezeigt wird. Zudem ist es wichtig, dass das Geld bei einer Ferienwohnung in beispielweise Mallorca auch nach Mallorca überwiesen wird. Geht das Geld in diesem Fall stattdessen woandershin, sollten Sie das hinterfragen.
  7. Checken Sie die Qualität der Buchungsseite: Betrüger wollen sich meist nicht viel Arbeit bei der Erstellung einer Webseite machen, daher prüfen Sie unbedingt die einzelnen Bausteine der Seite, wie etwa Preise, Belegungskalender, Kontaktformulare oder Onlinebuchbarkeit. Sind diese nicht enthalten, sollten Sie misstrauisch werden.

Auch interessant: Fünf Tipps für den besten Familienurlaub aller Zeiten.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa