Fluggast-Rechte

Entschädigung bei Flugausfall: Wie und wann bekomme ich mein Geld erstattet?

Wenn ein Flug nicht wie geplant stattfinden kann, ist das für Reisende ziemlich ärgerlich. Allerdings können Sie Ihr Geld zurück oder sogar Schadenersatz bekommen.

Wenn der Flug ausfällt, stehen Reisende vor zwei Hauptproblemen. Erstens: Wie kommt man jetzt am bestens ans Reiseziel? Und zweitens: Bekommt man sein Geld zurück?

Bei der zweiten Frage muss zunächst einmal unterschieden werden, ob es um eine Erstattung oder um eine Entschädigung geht. Je nach Fall können sich Fluggäste entweder die Kosten für ihr Flugticket von der Airline zurückholen, oder aber sie bekommen Schadenersatz von bis zu 600 Euro.

Flugticket erstattet: Bei außergewöhnlichen Umständen gibt es das Geld zurück

Der Situation entsprechend, haben Airlines und Fluggäste unterschiedliche Pflichten und Rechte, was eine mögliche Erstattung oder Entschädigung angeht. Zunächst einmal wird dazu der Grund des Flugausfalls oder der Verspätung analysiert. Wenn es sich dabei um sogenannte außergewöhnliche Umstände handelt, also Geschehnisse, für die die Airline nicht verantwortlich ist und die diese auch nicht verhindern konnte, dann ist eine Entschädigung ausgeschlossen.

Wenn der eigene Flug gestrichen wird, ist das ziemlich ärgerlich. So bekommen Fluggäste ihr Geld zurück - oder sogar mehr. (Symbolbild)

Eine Erstattung können Fluggäste aber trotzdem bekommen, wenn die Airline nicht rechtzeitig einen Ersatzflug oder eine Umbuchung organisieren kann. Laut EU-Fluggastrechteverordnung 261 von 2004 muss die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Reisenden ans Ziel zu bringen. Passiert das nicht oder ist die Wartezeit länger als fünf Stunden, dürfen Fluggäste den Flug stornieren und eine Erstattung des Ticketpreises verlangen. Das gilt für den gesamten Preis, also inklusive Gepäck- und Sitzreservierungs-Gebühren. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die aus der EU starten oder in der EU landen und gleichzeitig hier ihren Hauptsitz haben.

Zu außergewöhnlichen Umständen zählen zum Beispiel Unwetter und Naturkatastrophen, Streiks, medizinische Notfälle oder Luftraumsperrungen. Die Airline ist in solchen Fällen lediglich zu Ticketerstattungen sowie Betreuungsleitungen wie Essen, Getränke oder Hotelübernachtungen verpflichtet. Übrigens: Passagiere müssen sich nicht mit Gutscheinen abfinden.

Wussten Sie, dass jeder zweite Passagier die Airline wechseln würde, wenn das Entertainment an Bord nicht stimmt?

Entschädigung bei Flugausfall: Passagiere können bis zu 600 Euro bekommen

Fällt ein Flug aus Gründen aus, die die Airline hätte verhindern können, wie technische Defekte, Personalmangel durch Krankheit oder überschrittene Dienstzeiten, steht Fluggästen eine Entschädigung zu. Wie hoch diese Entschädigung ist, ist in Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung festgelegt.

Für ausgefallene Flüge über eine Entfernung von 1.500 Kilometer oder weniger steht Fluggästen ein Ausgleichsanspruch von 250 Euro zu. Bei Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer bekommen Fluggäste eine Entschädigung von 400 Euro und für ausgefallene Flüge, die eine Strecke von mehr als 3.500 Kilometer zurückgelegt hätten, bekommen Reisende sogar 600 Euro Entschädigung.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Aber aufgepasst: Die Airline ist nur dann verpflichtet, den Schadenersatz zu zahlen, wenn sie die Fluggäste weniger als 14 Tage vor dem Flugdatum über den Ausfall informiert und ein Ersatzflug eine erhebliche zeitliche Planänderung der Reisenden bedeuten würde. Ein zwei Stunden früherer Abflug oder eine vier Stunden spätere Ankunft sind hier zumutbar. Teilt die Fluggesellschaft den Reisenden die Annullierung des Fluges mehr als 14 Tage vorher mit, gibt es ebenfalls keine Entschädigung.

Ob Ihr Flug Verspätung hat, können Sie übrigens herausfinden.

Flugverspätung: Diese Betreuungsleistungen stehen Fluggästen zu

Fällt ein Flug nicht aus, sondern ist nur verspätet, können Fluggäste unter Umständen aber auch eine Entschädigung bekommen. Dabei kommt es auf die Entfernung der Strecke sowie auf die Länge der Verspätung an.

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Wenn der Abflug eines Kurzstreckenfluges unter 1.500 Kilometer sich um mehr als zwei Stunden verspätet, muss die Airline kostenfrei Essen und Getränke zur Verfügung stellen. Auch bei Mittelstreckenflügen bis 3.500 Kilometer müssen Versorgungsleistungen angeboten werden, wenn der Start mehr als drei Stunden später stattfindet. Kommt ein Flug mehr als drei Stunden später an, gibt es eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro.

Bei Langstreckenflügen mit einer Abflugverspätung an vier Stunden gibt es ebenfalls Getränke und Snacks umsonst und sollte die Flugverspätung mehr als fünf Stunden betragen, können Reisende den Flug stornieren und ungeachtet der Flugstrecke den Ticketpreis zurückfordern. Wird ein Flug auf den nächsten Tag verschoben, muss die Airline für eine angemessene Hotelübernachtung und die erneute Anfahrt zum Flughafen aufkommen.

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