Job auf Probe

Kündigung in der Probezeit – Sie haben eine Frist von zwei Wochen

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Der neue Job ist doch nicht das Wahre? Wenn Sie das merken und eine Probezeit vereinbart haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen kündigen.

Die Probezeit bei einem neuen Job kann Fluch und Segen sein – Fluch, weil es für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Unsicherheiten mitbringt und Segen, weil Sie im Falle des Falles eine schnelle Exit-Strategie aus dem unpassenden Job haben. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt nämlich zwei Wochen – was Sie dabei beachten sollten.

Kündigung in der Probezeit – es scheitern 20 bis 25 Prozent aller Arbeitsverhältnisse

Haben Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart? Dann haben Sie in dem Zeitraum eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

In der Probezeit kann sich Ihr Arbeitgeber das noch mal anders überlegen und Sie leicht loswerden – allerdings haben Sie auch die Möglichkeit zu sagen, dass das von Ihrer Seite nicht passt. Wie die Kanzlei Hasselbach auf der eigenen Webseite schreibt, enden so 20 bis 25 Prozent der Arbeitsverhältnisse in der Probezeit. Wenn Sie in der Probezeit kündigen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihre Kündigung auf den 15. oder auf das Ende des Monats datieren, informiert die Allianz AG.

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Probezeit im Job: Gibt es die automatisch?

Eine Probezeit gibt es nicht automatisch, wenn Sie einen neuen Job antreten. Wichtig ist, dass diese zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer schriftlich vereinbart wurde. Dies geschieht meist im Arbeitsvertrag. Die Kanzlei Hasselbach berichtet, dass die Probezeit längstens sechs Monate dauern darf, allerdings kann man sich auch auf einen kürzeren Zeitraum einigen. Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag eine längere Probezeit festgeschrieben sein, ist der Arbeitsvertrag trotzdem gültig – nach Ablauf der sechs Monate greifen dann die allgemeinen Vorschriften für Kündigungen, informiert die Kanzlei Hasselbach. Das bedeutet, dass sich die Kündigungsfrist nach dem Bundesgesetzbuch (BGB) richten. Die Frist beträgt vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines jeden Monats.

Vermeintlicher Vorteil der Probezeit

Eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen bedeutet, dass beide Seiten im Ernstfall keine lästigen Verpflichtungen haben. Innerhalb von zwei Wochen können oder müssen Sie aus Ihrem Job raus – egal, was ein möglicher Tarifvertrag sagt. Übrigens kann die Kündigung in der Probezeit auch noch am allerletzten Tag ausgesprochen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Kündigung die jeweilige Person noch an diesem Tag erreicht. Die zwei Wochen Frist müssen nicht innerhalb der Probezeit liegen, wichtig ist nur, wann die Kündigung eingereicht wurde. Ebenso muss kein Kündigungsgrund bei der Kündigung in der Probezeit angegeben werden. Wichtig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in können sich auch auf eine längere Kündigungsfrist einigen, diese wird dann einfach im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine kürzere Kündigungsfrist kann nicht vereinbart werden.

Weniger als zwei Wochen Kündigungsfrist – Tarifverträge machen‘s möglich

Eine wichtige Unterscheidung muss zwischen Arbeits- und Tarifvertrag getroffen werden. Während im Arbeitsvertrag keine kürzere Probezeit vereinbart werden kann, ist dies im Tarifvertrag durchaus möglich. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften können längere und kürzere Fristen vereinbaren. Diese Möglichkeit bietet das BGB. Die Kanzlei Hasselbach informiert über eine Ausnahme für nicht tarifgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: „Diese Regelungen können auch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer betreffen, wenn beispielsweise eine entsprechende Gleichstellungsabrede im individuellen Arbeitsvertrag aufgenommen worden ist. So können ganze Branchen besondere Regelungen zu Kündigungsfristen innerhalb und außerhalb der Probezeit haben.“

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