Verhalten

Vorstellungsgespräch: Drei Fehler, die Bewerber vermeiden sollten

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Die ersten Minuten eines Vorstellungsgesprächs sind oft entscheidend. Wer einen guten Eindruck hinterlassen will, sollte sich fokussieren.

Beim Vorstellungsgespräch können gerade die ersten Minuten entscheidend sein. Dass Bewerber nervös sind, gehört in der Regel dazu und ist für Personaler wenig überraschend. Unangenehm auffallen könnten Kandidaten jedoch an anderer Stelle. Das Job-Netzwerk Xing verweist in einem aktuellen Beitrag auf Verhaltensweisen beziehungsweise Situationen, die man beim Bewerbungsgespräch vermeiden sollte – und wie man es stattdessen besser macht. Hier einige Beispiele.

1. Unpünktlich zum Vorstellungsgespräch erscheinen

Egal, ob es an der verspäteten S-Bahn liegen mag, oder weil man mit dem Auto unerwartet lang im Stau stand: Unpünktlichkeit hinterlässt beim Bewerbungsgespräch einen schlechten Eindruck. Besser immer einen Zeitpuffer einplanen, rät das Portal. Im Zweifel ist man lieber etwas eher dran. Motto: „Besser 15 Minuten zu früh als eine Minute zu spät!“

2. Unsicher auftreten

Eine gewisse Nervosität ist ganz normal. Wenig vorteilhaft kann es im Bewerbungsgespräch allerdings sein, wenn Bewerber ihre Unsicherheit zum Ausdruck bringen, indem sie zum Beispiel Blicken ständig ausweichen oder auf den Boden starren. Um Selbstsicherheit auszustrahlen, sollte man im Gespräch mit seinem Gegenüber Augenkontakt halten.

Beim Bewerbungsgespräch kann der erste Eindruck entscheidend sein. (Symbolbild)

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3. Schlecht über den vorherigen Arbeitgeber sprechen

Gar nicht angebracht ist es, im Bewerbungsgespräch negativ über den vorherigen Arbeitgeber oder Kollegen zu sprechen. Auch Arroganz ist nicht gefragt. Man sollte stattdessen „positiv“ bleiben und sich auf das fokussieren, was man lernen und beitragen könne, „ohne überheblich zu wirken“, heißt es in dem Beitrag von Xing. Die ersten Minuten eines Vorstellungsgesprächs seien entscheidend.

Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was beim Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist natürlich, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken.
Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was für das Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken. Bleiben Sie zudem authentisch. Was allzu übertrieben wirkt, sollten Sie im Zweifel besser vermeiden. © IMAGO / Westend61
Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Vor dem Bewerbungsgespräch sollten Sie zudem genügend Zeit für die Körperpflege einplanen. Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.  © IMAGO / YAY Images
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch.
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch. © IMAGO / Westend61
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand beim Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen.
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand zum Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen. Wenn Ihnen zur Begrüßung hingegen jemand ein Mineralwasser oder einen Kaffee anbietet, dürfen Sie das gerne annehmen. Vergessen Sie dabei niemals, sich höflich zu bedanken.  © IMAGO / Westend61
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut.
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut. © IMAGO / Westend61
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein.
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein. Schließlich geht es darum, dass die künftigen Kollegen Sie besser kennenlernen. Und auch Sie sollten sich natürlich einen Eindruck verschaffen können, ob die neue Stelle zu Ihnen passt. © IMAGO / Westend61
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für 39 Prozent der Recruiter ist das ein absolutes No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für viele Recruiter ist das ein No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.  © IMAGO / YAY Images
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein.
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein. Sollten Sie trotzdem verspätet sein, brauchen Sie dafür eine sehr plausible Erklärung.  © IMAGO / Westend61
Vorsicht bei unbekannten Anrufen: Betrüger geben sich in Frankfurt wieder als Polizisten aus.
Finger weg vom Handy – das gilt nicht nur beim Familienessen, sondern auch fürs Vorstellungsgespräch. Wenn Sie im Gespräch Ihr Telefon zücken, könnte das durchaus unangenehm auffallen.  © IMAGO / Westend61
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.  © IMAGO / YAY Images

Wann sollte man auf die Einladung zum Bewerbungsgespräch spätestens antworten?

Hat man eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch bekommen, sollte man darauf übrigens zeitnah antworten. Auf dem Karriereblog des Personaldienstleisters Robert Half heißt es an der Stelle: „Lassen Sie sich nicht mehr als zwei Tage Zeit, um den Termin zu bestätigen, um einen Alternativtermin zu bitten oder ihn abzusagen.“ Dadurch wirke man „professionell, dem Bewerbungsprozess gewachsen und für den Berufsalltag gewappnet“, wie es in dem Blog weiter heißt. Schließlich komme es auch im Job ständig vor, dass man mit wichtigen Terminen systematisch, gewissenhaft und zuverlässig umgehen müsse. Sollte man dagegen erst mit einigen Tagen Verspätung auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch antworten, solle man es gut begründen, so zudem der Rat. Legitime Gründe seien zum Beispiel Krankheit oder Urlaub.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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