Arbeitgeber mit Zuschüssen

Mutterschaftsgeld: Wie lange und von wem erhalten Sie finanzielle Unterstützung?

  • Marco Blanco Ucles
    VonMarco Blanco Ucles
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Das Mutterschaftsgeld unterstützt Frauen in der Phase der Geburt. Doch wie setzt es sich zusammen und erhält jede Person dieselbe Beitragshöhe?

Für viele Menschen ist die Geburt des eigenen Kindes das Schönste in ihrem Leben. Doch neben den ganzen freudigen Emotionen und Glücksgefühlen, ist es natürlich auch wichtig, dass die Mutter in dieser aufregenden Zeit finanzielle Unterstützung erhält und an Ausgaben sparen kann. Dafür gibt es das Mutterschaftsgeld. Sechs Wochen vor dem geplanten Geburtstermin wird das Mutterschaftsgeld erstmals ausgezahlt. Acht Wochen nach der Geburt endet die Auszahlung. Ausnahmen: Frühgeburt, mehr als nur ein Kind oder eine Behinderung beim Neugeborenen. Dann verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Wochen nach der Geburt, schreibt familieneratgeber.de.

Mutterschaftsgeld: Arbeitgeber muss Zuschüsse zahlen

Mütter werden in der Zeit vor und nach der Geburt finanziell unterstützt. In welcher Höhe, hängt vom üblichen Netto-Gehalt ab.

Wer erhält alles Mutterschaftsgeld? Schwangere Frauen, die einen Arbeitsplatz haben oder arbeitslos gemeldet sind. Auch Frauen mit einem Minijob, die sich ab sofort über eine Stundenlohnerhöhung freuen dürfen, erhalten Mutterschaftsgeld. Neben den Geldern der Krankenkassen erhalten Schwangere in dieser Phase zusätzliche Zuschüsse ihres Arbeitgebers – sofern vorhanden. Arbeitslose und nicht krankenversicherte Frauen hingegen haben kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

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Bleibt noch die nicht ganz unwichtige Frage nach der Höhe des Mutterschaftsgeldes. Der Arbeitgeber zahlt der Frau während dieser Zeit das übliche Netto-Gehalt minus 13 Euro täglich, sofern diese mindestens 13 Euro am Tag verdient. Mini-Jobber müssen mindestens 390 Euro monatlich verdienen, um unter diese Regelung zu fallen. Ein Beispiel: Verdient eine Frau 80 Euro netto am Tag, übernimmt der Arbeitgeber 67 Euro, die restlichen 13 Euro wickelt die Krankenkasse ab.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Schwangere einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Privat oder familienversicherte Menschen stellen den Antrag beim Bundesamt für soziale Arbeit. Ist die Frist des Mutterschaftsgelds abgelaufen, erhalten Frauen Elterngeld, das bei zirka 65 bis 67 Prozent des Netto-Verdienstes liegt, erklärt elterngeld.de.. Das Elterngeld kann online beantragt werden, auch in der Kombi mit dem Mutterschaftsgeld. Eine große Änderung, was das Kindergeld betrifft, gibt es übrigens ab 2025.

Rubriklistenbild: © SuperStock/IMAGO

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