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Mutterschaftsgeld: Wie lange und von wem erhalten Sie finanzielle Unterstützung?
VonMarco Blanco Ucles
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Das Mutterschaftsgeld unterstützt Frauen in der Phase der Geburt. Doch wie setzt es sich zusammen und erhält jede Person dieselbe Beitragshöhe?
Für viele Menschen ist die Geburt des eigenen Kindes das Schönste in ihrem Leben. Doch neben den ganzen freudigen Emotionen und Glücksgefühlen, ist es natürlich auch wichtig, dass die Mutter in dieser aufregenden Zeit finanzielle Unterstützung erhält und an Ausgaben sparen kann. Dafür gibt es das Mutterschaftsgeld. Sechs Wochen vor dem geplanten Geburtstermin wird das Mutterschaftsgeld erstmals ausgezahlt. Acht Wochen nach der Geburt endet die Auszahlung. Ausnahmen: Frühgeburt, mehr als nur ein Kind oder eine Behinderung beim Neugeborenen. Dann verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Wochen nach der Geburt, schreibt familieneratgeber.de.
Mutterschaftsgeld: Arbeitgeber muss Zuschüsse zahlen
Wer erhält alles Mutterschaftsgeld? Schwangere Frauen, die einen Arbeitsplatz haben oder arbeitslos gemeldet sind. Auch Frauen mit einem Minijob, die sich ab sofort über eine Stundenlohnerhöhung freuen dürfen, erhalten Mutterschaftsgeld. Neben den Geldern der Krankenkassen erhalten Schwangere in dieser Phase zusätzliche Zuschüsse ihres Arbeitgebers – sofern vorhanden. Arbeitslose und nicht krankenversicherte Frauen hingegen haben kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Bleibt noch die nicht ganz unwichtige Frage nach der Höhe des Mutterschaftsgeldes. Der Arbeitgeber zahlt der Frau während dieser Zeit das übliche Netto-Gehalt minus 13 Euro täglich, sofern diese mindestens 13 Euro am Tag verdient. Mini-Jobber müssen mindestens 390 Euro monatlich verdienen, um unter diese Regelung zu fallen. Ein Beispiel: Verdient eine Frau 80 Euro netto am Tag, übernimmt der Arbeitgeber 67 Euro, die restlichen 13 Euro wickelt die Krankenkasse ab.
Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Schwangere einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Privat oder familienversicherte Menschen stellen den Antrag beim Bundesamt für soziale Arbeit. Ist die Frist des Mutterschaftsgelds abgelaufen, erhalten Frauen Elterngeld, das bei zirka 65 bis 67 Prozent des Netto-Verdienstes liegt, erklärt elterngeld.de.. Das Elterngeld kann online beantragt werden, auch in der Kombi mit dem Mutterschaftsgeld. Eine große Änderung, was das Kindergeld betrifft, gibt es übrigens ab 2025.