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Kindergrundsicherung von bis zu 636 Euro – laut Einschätzung von Familienministerin Lisa Paus
VonAnne Hund
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Eine konkrete Summe war bisher nicht bekannt. Familienministerin Lisa Paus hatte eine Einschätzung zur Höhe der geplanten Kindergrundsicherung für armutsgefährdete Kinder abgegeben.
Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals am 31.08.2023.
Wie hoch könnte die geplante Kindergrundsicherung für armutsgefährdete Kinder ausfallen? Nachdem die Ampel-Koalition die Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorgestellt hatte, hatte Familienministerien Lisa Paus (Grüne) eine Einschätzung abgegeben.
Prognose von Lisa Paus: Kindergrundsicherung von bis zu 636 Euro für armutsgefährdete Kinder
Es könnten sich 2025 Leistungen von 530 Euro für die Kleinsten bis 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben, sagte Paus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Berücksichtigt sei dabei die angekündigte Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld um etwa zwölf Prozent für 2024 und eine angenommene weitere „moderate“ Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr. Bei den Beträgen handelt es sich demnach um die Summe aus dem zukünftigen Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag.
Berechnung: Plus beim Bürgergeld soll mit einfließen
So soll die geplante Kindergrundsicherung funktionieren: Ab 2025 soll es für alle Kinder den Kindergarantiebetrag geben, der das derzeitige Kindergeld (250 Euro pro Monat) ablöst. Obendrauf kommt je nach Bedürftigkeit ein Zusatzbetrag, gestaffelt nach Alter des Kindes und nach Einkommenssituation der Eltern, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. „Je weniger sie verdienen, desto höher soll er ausfallen. Der bisherige Bürgergeld-Anteil für Kinder soll darin aufgehen“, schilderte die Nachrichtenagentur.
Beim Bürgergeld für Kinder unter sechs Jahren werden aktuell 318 Euro im Monat ausgezahlt, für 14- bis 17-Jährige sind es 420 Euro. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte am 29. August angekündigt, dass die Sätze 2024 auf 357 Euro für Unter-Sechsjährige und 471 Euro für 14- bis 17-Jährige steigen sollen.
Kindergrundsicherung ab 2025 soll staatliche Leistungen für Familien bündeln
In der Kindergrundsicherung sollen bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und der Kinderzuschlag gebündelt werden.
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Gerade Familien mit geringem Einkommen sollen es durch die Bündelung der staatlichen Leistungen künftig leichter machen. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht abrufen, wie dpa berichtet.