Stärkstes Minus seit 2000

Preise für Immobilien sind 2023 um 8,4 Prozent gesunken

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Die Preise für Immobilien sind laut Statistischem Bundesamt so stark gefallen wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Woran das liegt und welche Unterschiede es gibt.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, muss in Deutschland oft tief in die Tasche greifen. Doch im vergangenen Jahr sind die Immobilienpreise im Durchschnitt um 8,4 Prozent gesunken, informiert das Statistische Bundesamt. „Das war der stärkste Rückgang im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000 und der erste Rückgang seit dem Jahr 2007“, heißt es in der Mitteilung. Bestandsimmobilien sind um 7,8 Prozent günstiger geworden, Neubauten lediglich um 3,2 Prozent. Der Rückgang zeige sich in Städten, aber auch auf dem Land. Was dahintersteckt.

Kaufpreise für Immobilien gesunken: größter Rückgang seit rund 60 Jahren

Die Preise für Immobilien sind im Jahr 2023 um 8,4 Prozent gesunken. (Symbolbild)

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) teilt auf X (vormals Twitter) die Preisentwicklung von Immobilien im Jahresvergleich. Auf dem Zeitstrahl ist der Zeitraum zwischen den Jahren 2010 und 2024 erkennbar.

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Anhand der Statistik wird deutlich, dass die Preise lange kontinuierlich gestiegen sind. Erst seit Mitte 2022 ist ein Abwärtstrend im Immobilienmarkt erkennbar. Aus einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur (dpa) geht hervor, dass es in Deutschland im Jahr 2023 den stärksten Preisrückgang bei Wohnimmobilien seit rund 60 Jahren gab. Die dpa beruft sich dabei auf eine Einschätzung des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW). Die gesunkenen Preise haben sich auch auf Metropolen wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf ausgewirkt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sanken die Preise zum Jahresende durchschnittlich um 9,1 Prozent binnen Jahresfrist, bei Eigentumswohnungen um 5,8 Prozent. Dabei handelt es sich allgemein um Durchschnittswerte – geringere Preise für Immobilien gebe es vor allem bei älteren Immobilien, bei modernen und energieeffizienten Immobilien könne das anders aussehen, informiert ZDF heute.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Bei Immobilien kommt es daher nicht nur auf die Lage, sondern auch auf den Zustand der Wohnung oder des Hauses an. Wer seine Immobilie jetzt verkaufen muss oder möchte und diese nicht auf dem neuesten energetischen Stand ist, muss vermutlich mit einem geringeren Verkaufspreis rechnen. Sollten Sie eine Immobilie vererbt bekommen, müssen Sie auch auf mögliche Sanierungsbedingungen und die Erbschaftssteuer achten.

Grund für gesunkene Preise bei Immobilien: gestiegene Zinsen und Auflagen für Sanierungen

Die Immobilienpreise sind zwar gesunken, allerdings muss man dies in Relation sehen. Ein Grund können die gestiegenen Zinsen sein, die Kredite stark verteuert haben, informiert die dpa. Viele Menschen können sich die eigenen vier Wände nicht mehr leisten. Neben der Finanzierung müssen auch die Auflagen bei der Sanierung von Bestandsbauten miteinkalkuliert werden. Beispielsweise, wenn an der Heizung oder Dämmung der Immobilie gearbeitet werden muss, informiert der Podcast Finanzen und Immobilien der FAZ. Weiter heißt es in dem Podcast, dass die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) im Juni gesenkt werden sollen, damit berufen sich die Verantwortlichen auf eine Aussage von Christine Lagarde, Präsidentin der EZB. Das könnte sich langfristig auch auf die Bauzinsen auswirken. Wenn die Zinsen schneller fallen als gedacht, könnten die Immobilienpreise wieder steigen, berichtete die Tagesschau Ende Dezember unter Berufung auf die DZ Bank. (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Uwe Umstätter/Westend61/Imago

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