Bis zu 4.000 Euro jährlich
Kinderbetreuung durch die Großeltern: So können Sie mit Fahrtkosten Steuern sparen
VonMarco Blanco Uclesschließen
Großeltern unterstützen ihre Kinder häufig bei der Betreuung der Enkelkinder. Das kann sich auch bei der Steuererklärung lohnen.
Viele Eltern haben das Glück, dass ihre eigenen Eltern sie bei der Betreuung der Kinder unterstützen. Neben dem schönen Effekt, dass die Kleinen mit Opa und Oma Spaß haben können, ist das natürlich gerade für berufstätige Eltern wichtig. Darüber hinaus kann durch die Betreuung der Großeltern auch noch Geld bei der Steuererklärung gespart werden. Seit 2012 sind Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzbar – und zwar zu zwei Dritteln und begrenzt auf 4.000 Euro je Kind. Das Kind muss dabei unter 14 Jahre alt sein.
Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Großeltern
Dazu müssen Eltern und Großeltern einen Betreuungsvertrag schließen, erklärt Spiegel.de. Darin wird festgehalten, an welchen Tagen die Großeltern die Kinder betreut haben. Mit diesem Vertrag können die Eltern neben Betreuungskosten den Großeltern auch die Fahrtkosten erstatten. Diese Kosten können bei der eigenen Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wenn also Oma und Opa die Sprösslinge regelmäßig von der Schule abholen, können dafür 30 Cent pro Kilometer pauschal abgesetzt werden. Alle Fahrten müssen dabei schriftlich dokumentiert werden und die Bezahlung der Großeltern darf nicht bar, sondern muss per Überweisung bezahlt werden. Bei Rückfragen des Finanzamts müssen die Fahrten belegt werden können, beispielsweise anhand von Tankrechnungen, erklärt Test.de.
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Diese Fahrkostenerstattung durch die Eltern müssen Großeltern nicht versteuern, da das Geld nur einen Ersatz für tatsächlichen Aufwand und somit kein Einkommen darstellt. Die einzige Voraussetzung für die Steuerabsetzung ist, dass die Großeltern nicht im selben Haushalt wie die Eltern leben, die betroffenen Kinder aber schon.
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Im Übrigen können Eltern auch bei anderen Personen die Fahrtkosten der betreuenden Person steuerlich absetzen. Das funktioniert genauso bei Nachbarn oder Freunden, solange die beschriebenen Formen eingehalten werden. Einzige Voraussetzung: Sie dürfen nicht im selben Haushalt leben.
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