Europäischer Vergleich

Deutsche bezahlen immer noch gerne mit Bargeld

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Die Deutschen zahlen im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarländern nach wie vor oft bar. Das zeigt eine Studie.

Ungeachtet sinkenden Bargeld-Anteils beim Einkaufen zahlen Verbraucher in Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor überdurchschnittlich oft mit Bargeld. Über entsprechende Zahlen berichtete die Unternehmensberatung Boston Consultig Group (BCG) in der neuen Ausgabe ihres jährlichen „Global Payment Report“. „Die Deutschen nutzen nach wie vor gerne Bargeld – im Europavergleich liegen sie 2023 mit durchschnittlich 304 elektronischen Transaktionen pro Kopf im hinteren Drittel“, heißt es in der Mitteilung vom 14. Oktober 2024 anlässlich der Studie.

Deutsche zahlen nach wie vor häufiger bar als viele Nachbarn

An erster Stelle im vergangenen Jahr lag den Angaben zufolge:

  • Norwegen mit durchschnittlich 815 elektronischen Bezahlvorgängen, gefolgt von
  • Luxemburg (753)
  • Irland (705)
  • Dänemark (675).

„Nur Italiener (194), Malteser (243), Spanier (288) und Österreicher (300) nutzen im Restaurant, an der Tankstelle oder im Einzelhandel noch seltener Smartphone, Debit- oder Kreditkarte zum Bezahlen“, heißt es weiter in der Mitteilung. 

Bargeld bleibt hierzulande weiterhin beliebt. (Symbolbild)

„Im Vergleich zum Vorjahr ist die Nutzung digitaler Zahlungsmittel in Deutschland um rund zehn Prozent angestiegen, dennoch liegt die Bargeldquote hierzulande immer noch vergleichsweise hoch – das ist ein Ansporn für Zahlungsdienstleister“, so Markus Ampenberger, BCG-Experte für Zahlungsverkehr und Co-Autor der Studie, laut der Mitteilung.

Die Finanzfachleute bei Boston Consulting Group gehen davon aus, dass der Anteil elektronischer und digitaler Bezahlverfahren weltweit auch in den nächsten Jahren weiter steigen wird, wie es darüber hinaus in dem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) anlässlich der Studie hieß – allerdings mit abnehmender Profitabilität für Kreditkartenkonzerne, Zahlungsdienstleister, Bezahlapp-Anbietern oder auch Banken. 

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Bargeldanteil geht jedoch auch in Deutschland zurück

Eine jährliche Umfrage der Bundesbank hatte dpa zufolge ergeben, dass Verbraucher in Deutschland zumindest immer seltener bar bezahlen: 2008 lag die Bargeldquote beim Bezahlen in Deutschland demnach noch bei 83 Prozent, so dpa, im vergangenen Jahr waren es noch 51 Prozent – nachzulesen sind die Zahlen im Bericht „Zahlungsverhalten in Deutschland 2023“ vom Juli 2024. (Mit Material der dpa)

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