Mehr oder weniger?

Steuerversprechen: Wofür stehen die Parteien bei der Bundestagswahl?

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt, doch was wollen die Parteien eigentlich in Bezug auf die Steuern? Es gibt unterschiedliche Wahlversprechen.

Wie wird das Einkommen oder Vermögen der Bürgerinnen und Bürger in Zukunft versteuert? Auch das sind Fragen, die vom Ausgang der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar abhängen. Wofür die Parteien bei den Steuern stehen, hat die Lohnsteuerhilfe Bayern herausgearbeitet. „Nicht jede Einkommensklasse wird von jeder Partei gleichermaßen begünstigt“, sagt Jörg Gabes, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Pressemitteilung.

Wahlversprechen rund um die Steuern – was wollen die Parteien?

Die Steuer-Versprechungen der Parteien reißen Lücken in den Haushalt. (Symbolbild)

Hohe Entlastungen für Besser- und Hochverdiener versprechen laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) die Union, FDP und AfD. „Die Entlastungen entstehen durch Senkungen des Einkommensteuertarifs, Abschaffung des Solidaritätszuschlags, Senkungen des Unternehmenssteuersatzes um mindestens fünf Prozent sowie Erleichterung bei Abschreibungsbedingungen und Verlustverrechnung“, so DIW. Der Haushalt könnte in Milliarden Höhe belastet werden.

  • FDP: Die Partei will den Einkommensteuertarif schrittweise abflachen, davon profitierten Mittel- bis Gutverdiener, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. In dem Zusammenhang soll der Grundfreibetrag angehoben werden, des Weiteren soll der Spitzensteuersatz bei 96.000 Euro statt bei 68.000 Euro liegen. „Die Energiebesteuerung will die FDP umbauen, indem Energie-, Luftverkehr- und Kfz-Steuern entfallen und durch eine noch höhere CO₂-Bepreisung kompensiert werden“, so Lohi Bayern. Laut Schätzungen des Instituts der Wirtschaft (IW) kommt die FDP mit ihrem Steuerprogramm auf ein Ausgabenvolumen von 138 Milliarden Euro pro Jahr.
  • CDU/CSU: „Je höher das Einkommen, desto höher der Steuervorteil“, merkt die Lohnsteuerhilfe Bayern an. Die Union will den Einkommensteuertarif langsamer ansteigen lassen, der Grundfreibetrag soll um 100 Euro erhöht werden. Der Spitzensteuersatz soll ab einem Einkommen von 80.000 Euro greifen. Eine Vermögenssteuer für Reiche wird „grundsätzlich abgelehnt“. „Rentner sollen zum Weiterarbeiten motiviert werden, indem ein Zusatzverdienst zur Rente bis zu 2.000 Euro steuerfrei bleiben soll. Die Rentenbesteuerung soll künftig bereits an der Quelle, also vor der Auszahlung vorgenommen werden, um Rentnern eine Steuererklärung zu ersparen“, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Nach Berechnungen des IW sollen diese (und weitere) Wahlversprechen rund 89 Milliarden Euro kosten. Es soll aus vorhandenen Mitteln finanziert werden, die Schuldenbremse soll unverändert bleiben. Wie das funktionieren soll, ist unklar.
  • AfD: Nach Berechnungen des IW, von denen die Lohnsteuerhilfe Bayern berichtet, plant die AfD das teuerste Steuerprogramm von allen berücksichtigten Parteien (alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien und Bündnis Sahra Wagenknecht). Die Summe soll sich auf 149 Milliarden Euro belaufen. Woher das Geld kommen soll, ist unklar. Unter anderem will die AfD den Grundfreibetrag auf 15.000 Euro erhöhen. Der Soli soll abgeschafft werden, es soll keine Vermögenssteuer geben. Auch die Erbschaftssteuer soll ersatzlos gestrichen werden.

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  • Grüne/Bündnis 90: Im Verhältnis versprechen die Grünen weniger als die anderen Parteien, berichtet die Lohnsteuerhilfe Bayern. Allerdings wird eine bessere Balance zwischen Arm und Reich angestrebt. Beispielsweise sollen Grundfreibetrag und Mindestlohn (15 Euro) steigen. Einkommensschwache Haushalte sollen Klimageld erhalten. Große Vermögen sollen durch eine höhere Erbschaftssteuer belastet werden, davon sollen kleinere und mittlere Vermögen verschont bleiben. Das Deutschlandticket solle es dauerhaft für 49 Euro geben. Die Kosten dafür belaufen sich nach Berechnungen des IW auf 48 Milliarden Euro.
  • BSW: Von den Plänen der Partei sollen Personen mit geringen und mittleren Einkommen profitieren. Beispielsweise der Grundfreibetrag soll 16.600 Euro betragen, Renten bis 2.000 sollen pauschal steuerfrei bleiben. Der Spitzensteuersatz soll erst „bei sehr hohen Einkommen angewendet werden“, so Lohi Bayern, genaue Zahlen gebe es dazu nicht. Die Erbschaftsteuer soll erhöht werden, Kapitalerträge sollen wie Arbeitseinkommen (also höher als bisher) versteuert werden. Die Kosten dafür würden sich auf 122 Milliarden Euro belaufen.
  • SPD: Geplant ist, dass 95 Prozent der Steuerpflichtigen entlastet werden, dafür soll die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz angehoben werden, der Solidaritätszuschlag soll bleiben, der Freibetrag aber erhöht werden. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer solle für größere Vermögen verschärft werden. Der Mehrwertsteuersatz für alle Lebensmittel soll von sieben auf fünf Prozent reduziert werden. Auch eine Finanztransaktionssteuer für den Handel mit Aktien, Anleihen, Devisen und Derivaten ist denkbar. Das soll vor allem den unteren und mittleren Einkommensgruppen zugutekommen. Die Kosten der Steuerpläne würden sich auf 30 Milliarden Euro belaufen. Das sei der niedrigste Wert aller Parteien.
  • Die Linke: Hohes Einkommen soll stärker besteuert werden als bisher. In dem Zusammenhang soll es höhere Steuersätze auf Erbschaften und Schenkungen unter Superreichen geben. Für Gering- bis Mittelverdiener soll es hohe Steuerentlastungen geben (geplant höher als bei BSW und den Grünen). Die Vermögenssteuer soll wieder eingeführt werden, der Soli soll beibehalten und mit einem Energie-Soli ausgebaut werden. Die Kosten für das Programm belaufen sich auf 198 Milliarden Euro.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Damit die Bürger mehr Geld übrig haben, überbieten sich die Parteien im Bundestagswahlkampf gegenseitig mit Versprechungen. Doch die Ankündigungen werden nach der Wahl kaum gehalten werden können, informiert DIW-Ökonom Stefan Bach laut Handelsblatt. Die Steuerpläne aller Parteien reißen Löcher in den Haushalt, allerdings sind Unterschiede erkennbar. „Während sich die Lücken bei den Grünen und insbesondere bei der SPD in Grenzen halten, machen laut Bach das bürgerlich-liberale Lager sowie die AfD unbezahlbare Wahlversprechen“, berichtet das Handelsblatt.

Da es voraussichtlich auf eine Koalition hinauslaufen wird, müssen die Parteien Kompromisse finden, demnach wird das Vorhaben seltenst so umgesetzt, wie es in den Wahlversprechen heißt.

Rubriklistenbild: © PicLeidenschaft/Imago