Steuervergünstigung

Single-Eltern bleibt 2023 mehr Geld – Entlastungsbetrag gestiegen

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Viele Alleinerziehende können vom steuerlichen Entlastungsbetrag profitieren, der in diesem Jahr auf 4.260 Euro erhöht wurde.

Alleinerziehende haben es nicht immer einfach. Um sie finanziell zu unterstützen, gewähren Finanzämter ihnen eine Steuervergünstigung, den sogenannten Entlastungsbetrag. Seit diesem Jahr beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 Euro, für jedes weitere Kind gibt es noch einmal 240 Euro obendrauf.

Höherer Entlastungsbetrag: Single-Eltern bleibt 2023 mehr Geld

Bei dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende handelt es sich um einen Steuerfreibetrag. „Sinn des Entlastungsbetrages ist es, die verteuerte Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden im Steuerrecht zu berücksichtigen“, heißt es auf dem offiziellen Portal des Familienministeriums. Der Entlastungsbetrag mindert also steuerpflichtige Einkünfte und senkt damit die Steuerlast.

Der Entlastungsbetrag ist 2023 gestiegen – Single-Eltern, die von dem Steuerfreibetrag profitieren, bleibt in diesem Jahr mehr Geld. (Symbolbild)

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – wichtige Voraussetzungen

Der Entlastungsbetrag ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Welche Bedingungen für die Gewährung der Steuerermäßigung müssen erfüllt sein?

  • Eine Voraussetzung ist, dass Alleinerziehende für das Kind oder die Kinder einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben.
  • Ob es sich bei dem Kind um leiblichen Nachwuchs, ein Adoptiv-, Stief-, oder Pflegekind handelt, spiele dabei keine Rolle, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in einem Beitrag zum Thema informiert.
  • Wichtig sei aber, dass das Kind mit Haupt- oder Nebenwohnung beim alleinstehenden Elternteil gemeldet sei.

Lebe das Elternteil in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, habe es dagegen keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, so der Hinweis in dem dpa-Beitrag. Keinen Anspruch hätten Alleinerziehende dem Bund der Steuerzahler zufolge außerdem, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen volljährigen Person führten, für die ihnen kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag zustehe.

Wie profitieren Alleinerziehende vom steuerlichen Entlastungsbetrag?

Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten die Steuervergünstigung mit der Einkommensteuererklärung, wenn sie in der Anlage Kind die entsprechenden Angaben vornehmen, teilt der Bund der Steuerzahler dpa zufolge mit. Bei Arbeitnehmern wirke sich der Entlastungsbetrag bereits direkt durch einen verringerten Lohnsteuereinbehalt über die Lohnsteuerklasse II steuermindernd aus.

„Damit Arbeitnehmer die Steuerklasse II erhalten, sollten sie einen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt stellen“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler laut dpa. Die Steuerklasse II gilt dann bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, wie es in dem Beitrag heißt. Ab dem 18. Lebensjahr ist ein neuer Antrag erforderlich, mit Angaben zur Schul- oder Berufsausbildung des Kindes. Ein Wechsel in Steuerklasse II erfolge nicht automatisch, sondern müsse beim Finanzamt beantragt werden, informiert auch das Familienministerium. Dafür könne man, wie es auf Familienportal.de weiter heißt, einen Antrag auf Steuerklassenwechsel ausfüllen. Es sei auch möglich, diesen digital an das Finanzamt zu übermitteln.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Nicht zu vergessen, so heißt es abschließend in dem dpa-Bericht: Fallen bei Arbeitnehmern die Voraussetzungen für die Steuerklasse II weg, müsse auch dann das zuständige Finanzamt darüber informiert werden.

Rubriklistenbild: © Monika Skolimowska/dpa

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