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Single-Eltern bleibt 2023 mehr Geld – Entlastungsbetrag gestiegen
VonAnne Hund
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Viele Alleinerziehende können vom steuerlichen Entlastungsbetrag profitieren, der in diesem Jahr auf 4.260 Euro erhöht wurde.
Alleinerziehende haben es nicht immer einfach. Um sie finanziell zu unterstützen, gewähren Finanzämter ihnen eine Steuervergünstigung, den sogenannten Entlastungsbetrag. Seit diesem Jahr beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 Euro, für jedes weitere Kind gibt es noch einmal 240 Euro obendrauf.
Höherer Entlastungsbetrag: Single-Eltern bleibt 2023 mehr Geld
Bei dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende handelt es sich um einen Steuerfreibetrag. „Sinn des Entlastungsbetrages ist es, die verteuerte Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden im Steuerrecht zu berücksichtigen“, heißt es auf dem offiziellen Portal des Familienministeriums. Der Entlastungsbetrag mindert also steuerpflichtige Einkünfte und senkt damit die Steuerlast.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – wichtige Voraussetzungen
Der Entlastungsbetrag ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Welche Bedingungen für die Gewährung der Steuerermäßigung müssen erfüllt sein?
Ob es sich bei dem Kind um leiblichen Nachwuchs, ein Adoptiv-, Stief-, oder Pflegekind handelt, spiele dabei keine Rolle, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in einem Beitrag zum Thema informiert.
Wichtig sei aber, dass das Kind mit Haupt- oder Nebenwohnung beim alleinstehenden Elternteil gemeldet sei.
Lebe das Elternteil in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, habe es dagegen keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, so der Hinweis in dem dpa-Beitrag. Keinen Anspruch hätten Alleinerziehende dem Bund der Steuerzahler zufolge außerdem, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen volljährigen Person führten, für die ihnen kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag zustehe.
Wie profitieren Alleinerziehende vom steuerlichen Entlastungsbetrag?
Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten die Steuervergünstigung mit der Einkommensteuererklärung, wenn sie in der Anlage Kind die entsprechenden Angaben vornehmen, teilt der Bund der Steuerzahler dpa zufolge mit. Bei Arbeitnehmern wirke sich der Entlastungsbetrag bereits direkt durch einen verringerten Lohnsteuereinbehalt über die Lohnsteuerklasse II steuermindernd aus.
„Damit Arbeitnehmer die Steuerklasse II erhalten, sollten sie einen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt stellen“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler laut dpa. Die Steuerklasse II gilt dann bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, wie es in dem Beitrag heißt. Ab dem 18. Lebensjahr ist ein neuer Antrag erforderlich, mit Angaben zur Schul- oder Berufsausbildung des Kindes. Ein Wechsel in Steuerklasse II erfolge nicht automatisch, sondern müsse beim Finanzamt beantragt werden, informiert auch das Familienministerium. Dafür könne man, wie es auf Familienportal.de weiter heißt, einen Antrag auf Steuerklassenwechsel ausfüllen. Es sei auch möglich, diesen digital an das Finanzamt zu übermitteln.
Nicht zu vergessen, so heißt es abschließend in dem dpa-Bericht: Fallen bei Arbeitnehmern die Voraussetzungen für die Steuerklasse II weg, müsse auch dann das zuständige Finanzamt darüber informiert werden.