Rente im Wandel

Ökonomin Grimm fordert Renteneintrittsalter gemäß Lebenserwartung: Diese Möglichkeiten haben Rentner trotzdem

  • Ulrike Hanninger
    VonUlrike Hanninger
    schließen

Aktuell wird eine Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung diskutiert. Frührente und Weiterarbeit sind aber dennoch noch möglich.

So wie die Rente derzeit geregelt ist, ist sie nicht mehr lange finanzierbar, da die Rentenbezüge nicht mehr durch Einzahlungen gedeckt sein werden. Einen neuen Ansatz bringt „Wirtschaftsweise” Veronika Grimm nun in die Debatte. Sie fordert, das Renteneintrittsalter anhand der Lebenserwartung festzulegen.

Was bedeutet Renteneintrittsalter nach Lebenserwartung?

Die Ökonomin und „Wirtschaftsweise“ Veronika Grimm möchte das Eintrittsalter für die Rente an die jeweilige Lebenserwartung anpassen. (Archivbild)

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Veronika Grimm erklärt in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Die Formel in Zukunft könnte sein: Nimmt die Lebenserwartung um ein Jahr zu, so würden zwei Drittel des zusätzlichen Jahres der Erwerbsarbeit zugeschlagen und ein Drittel dem Ruhestand.“ Für sie steht es außer Frage, dass man das gesetzliche Rentenanhalter anheben müsse, um Fachkräftemangel und schlechter Wirtschaftslage entgegenzuwirken. Ausnahmen bestünden natürlich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Wie lautet die aktuelle Regelung zum Renteneintritt?

Nach derzeitiger Rechtslage wird die Altersgrenze ohne Abschläge bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Für Arbeitnehmer, die 1964 oder später geboren wurden, gilt eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im regelmäßigen Geld-Newsletter unseres Partners Merkur.de

Trotz Politik: Was können Rentner tun?

Wie auch immer sich Politik- und Wirtschaftsexperten entscheiden mögen, so steht Rentnern – Stand heute – dennoch ein gewisser Handlungsspielraum zur Verfügung. Sie können bei der Rentenversicherung Frührente beantragen und den Ruhestand genießen oder trotz Renteneintritt weiterarbeiten.

Laut juraforum.de kann jeder Arbeitnehmer, der mindestens fünf Jahre lang Rentenkassenbeiträge gezahlt hat sowie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat, Frührente beantragen. Der Antrag ist direkt an die Rentenversicherung zu adressieren.

Eine vorgezogene Altersrente gibt es für Arbeitnehmerinnen ab 60 Jahren. Sonderregelungen gelten für die Frührente nach Arbeitslosigkeit, nach Erwerbsminderung oder bei Schwerbehinderung. Die Rente an sich variiert abhängig davon, ob jemand langjährig beziehungsweise besonders langjährig versichert war.

  • Als langjährig versichert gelten Arbeitnehmer ab einem Alter von 63, wenn sie 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ausbildung oder Studium werden anteilig eingerechnet. Für jeden Monat, den man verfrüht in Rente gegangen ist, zahlt man jedoch einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent der Rente.
  • Besonders lang Versicherte haben 45 Jahre Beiträge für die Rentenversicherung eingezahlt, wobei Ausbildung oder Studium nicht geltend gemacht werden können. Berücksichtigt werden jedoch zum Beispiel Wehr- oder Zivildienst oder die ersten zehn Jahre der Kindererziehung. Hier erhält man seine Rente vollumfänglich, kann seine Rente aber dennoch noch weiter aufbessern.
  • Ein Sonderfall ist die Erwerbsminderungsrente, die ohne Abschläge ausgezahlt wird. Auf sie hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, der aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Sofern ärztlich bescheinigt, greift hier auch keine Altersgrenze.

Unabhängig von der Streitfrage um das Renteneintrittsalter können Rentner frei entscheiden, ob sie weiterarbeiten. Dieses spezielle Arbeitsverhältnis ist über das Sozialgesetzbuch geregelt. Seit Januar 2023 wird Frührentnern der Zuverdienst auch nicht mehr von der Rente abgezogen.

Rubriklistenbild: © Sven Simon/Imago

Mehr zum Thema