Energiekosten

Hohe Strompreise: Bequemlichkeit kostet Verbraucher womöglich zu viel Geld

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
    schließen

Die Preise für Strom sind für Haushalte nach wie vor deutlich höher als vor der Krise. Dennoch bleiben nach Darstellung eines Vergleichsportals viele Verbraucher in zu teuren Verträgen.

Noch immer bezieht ein knappes Viertel der Haushalte in Deutschland Strom über den Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers – „die mit Abstand teuerste Tarifgruppe“, wie das Vergleichsportal Verivox in einer Mitteilung (Stand: 21. Mai) schreibt. Weil sich diese rund 10 Millionen Haushalte weder um einen Stromanbieterwechsel noch um einen günstigeren Tarif beim bisherigen Versorger kümmern würden, würden sie „hochgerechnet auf dieses Jahr knapp 5,5 Milliarden Euro zu viel“ bezahlen.

Die Preise für Strom sind für die Haushalte nach wie vor deutlich höher als vor der Krise. (Archivbild)

Was ist der Vorteil des Grundversorgungstarifs?

Den Grundversorgungstarif des örtlichen Stromversorgers erhalten alle Haushalte, die sich beim Hausbau oder beim Neueinzug nicht um ein günstigeres Angebot kümmern. Der Vorteil des Grundversorgungstarifs: Er stehe allen Kunden zur Verfügung und könne jederzeit gekündigt werden. Der große Nachteil sei, dass er sehr teuer sei, so das Vergleichsportal. Eine Kilowattstunde (kWh) Strom im Grundversorgungstarif kostet demzufolge derzeit im bundesdeutschen Durchschnitt 44,36 Cent. „Im günstigsten verfügbaren Tarif mit Preisgarantie liegt der Preis im Bundesschnitt aktuell bei 24,7 Cent/kWh. Die Haushalte im Grundversorgungstarif könnten somit ihren Strom rund 44 Prozent günstiger beziehen“, heißt es weiter in der Mitteilung von Verivox.

Vergleichsportal: Strom-Grundversorgung „immer noch beliebt – aber sehr teuer“

2022 seien rund 27,9 Milliarden Kilowattstunden Strom an Haushalte in der Grundversorgung geliefert worden, berichtet Verivox unter Verweis auf den aktuellen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur. Auf Basis dieser Verbrauchsmenge zahlen die Kunden der Grundversorgung im Jahr 2024 den Angaben zufolge rund 12,4 Milliarden Euro für Strom. Im günstigsten Tarif würden dagegen nur 6,9 Milliarden Euro an Stromkosten anfallen, was einer Ersparnis von rund 5,5 Milliarden Euro entspreche. „Seit mehr als 25 Jahren können Haushalte in Deutschland ihren Stromanbieter frei wählen. Dass dennoch fast ein Viertel der Stromkundinnen und -kunden freiwillig im teuersten Tarif verharrt, ist erstaunlich“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh spare durch den Wechsel aus dem Grundversorgungstarif zum günstigsten Angebot mit Preisgarantie „im Bundesdurchschnitt aktuell 786 Euro im Jahr“ ein, so das Vergleichsportal.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Augen auf beim Anbieterwechsel

Strompreise können jedoch zum Beispiel regional stark variieren, oder auch je nach der Verbrauchsmenge. Nicht immer ist ein Wechsel von Vorteil – die Verbraucherzentrale hat ein paar grundsätzliche Tipps, worauf man achten sollte: Vor einem Wechsel sollten Verbraucher zunächst den bestehenden Tarif und die Konditionen prüfen. Das funktioniert am einfachsten mithilfe der Vertragsunterlagen oder anhand der letzten Rechnung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt wechselwilligen Kunden zudem, nicht nur unterschiedliche Anbieter, sondern auch deren verschiedene Tarife zu vergleichen.

Worauf sollte man bei der Vertragslaufzeit achten?

Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Laufzeit. Hier muss man im Einzelfall abwägen. „Wenn Sie ein akzeptables Tarifangebot erhalten, wählen Sie eine Vertragslaufzeit von etwa einem Jahr in Verbindung mit einer Preisgarantie“, hieß es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Bayern (Stand: 11. März). Beachten sollte man, wie die Verbraucherzentrale zu bedenken gibt: „Mit kurzen Vertragslaufzeiten bleiben Sie flexibel, allerdings können sie mitunter zu früheren ordentlichen Kündigungen durch den neuen Anbieter und neuen Vertragsangeboten mit schlechteren Preiskonditionen führen. Bei Verschlechterung der Konditionen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.“

Ob eine Preisgarantie sinnvoll sei, lasse sich „nicht pauschal sagen“, erklärte die Verbraucherzentrale Bayern zugleich ganz allgemein. „Das hängt immer davon ab, wie die Preise aktuell sind und wie sie sich voraussichtlich entwickeln. Und zusätzlich davon, welche Preiskomponenten die Preisgarantie abdeckt.“ Verbraucher sollten sich zu den Details im Einzelfall ausführlich informieren und Tarife und Angebote gut miteinander vergleichen.

Rubriklistenbild: © Jens Büttner/dpa