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Wohngeld oder Bafög – beides gibt es in der Regel nicht zusammen
VonAnne Hund
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Viele Studenten sind auf Bafög angewiesen. Das Wohngeld kann in der Regel allerdings nicht mit dem Bafög kombiniert werden, wie Experten erklären.
Seit dem 1. Januar 2023 haben laut der Bundesregierung deutschlandweit zwei Millionen Haushalte mit niedrigem Einkommen Anspruch auf Wohngeld, dreimal mehr als bisher, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Zudem sei das neue „Wohngeld Plus“ mit durchschnittlich 370 Euro doppelt so hoch wie bisher. Anspruch auf Wohngeld hätten nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer in finanziell kärglichen Verhältnissen. Bei der großen Mehrheit der Empfänger handele es sich allerdings um Mieter.
Wohngeld kann in der Regel nicht mit dem Bafög kombiniert werden
Allerdings kann das Wohngeld in der Regel nicht mit dem Bafög kombiniert werden, wie Experten erklären: Um als Student Wohngeld beantragen zu können, brauche man einen Bafög-Ablehnungsbescheid, schilderte dpa konkret zum Thema. „Wir empfehlen daher in den meisten Fällen, Bafög und Wohngeld gleichzeitig zu beantragen, das spart Zeit“, rät Katrin Steffen vom Studentenwerk Potsdam laut des Berichts. Das Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden, berichtet dpa. Neben dem Studentenwerk gebe es auch eigene Wohngeldberatungsstellen, an die man sich für genaue Informationen wenden könne.
Finanzielle Unterstützung für Studenten: Anspruch auf Bafög oder Wohngeld?
Bafög oder Wohngeld? In jedem Fall sollten Studenten rechtzeitig Klarheit schaffen, um zu wissen, welcher Anspruch im Einzelfall besteht. Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle, ab wann ein Anspruch auf Wohngeld besteht, gibt es zwar nicht. Für eine erste Orientierung kann allerdings der „Wohngeld-Plus“-Rechner des Bundesbauministeriums weiterhelfen. Und auch von der Stiftung Warentest gibt es einen Wohngeldrechner, der „einen guten Orientierungswert“ biete, wie es auf Test.de heißt, aber „die konkrete Höhe kann nur das Wohngeldamt berechnen“.
Viele Studenten leben zudem in einer Wohngemeinschaft und sollten sich auch diesbezüglich gut bei den zuständigen Stellen informieren, welche Leistungen sich gegebenenfalls in Ausnahmefällen kombinieren lassen.
Die Höhe des Wohngeldes ist auch abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.