Reform des Kindesunterhalts

„Düsseldorfer Tabelle darf keine heilige Kuh sein“: Das ist Stand der Dinge beim Unterhalt

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Frauen betreuen die Kinder im Falle einer Scheidung – das war früher häufig so. Darauf ist die Düsseldorfer Tabelle ausgelegt. Heute organisieren sich Familien anders.

Wenn es nach dem klassischen Rollenbild geht, sind es vermehrt die Frauen, sich um die Kinder kümmern. Das bedeutet, dass diese meist in Teilzeit arbeiten und sich den Rest der Zeit um Haushalt und Kindererziehung kümmern. Falls sich Eltern trennen, sind Kinder in der Regel eher bei der Mutter geblieben. Das sei allerdings mittlerweile anders, informiert das Portal Finanztip. Daher müsse die neue Lebensrealität sich auch im Unterhaltsrecht spiegeln.

Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle: Was daran problematisch ist

An der Düsseldorfer Tabelle wird einiges kritisiert – eine neue Unterhaltsreform soll gerechter werden.

Wenn es klar aufgeteilt ist, dass das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt, dann ist der andere Elternteil – zumeist der Vater – finanziell stärker involviert. Kümmert sich der Vater allerdings öfter um sein Kind, so soll er weniger zahlen müssen. Das ist die Idee von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP), Ziel sei es, die Unterhaltsleistungen fairer verteilen.

Was ist, wenn Eltern sich zu gleichen Teilen einbringen?

Wird alles 50/50 unter den Eltern aufgeteilt, dann greift das sogenannte Wechselmodell. Das bedeutet, dass alle Kosten aufsummiert werden und die Eltern beide anteilig Unterhalt zahlen. Berücksichtigt wird dabei unter anderem, wer Kindergeld erhält, wer Fahrkosten trägt, wie hoch die jeweiligen Nettoeinkommen sind. Eine allgemeingültige Rechnung gebe es dabei laut Finanztip nicht, da viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen.

Kümmere sich beispielsweise ein Elternteil an 18 Tagen und der andere an den restlichen Tagen, reduziere sich der Unterhaltsanspruch nicht. Das soll die Unterhaltsreform verbessern.

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Unterhaltsreform – die Erwartungen

„Von einer Reform erwarte ich mir, dass sie bestehende Probleme aufgreift, Schwächen benennt, nach einer gerechteren, transparenteren, einfacher handelbaren Lösung sucht“, sagt Melanie Ulbrich, Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht in einer Pressemeldung. Ihrer Meinung nach sollten beide Einkommen bei der Unterhaltsberechnung herangezogen werden müssten. „Die Düsseldorfer Tabelle darf keine heilige Kuh sein, die unantastbar ist. Es geht auch anders und gerechter, wie ein Blick über die Grenzen zeigt“, so Ulbrich weiter.

Auch Familienrechtlerin Eva Becker, vom Deutscher Anwaltsverein, sieht Veränderungsbedarf bei der Unterhaltsregelung und der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle berücksichtige, wie sie gegenüber dem MDR erläutert, die Unterhaltszahlungen nach Einkommen, Kinderzahl und deren Alter. Alle Fälle dazwischen würden individuell vom Jugendamt oder vor Gericht geklärt. Die Reform würde demnach die Berechnung für den Unterhalt transparenter und rechtssicherer machen, so die Anwältin gegenüber dem MDR.

Madame Moneypenny gibt Tipps: Zehn Geldregeln von der Finanzexpertin

Familie beim Kuscheln auf dem Sofa.
Regel 1: Legen Sie sich einen Notgroschen für unvorhergesehene Kosten bzw. Ereignisse zurück. Die Höhe des gesparten Notfallgelds sollte laut Madame Moneypenny drei Monatsgehälter betragen. Damit Sie selbst und die Menschen, die von Ihnen finanziell abhängig sind – wie zum Beispiel Ihre Kinder – im Ernstfall gut versorgt sind.  © Joseffson/Imago
Frau am Strand beim Surfen.
Regel 2: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Insbesondere Gesundheit, Sport und Ernährung sollten einen hohen Stellenwert haben. © ingimage/Imago
Gitarrenkoffer mit Geldspenden.
Regel 3: Wenn Sie Geld spenden möchten – egal ob dem Musiker in der Fußgängerzone oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen – legen Sie dafür maximal 10 Prozent Ihres Gehalts fest. 30 Prozent sollten Sie Madame Moneypenny zufolge investieren, zum Beispiel in ETFs. (Symbolbild) © Vladimir Gerdo/Imago
Frau mit Laptop auf dem Sofa und Stift in der Hand.
Regel 4: Auch in Sachen Bildung bzw. Weiterbildung wird nicht gespart. Egal, ob Buch oder Online-Kurs: seinen Horizont zu erweitern lohnt sich immer. © Bonninstudio/Imago
Frau in Bekleidungsgeschäft hält Pullover, der auf einem Kleiderbügel hängt, in der Hand.
Regel 5: Qualität schlägt Quantität – das Beste gewinnt. Wenn Madame Moneypenny die Wahl zwischen zwei Dingen hat, setzt sie auf Qualität. Das ist auch nachhaltig, wenn man qualitativ hochwertige Produkte besonders lange nutzen kann. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Zwei Menschen sitzen in einem Restaurant.
Regel 6: Seien Sie großzügig – zu anderen, aber auch zu sich selbst. Tun Sie sich selbst etwas Gutes und machen Sie anderen eine Freude, indem Sie sie beispielsweise zum Essen einladen. © ANTHONY PHOTOGRAPHY/Imago
Menschen im Büro.
Regel 7: Verdienen Sie so viel, dass Sie sich aussuchen können, mit welchen Menschen Sie zusammenarbeiten. Sehr viel Lebenszeit verbringen Sie vermutlich mit Arbeiten. Deshalb sind das Arbeitsumfeld und nette Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. © Angel Santana Garcia/Imago
Junge Frau liegt auf dem Sofa.
Regel 8: Sparen Sie nicht an Komfort und Bequemlichkeit, machen Sie sich Ihr Leben so einfach und schön wie möglich. Denn man hat nur eines, und das ist auch noch begrenzt.  © Xavier Lorenzo/Imago
Mann und Frau trinken Wein im Restaurant.
Regel 9: Achten Sie im Restaurant nicht auf den Preis, sondern genießen Sie das gute Essen. Bestellen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht und verbringen Sie eine schöne Zeit. © Monkey Business 2/Imago
Wecker liegt auf Euroscheinen.
Regel 10: Apropos Zeit: Da diese wertvoller als Geld ist, sollten Sie Ihre Zeit nicht im Verhältnis 1:1 gegen Geld tauschen. © Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

Düsseldorfer Tabelle: Der aktuelle Selbstbehalt

Sind es die schulpflichtigen Kinder (bis zum 21. Geburtstag) für die Sie Unterhalt zahlen, so haben Sie aktuell einen Selbstbehalt von 1.370 Euro, wenn Sie arbeiten. Gehen Sie keiner Erwerbsarbeit nach, sind es rund 1.120 Euro pro Monat. In dem Eigenbehalt sind 520 Euro für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung enthalten. Das soll sich auch durch die Unterhaltsreform ändern – der notwendige Selbstbehalt soll gesetzlich geregelt werden. In dem Zusammenhang soll die Pauschale dem Wohngeldgesetz angepasst werden. Somit sollen regionale Unterschiede berücksichtigt werden. Sind die Lebenshaltungskosten im Bereich Wohnen beispielsweise hoch, soll man mehr Geld als Selbstbehalt zurückhalten dürfen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf steht noch aus.

Rubriklistenbild: © Ute Grabowsky/photothek.net/Imago

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