Diese Gebühren kommen auf Sie zu

Wie teuer ist ein Steuerberater – und sind Verhandlungen beim Honorar möglich?

Steuerberater können eine wertvolle Unterstützung sein, um den finanziellen Überblick zu bewahren. Doch wie berechnen sich eigentlich die Gebühren der Profis?

Die Steuererklärung ist für die meisten Menschen ein lästiges Übel. Doch wer sich nicht darum kümmert, riskiert hohe Strafen und Nachzahlungen. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die Steuererklärung korrekt und pünktlich abzugeben und dabei auch noch Geld zu sparen.

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Wer braucht einen Steuerberater?

Nicht jeder muss für seine Steuererklärung eine Kanzlei beauftragen. Arbeitnehmer, die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen wollen, können dies meist problemlos selbst erledigen. Oft ist die Steuererklärung in diesem Fall wenig kompliziert und kann über Elster oder eine Steuersoftware eingereicht werden. Darüber hinaus könnte man einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten. Gegen eine geringe Aufnahme- und Jahresgebühr fertigt diese die Einkommenssteuererklärung für Angestellte, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre und Rentner an.

Die Steuererklärung zu machen, ist für die meisten Menschen einfach nur lästig. Ein Steuerberater würde hier Abhilfe schaffen (Symbolbild)

Selbstständige und Gewerbetreibende dagegen profitieren davon, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Für Nicht-Experten sind die komplexen Steuervorschriften und Gesetze für diese Bereiche meist schwer zu verstehen. Ein Steuerberater hilft dabei, einen Überblick über die Finanzbuchhaltung zu bewahren und Steuervorteile ausfindig zu machen. Die Dienstleistung von Steuerberatern umfasst unter anderem die Erstellung der Gewerbe-, Einkommens- und Körperschaftsteuererklärung sowie der Einnahmenüberschussrechnung, Lohnabrechnung und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Auch für Grenzgänger sowie Arbeitnehmer, die teilweise im Ausland arbeiten, lohnt es sich, einen Steuerexperten um Rat zu fragen. Das gilt ebenfalls für Kapitalanleger, die im Ausland Geld angelegt haben und die Quellensteuer zurückholen möchten.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Wie berechnen sich die Steuerberatungsgebühren?

In Deutschland sind die Gebühren für Steuerberatungsdienste in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Art und dem Umfang der Tätigkeit sowie von der Höhe des zu versteuernden Einkommens und dem Wert des Vermögens. Die StBVV teilt die Gebührenspanne in sogenannte Zehntel ein. Bei der Einkommensteuererklärung liegt sie beispielsweise zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr (10/10).

Die Zehntelsätze geben dem Steuerberater eine gewisse Freiheit bei der Bestimmung der Gebühren. Die Mittelgebühr bei der Einkommenssteuererklärung beträgt 3,5/10 der vollen Gebühr und wird für einen durchschnittlichen Aufwand angesetzt. Falls der Steuerberater mehr als die Mittelgebühr verlangt, ist er dazu verpflichtet, eine Begründung zu liefern.

Die Grundgebühr für die Einkommenssteuererklärung ist wiederum in der Steuerberatergebührentabelle A geregelt. Je nach Umfang und Komplexität der Steuererklärung sowie dem Zeitaufwand werden höhere oder niedrigere Zehntelsätze angesetzt.

Beispielrechnung für Gebühren eines Steuerberaters

Die volle Gebühr für eine Einkommenssteuererklärung über Einkünfte von 35.000 Euro beträgt nach Tabelle A 977 Euro. Diese Rechengröße wird anschließend mit dem angesetzten Faktor multipliziert. Wird die Mittelgebühr 3,5/10 verwendet, ergibt das eine Gebühr von 341,95 Euro.

Gut zu wissen: Bei anderen Leistungen haben Steuerberater einen deutlich größeren Spielraum bei der Festlegung der Kosten. So liegt die Gebührenspanne bei der Einnahmenüberschussrechnung zwischen 5/10 und 30/10. Bei der Erstberatung schwanken die Zehntelsätze zwischen 1/10 und 10/10, bei der Buchführung zwischen 2/10 und 12/10.

Steuerberatungskosten von der Steuer absetzen und Geld sparen

Was viele Selbstständige nicht wissen: Steuerberatungsgebühren können häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie im Rahmen der Einkommenserzielung anfallen. Beispiele hierfür sind:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Beratung bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse
  • Überprüfung von Bescheiden des Finanzamts
  • Fahrkosten zum Steuerberater und eventuelle Unfallkosten auf dem Weg dorthin
  • Kommunikationskosten für Briefporto oder Telefon
  • Steuerfachliteratur

Was macht man, wenn die Rechnung des Steuerberaters zu hoch ist?

Wenn Sie eine zu hohe Rechnung vom Steuerberater erhalten haben, sollten Sie sich zuerst an diesen selbst wenden und die Gründe für die hohen Gebühren erfragen. Ist keine Einigung möglich, können Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden. Diese kann vermitteln und gegebenenfalls auch ein Schlichtungsverfahren einleiten. Hat der Steuerberater tatsächlich Fehler gemacht, die Schäden verursacht haben, besteht die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch einzuklagen.

Wer nicht mit seiner Steuerkanzlei zufrieden ist, sollte sich nach einem neuen Berater umblicken. Wurden alle Rechnungen bezahlt, muss der Ex-Steuerberater die gesamten Unterlagen bereitstellen. Wichtig ist, sich im Vorfeld gut über etwaige Kündigungsfristen zu informieren.

Rubriklistenbild: © Roman Möbius/Imago