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Pendlerpauschale: Wie Sie berufsbedingte Fahrtkosten steuerlich geltend machen können

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Viele Berufstätige müssen jeden Tag mehrere Kilometer zur Arbeit fahren. Was bedeutet das mit Blick auf die Steuererklärung?

Längst nicht für jeden ist der Arbeitsort vor der Haustür. Fahrtkosten, die Pendlern beim Weg zur Arbeit entstehen, lassen sich gegebenenfalls steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Daran erinnert der ADAC und verweist auf die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, die in der Steuererklärung unter die Werbungskosten fällt.

Für die Berechnung der Pendlerpauschale zählt die einfache Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz („erste Tätigkeitsstätte“), informiert der ADAC auf seiner Website. „Auch wer diesen Weg beispielsweise viermal täglich zurücklegt, weil er sein Mittagessen zu Hause einnimmt, kann nur eine Strecke geltend machen“, heißt es dort. Gezählt wird demnach vom ersten Kilometer an, „die Entfernung wird dann auf ganze Kilometer abgerundet“. Maßgeblich für die Kalkulation der Kilometer ist „in jedem Fall die kürzeste Straßenverbindung“, erklärt der Automobilclub.

Pendlerpauschale – wie viele Kilometer und Tage zählen?

Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informiert der ADAC in dem Beitrag (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. 

„Die Entfernungspauschale macht sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen“, heißt es auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von vorher 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel auch Kosten für Arbeitsmaterialien, Fortbildungen oder Arbeitsausstattung.

Wichtig zu wissen: Die Entfernungspauschale gibt es nur für Tage, an denen Arbeitnehmer tatsächlich am Arbeitsplatz gearbeitet haben, wie es weiter heißt. In der Steuererklärung muss entsprechend die Anzahl der Tage angegeben werden. Krankheits- oder zum Beispiel Urlaubstage zählen demzufolge nicht dazu.

Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. (Symbolbild)

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Berechnung der Pendlerpauschale – Steuerexperten nennen Beispiel

Wie kann die Rechnung im Einzelfall aussehen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nennt in einer Mitteilung (Stand: 10. Januar 2024) folgendes Beispiel: Ein Berufspendler hat an jedem seiner Arbeitstage vor Ort mit seinem Auto 25 Kilometer hin zur Arbeitsstätte und 25 Kilometer wieder nach Hause zurückgelegt. Bei 215 Arbeitstagen im Jahr und 25 Kilometern Wegstrecke sehe seine Berechnung der Pendlerpauschale so aus:

  • 215 Arbeitstage x 20 Kilometer einfache Fahrt x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 1.290 Euro
  • 215 Arbeitstage x 5 Kilometer einfache Fahrt x 0,38 Euro Pendlerpauschale = 408,50 Euro
  • Das sind – bei diesem fiktiven Beispiel – in der Summe also 1.698,50 Euro für das Jahr 2023.

Der jeweilige Wert ist relevant für die Steuererklärung. Durch die Berücksichtigung der Pendlerpauschale kann sich das zu versteuernde Einkommen eines Jahres verringern und die Steuerlast dadurch gegebenenfalls entsprechend gemindert werden.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Mit dem Auto und der Bahn zur Arbeit

Nicht alle fahren von zu Hause direkt zur Arbeit. Viele Pendler müssen erst mit dem Auto oder Fahrrad zum Bahnhof und fahren von dort aus mit dem Zug weiter. Andere wechseln ihr Fahrzeug je nach Saison und sind beispielsweise im Sommer mit dem Motorrad und im Winter mit dem Zug unterwegs. Wer unterschiedliche Verkehrsmittel für eine Wegstrecke benutzt, sollte bei der Berechnung der Pendlerpauschale Folgendes beachten, wie die VLH in ihrer Mitteilung informiert: „Für jede Teilstrecke wird die Entfernungspauschale einzeln ermittelt. Die Kosten für die Teilstrecke, die Sie mit dem eigenen Fahrzeug zurücklegen, zum Beispiel die Fahrt mit dem Auto zum Bahnhof, können Sie in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Die Fahrtkosten, die Sie für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln geltend machen können, sind dagegen auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt.“

Rubriklistenbild: © IMAGO/Steinach

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