Vor- und Nachteile

Wechsel in die private Krankenversicherung: Was dafür und was dagegen spricht

  • Marco Blanco Ucles
    VonMarco Blanco Ucles
    schließen

Wer mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung unzufrieden ist, sollte sich genau überlegen, ob ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung sinnvoll ist.

Das System der Krankenversicherung in Deutschland ist einzigartig: Nirgendwo anders in Europa existieren zwei Systeme nebeneinander – die gesetzliche sowie die private Krankenversicherung. Dabei gibt es Bonusprogramme, die man unbedingt kennen sollte. Auf den ersten Blick wirkt die Privat-Variante äußerst verlockend, alleine was die geringen Wartezeiten für einen Arzttermin angeht. Allerdings darf nicht jeder in die private Krankenversicherung wechseln, erklärt Finanztip.de: „Privat versichern dürfen sich nur Beamte, Selbstständige oder Studenten sowie Angestellte, die mit ihrem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. 2023 lag diese bei 66.600 Euro brutto jährlich.“

Private Krankenversicherung: Vor- und Nachteile

Bereits seit über 20 Jahren wird darüber diskutiert, die bestehenden Strukturen abzuschaffen und ein gemeinsames Krankenversicherungssystem einzuführen. Eine Lösung dafür ist jedoch bislang (Stand 26. Februar 2024) noch nicht in Sicht. Anders sieht das bei den Steuerklassen aus, dort könnte es bald zu einer großen Änderung kommen. Doch was spricht denn nun für eine private Krankenversicherung und was dagegen? Es gibt einige Vor- und Nachteile.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Für Beamten ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung grundsätzlich sinnvoll, alleine aus finanziellen Gründen. 50 Prozent der Behandlungskosten von Beamten werden ohnehin vom Dienstherr übernommen. Für die andere Hälfte der Kosten lohnt es sich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. „Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung müssten Beamten den gesamten Versicherungsbeitrag aus der eigenen Tasche bezahlen“, erklärt die Stiftung Warentest. Einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung für Beamte gibt es nur in einigen ausgewählten Bundesländern.

Privat versicherte Personen genießen bei Arztbesuchen häufig Vorteile – es gibt allerdings auch Punkte, die dagegen sprechen.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Patienten bei der privaten Variante eher selten länger auf einen Arzttermin warten. In der Regel erhalten diese Personen laut Finanztip.de doppelt so schnell eine Behandlung. Auch sichert ein guter Vertrag privat versicherten Menschen den Zugang zur Spitzenmedizin oder zu speziellen Behandlungen im Ausland. Zudem kann der Vertrag so gestaltet werden, dass in der privaten Krankenversicherung spezielle Leistungen ausgewählt werden, die auch nicht gestrichen werden dürfen.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Nachteile der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können die privaten Kassen auch Menschen ablehnen, obwohl diese prinzipiell die eingangs beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Person mit einer Vorerkrankung zu kämpfen hat. Besonders junge Menschen werden mit geringen Gebühren zu privaten Instituten gelockt. Allerdings steigen die Kosten im Alter teils deutlich, darüber sollte sich ausführlich informiert werden. Die Kosten sinken auch dann nicht, wenn die Person aus dem Berufsleben ausscheidet. Nicht nur deshalb müssen immer mehr Menschen im Alter länger weiterarbeiten.

Das kostenfreie Mitversichern der Kinder ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen müssen mit eigenen, beitragspflichtigen Verträgen ausgestattet werden. Zudem warnt Finanztip.de, dass Arztrechnungen zunächst einmal immer selbst gezahlt werden müssen und die Erstattung bis zu vier Wochen dauern kann – nicht jeder kann sich das je nach Behandlung leisten.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

In jungem Alter die möglicherweise günstigeren Beiträge der privaten Variante ausnutzen und im Alter wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Nette Idee, klappt jedoch nicht. Denn es gibt gewisse Voraussetzungen, die einen solchen Wechsel zulassen. Zum einen dürfen Sie noch nicht 55 Jahre alt sein. Zudem erklärt die Verbraucherzentrale: „Das Gehalt darf den Grenzwert, der für Sie gilt, nicht überschreiten. Der liegt 2024 bei 69.300 Euro brutto jährlich. Wer bereits am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer:in privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von derzeit 62.100 Euro.“

Rubriklistenbild: © imagebroker/IMAGO

Mehr zum Thema