Steuererklärung

Pauschbetrag für pflegende Angehörige – Steuerentlastung von bis zu 1.800 Euro möglich

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Wer einen Angehörigen pflegt, kann steuerlich entlastet werden – unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe des Pflege-Pauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad.

Wer Eltern, Geschwister, Onkel, Tante oder andere Verwandte ab einem Pflegegrad 2 in seiner oder dessen Wohnung unentgeltlich betreut, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflege-Pauschbetrag absetzen. Daran erinnert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). „Viele vergessen jedoch, diesen in ihrer Steuererklärung zu beantragen“, heißt es in dessen Mitteilung. Etwa fünf Millionen Pflegebedürftige gibt es hierzulande, und die meisten von ihnen werden laut Statistischem Bundesamt daheim versorgt. Manchmal auch von nahestehenden Freunden oder Nachbarn – auch ihnen kann ein Steuervorteil zustehen, so der BVL.

In Deutschland gibt es rund fünf Millionen Pflegebedürftige. Die meisten von ihnen werden laut Statistischem Bundesamt zu Hause versorgt – von Angehörigen, engen Freunden oder Nachbarn. (Archivbild/Symbolbild)

Pflegende Angehörige können Pauschbetrag geltend machen

Der Pflege-Pauschbetrag lässt sich in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad: Wer einen Menschen mit Pflegegrad 2 pflegt, kann von einer Steuerentlastung in Höhe von 600 Euro profitieren, so der BVL. Bei Pflegegrad 3 sind es den Angaben zufolge 1.100 Euro. Und bei Pflegegrad 4 und 5 oder einem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis 1.800 Euro.

Berücksichtigt werden kann die Pauschale den Steuerexperten zufolge auch dann, wenn sich um einen Teil der Pflege ein professioneller Pflegedienst kümmert. „Auch wenn die Pflege von kurzer Dauer ist oder sich nur auf das Wochenende beschränkt, darf das Finanzamt den Pflegenden keinen Strich durch die Rechnung machen“, so Jana Bauer vom BVL. Der persönliche Anteil an der Pflege müsse aber mindestens zehn Prozent betragen.

Vergütung schließt Pauschbetrag aus

Die wichtigste Bedingung, damit die Pauschale berücksichtigt werden kann: „Die pflegenden Angehörigen dürfen für die Pflege keine Vergütung erhalten. Dazu zählt auch das Pflegegeld. Davon sind lediglich Eltern ausgenommen, denen das Pflegegeld für ihr Kind gezahlt wird“, betont Bauer.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann eine Steuerentlastung im jeweiligen Fall entsprechend unterschiedlich hoch ausfallen. Eine steuerpflichtige Person, die im Jahr 2023 Mutter und Vater jeweils mit Pflegegrad 2 gepflegt habe, könne zweimal 600 Euro von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen – also insgesamt 1.200 Euro, schildert der BVL an einem Beispiel. Kümmern sich dagegen mehrere Angehörige um einen Pflegebedürftigen unentgeltlich, werde der jeweilige Pauschbetrag aufgeteilt. Beispiel: Pflegen Bruder und Schwester abwechselnd ihren Vater mit Pflegegrad 3, stehe jedem ein Pauschbetrag in Höhe von 550 Euro zu.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Arbeitnehmer sind in der Regel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für die freiwillige Abgabe bleiben nach dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums vier Jahre Zeit.

Rubriklistenbild: © Christophe Gateau/dpa

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