Bürokratische Hürde
Elterngeld in Sicht: Sieben Tipps, um den Antrag richtig auszufüllen
VonUlrike Hanningerschließen
Eltern haben Anspruch auf Elterngeld. Der Antrag dafür hat es aber in sich. Mit diesen Tipps füllen ihn Mütter und Väter korrekt aus.
Ist der Antrag auf Elterngeld nicht vollständig und korrekt ausgefüllt, verzögert sich die Bearbeitung und damit auch die Auszahlung. Viele Eltern fragen sich auch, wie hoch es aktuell ist und wie lange man es ausbezahlt bekommt. Wertvolle Informationen stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung. Die wichtigsten Tipps daraus finden Sie hier im Überblick (Stand: August 2023).
Tipp 1: Mit dem Antrag auf Elterngeld schon vor der Geburt starten
Sobald der Nachwuchs auf der Welt ist, ist nichts mehr, wie es mal war. An Zeit und Ruhe mangelt es jungen Eltern ganz besonders. Beschäftigen Sie sich daher am besten schon zu Beginn der Schwangerschaft mit dem Elterngeldantrag, auf jeden Fall noch vor der Geburt.
Einreichen kann man den Antrag jedoch erst, sobald das Baby geboren ist und die für den Antrag notwendigen Formulare wie die Geburtsbescheinigung vorliegen. Letztere erhalten Sie beim Standesamt. Als Frist zum Einreichen gelten die ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes.
Tipp 2: Sich professionelle Hilfe holen
Für (werdende) Eltern gibt es in Deutschland einige sehr gute Anlaufstellen, etwa pro familia. Der Bundesverband steht Hilfesuchenden telefonisch zur Verfügung, man kann aber auch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Tipp 3: Den Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus kennen
Eltern können zwei Arten von Elterngeld beantragen: Basiselterngeld und Elterngeld Plus.
Basiselterngeld steht Eltern gemeinsam für insgesamt 14 Monate zu. Vorausgesetzt, beide beteiligen sich an der Betreuung des Kindes, sodass das elterliche Einkommen wegfällt. Die Monate können Vater und Mutter frei untereinander aufgeteilt werden, wobei der eine Partner mindestens zwei, der andere maximal zwölf Monate für sich beanspruchen kann.
ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate lang bezogen werden. Es ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, da die Eltern weiterhin ein Einkommen haben. Dieses ist jedoch reduziert, weil sie nur noch in Teilzeit beschäftigt sind. Die maximale Wochenarbeitszeit darf in diesem Zeitraum 32 Stunden nicht überschreiten.
Tipp 4: Einen Partnerschaftsbonus beantragen
Arbeiten beide Elternteile, während sie ElterngeldPlus beziehen, gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, können Sie einen Antrag auf Partnerschaftsbonus stellen. Das bedeutet, dass sie zusätzliche zwei bis vier Monate EltergeldPlus erhalten.
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Tipp 5: Den Bemessungszeitraum korrekt angeben
Der Bemessungszeitraum errechnet sich im Fall der Mutter am Gehalt aus den zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Im Fall des Vaters liegen die zwölf Kalendermonate vor der Geburt zugrunde. Bei Mischeinkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit wird man häufig als selbstständig eingestuft. Dann wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr zur Berechnung des Bemessungszeitraums herangezogen.
Tipp 6: Für Frühgeborene zusätzliches Elterngeld erhalten
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Kommt ein Kind mindestens sechs Wochen zu früh auf die Welt, erhalten die Eltern einen Extra-Monat Elterngeld. Wird es acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Monate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier Monate.
Tipp 7: Die Unterschriften nicht vergessen
Der Antrag auf Elterngeld ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben, selbst wenn nur der Vater oder nur die Mutter die Unterstützung beantragt. Ausgenommen sind Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht für das Kind.
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