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Steuererklärung für 2023: Wie Sie mit der Ehrenamtspauschale umgehen sollten
VonCarina Blumenroth
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Ein lästiges, aber notwendiges Übel – die Steuererklärung muss gemacht werden. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Ehrenamtspauschale erhalten.
Bis zum 02. September 2024 müssen Sie in diesem Jahr die Steuererklärung für 2023 abgeben, zumindest, wenn Sie diese alleine machen. Eigentlicher Stichtag wäre der 31. August, doch der fällt auf ein Wochenende – also gibt es eine Verlängerung. Es ist allerdings nie zu früh, sich darüber zu informieren, wie Sie mit der Steuererklärung Geld zurückholen können. Was für die Ehrenamtspauschale gilt.
Wer sich ehrenamtlich engagiert, macht dies vermutlich wegen der Freude, anderen etwas Gutes zu tun. Ein möglicher Verdienst steht da nicht im Vordergrund – allerdings gibt es Pauschalen und Anreize, die für Ehrenamtler verlockend sein können. Beispielsweise die Ehrenamtspauschale, eine Art Aufwandsentschädigung. Folgende Voraussetzungen müssen dafür greifen:
Aufwandsentschädigungen bis 840 Euro im Jahr sind steuerfrei, informiert das Portal Finanztip.de.
Das Ehrenamt findet im ideellen Bereich statt, darunter fallen Vereinsarbeit, Alten- und Pflegeheime, Mahlzeitendienste, Religionsgemeinschaften, Jugendherbergen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Anspruch besteht nur, wenn das Ehrenamt in einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft erfolgt.
Das Ehrenamt gilt als nebenberufliche Tätigkeit. Das bedeutet, dass im Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Zeit des Hauptjobs aufgewendet werden soll.
Ein Ehrenamt können auch Personen ausüben, die keinen Hauptjob haben. Beispielsweise Studenten, Rentner, Hausfrauen/Hausmänner oder Arbeitslose.
Es gibt allerdings in dem Ehrenamtsbereich auch den Übungsleiterfreibetrag. Wenn Sie diesen erhalten, haben Sie keinen zusätzlichen Anspruch mehr auf die Ehrenamtspauschale, wenn nur ein Ehrenamt vorliegt. Der Übungsleiterfreibetrag umfasst 3.000 pro Jahr, wenn Sie zusätzlich 840 Euro erhalten, müssen Sie diese versteuern. Gibt es unterschiedliche Ehrenämter, die gesondert vergütet werden, können Sie von beiden Beträgen profitieren, berichtet Finanztip.de. Erhalten Sie mehr Geld als Übungsleiter oder als Ehrenamtlicher, müssen Sie auf den Betrag, der über den Freibeträgen liegt, jeweils Steuern zahlen, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Wo das Ehrenamt bei der Steuererklärung genannt wird
Haben Sie als Arbeitnehmer ein Ehrenamt und möchten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung beziehungsweise Einnahmen von bis zu 840 Euro geltend machen, benötigen Sie Anlage N. Fallen die Einnahmen in den steuerfreien Bereich, füllen Sie Zeile 27 aus. Übersteigen die Zahlungen den Freibetrag, müssen Sie den übersteigenden Betrag in Zeile 21 der Anlange N eintragen. Mögliche Aufwendungen können Sie ab Zeile 31 nennen. Das Portal Deutsches Ehrenamt empfiehlt, dass als Nachweis für das Finanzamt immer vorab ein schriftlicher Vertrag mit dem Ehrenamtlichen über die Auszahlung der Ehrenamtspauschale geschlossen werden sollte.