Studie

Vermögensverteilung in Deutschland: Zahl der Superreichen wächst deutlich

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Die Vermögen hierzulande sind besonders ungleich verteilt, so das Ergebnis einer neuen Studie. 3.300 Superreiche besitzen demzufolge fast ein Viertel des gesamten Vermögens.

In Deutschland gibt es immer mehr sogenannte Superreiche: Die Zahl der Menschen mit mehr als 100 Millionen Dollar Finanzvermögen stieg nach einer Analyse der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) im vergangenen Jahr um zehn Prozent, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Der Studie zufolge gab es 2023 in Deutschland 3.300 Superreiche, nach 3.000 im Jahr zuvor.

Analyse: 73.000 Superreiche weltweit – in Deutschland 3.300 Superreiche

Damit liegt Deutschland auf Platz drei, hinter den USA (26.000) und China (8.300). Weltweit gibt es dem Report zufolge 73.000 Superreiche. Auf den weiteren Plätzen folgen Frankreich (2.700), Indien (1.200) und Mexiko (850), wie es in einer Mitteilung zu der Studie heißt.

Die Zahl der Superreichen wächst in Deutschland deutlich, wie aus der Studie hervorgeht. Auch die Zahl der Millionäre steigt. (Symbolbild)

Rund 550.000 Millionäre

Die 3.300 Superreichen in Deutschland besaßen fast ein Viertel des gesamten Finanzvermögens, nämlich 23 Prozent, heißt es im Bericht der dpa zu den Ergebnissen der Studie. Finanzvermögen heißt demnach: Bargeld, Kontoguthaben, Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentfonds sowie Pensionen. Nicht eingerechnet sind Sachwertvermögen wie Immobilien, Edelmetalle und andere physische Anlagen. 

Auch die Zahl der Millionäre steigt, wie die Analyse zeigt: In Dollar und nur bezogen auf das Finanzvermögen wuchs die Zahl der Millionärinnen und Millionäre in Deutschland im vergangenen Jahr den Angaben zufolge um etwa 30.000 auf etwa 555.000. 

Arm-Reich-Schere hierzulande besonders groß

Demgegenüber gibt es 66,5 Millionen Deutsche, die weniger als 250.000 Dollar Finanzvermögen besitzen – ihnen gehören zusammengerechnet „42 Prozent des gesamten Finanzvermögens im Land“, wie es in der genannten Mitteilung weiter heißt.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Die Vermögensverteilung in Deutschland ist dem Global Wealth Report zufolge „überdurchschnittlich ungleich“. Die Ungleichheit dürfte weiter wachsen: „Die Berechnungen der Studienautoren zeigen, dass sich dieser Trend in den kommenden fünf Jahren sogar noch verstärken wird“, heißt es in der Mitteilung. „Die Superreichen vereinen dann etwa 26 Prozent des gesamten Finanzvermögens in Deutschland auf sich“, so demnach die Prognose. (Mit Material der dpa)

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