Pflegeversicherung

Pflegegeld in Deutschland: Zählt es als Einkommen?

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Alle können mal in die Situation kommen zu pflegen oder gepflegt zu werden. Eine Unterstützung in Deutschland ist das Pflegegeld. Was Sie dazu wissen müssen.

Sich selbst nicht mehr so versorgen können, wie man das eigentlich will – das kann durch das Alter, eine Krankheit oder einen Unfall verursacht werden. Ist man pflegebedürftig (mindestens mit einem Pflegegrad II) und wird daheim gepflegt, kann man Pflegegeld beantragen. In der Regel wird das Geld an die eingeschränkte Person ausgezahlt, diese gibt es dann weiter, informiert das Bundesministerium für Gesundheit auf der eigenen Webseite. Als Einkommen wird das Geld per se nicht gewertet.

Pflegegeld in Deutschland – es wird nicht aufs Einkommen gerechnet

Wenn Angehörige das Pflegegeld weitergereicht bekommen, rechnet sich dies nicht auf das Einkommen an. (Symbolbild)

Wer übernimmt die Pflege? Das sollen Betroffene in Deutschland selbst entscheiden dürfen, daher unterstützt die Pflegeversicherung in diesem Bereich. Wenn Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Tätige die Pflege übernehmen, gibt es Pflegegeld – das hat sich zu 2024 erhöht. Dieses Pflegegeld hat keine Auswirkungen auf eine mögliche Rente, informiert das Portal Pflege.de. Demnach bekommen Sie nicht mehr oder weniger Rente oder Hinterbliebenenrente, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Des Weiteren zählt das Pflegegeld generell nicht als Einkommen des Versicherten und kann somit auch nicht auf etwaige Leistungen angerechnet werden. Ebenso sieht es bei pflegenden Angehörigen aus, informiert Pflege.de. Sollten diese eine finanzielle Anerkennung in Höhe des Pflegegelds bekommen, so wird dies nicht auf das Einkommen angerechnet. Das Bürgergeld oder Ähnliches wird in dem Fall also nicht gekürzt.

Was ist mit Pflegepersonen, die keine Angehörigen sind?

In der Regel ist das weitergereichte Pflegegeld in diesem Fall als Einkommen zu berücksichtigen, informiert das Portal Mittendrin-Koeln.de. Je nach Einzellfall kann es dabei Ausnahmen geben – moralische Gründe und die persönliche Beziehung zwischen Pflegenden und zu pflegender Person werden da unter anderem miteinbezogen.

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Pflegegeld und Wohngeld – bei der pflegebedürftigen Person wird es nicht angerechnet

Sollten Sie pflegebedürftig sein und Wohngeld beantragen, darf das Pflegegeld nicht auf das Einkommen bei dem Antrag auf Wohngeld gerechnet werden. Leiten Sie das Geld an eine Pflegeperson weiter, kann das anders aussehen, informiert Mittendrin-Koeln.de. Was es zu beachten gilt:

  • Ein Haushalt zwischen Pflegeperson und zu pflegender Person: Bei Erfüllung einer sittlichen Pflicht wird das Pflegegeld nicht angerechnet.
  • Pflegender wohnt nicht im Haushalt und erfüllt eine sittliche Pflicht: Das Pflegegeld wird zur Hälfte angerechnet.
  • Pflegeperson wohnt nicht im Haushalt und erfüllt keine sittliche Pflicht: Das Geld wird voll angerechnet.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Pflegegeld und Steuer: Für Betroffene und Angehörige steuerfrei

Der Sozialverband VdK informiert, dass das Pflegegeld für Betroffene und Angehörige als Sozialleistung steuerfrei bleibt. Ebenso zahlen Pflegende, die nicht zur Verwandtschaft gehören, aber eine enge Beziehung zu der pflegebedürftigen Person haben, in der Regel keine Steuern darauf. Alle anderen müssen das Pflegegeld in der Einkommensteuererklärung normal angeben. Sollten Sie mehr Geld erhalten als das Pflegegeld, müssen auch Angehörige und enge Vertraute das Geld beim Finanzamt angeben.

Rubriklistenbild: © HalfPoint Images/Imago

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