WSI

Mindestlohn liegt auch in Zukunft vor Bürgergeld – laut neuer Berechnung

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
    schließen

2024 wird das Bürgergeld deutlich erhöht. Trotzdem lohnt sich eine Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn, wie eine aktuelle Analyse zeigt.

Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben aktuellen Berechnungen zufolge ein deutlich höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gelte auch im kommenden Jahr, wenn die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Bürgergelds in Kraft getreten ist, wie aus Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorlagen. Zuerst hatte das ARD-Magazin Monitor darüber berichtet.

Berechnungen: Mindestlohn liegt auch in Zukunft vor Bürgergeld

So hätten Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, 2024 pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind betrage der Unterschied zwischen 715 und 765 Euro, je nach Alter des Kindes.

Das liege, wie es in einem Bericht von Tagesschau.de zu den Hintergründen der Berechnung heißt, „vor allem daran, dass auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag haben – und zudem einen größeren Freibetrag bei ihrem Erwerbseinkommen“. Wie hoch das Bürgergeld heute und in Zukunft ausfällt – und welche Hilfen es zum Beispiel für Geringverdiener gibt.

Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben aktuellen Berechnungen zufolge ein deutlich höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen. (Symbolbild)

Kritik von Friedrich Merz und Jens Spahn

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuvor angekündigt, dass das Bürgergeld 2024 um rund zwölf Prozent erhöht werden soll. Unionsfraktionschef Friedrich Merz und sein Vize Jens Spahn kritisierten das. Diejenigen, die arbeiten, müssten am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die soziale Transferleistungen bekommen, argumentiert Merz.

Robert Habeck bezeichnete Mindestlohnerhöhung als zu niedrig

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Erhöhung des Mindestlohns in einer TV-Sendung als zu niedrig bezeichnet. Der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde soll in den kommenden zwei Jahren auf 12,82 Euro angehoben werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission umzusetzen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von aktuell 12 Euro auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro anzuheben – ein Plus von insgesamt 6,8 Prozent. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission hatten die Anhebung als zu niedrig bezeichnet, wurden aber überstimmt.

„Wer den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken will, sollte nicht gegen das Bürgergeld polemisieren, sondern sich für einen höheren Mindestlohn und mehr Tarifbindung einsetzen“, sagte Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin am WSI. „Denn die ist der beste Schutz gegen Armutslöhne.“

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im Finanzen-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Für das Heizen zum Beispiel mit Öl, Kohle und Holzpellets können Privathaushalte bei stark gestiegenen Kosten Härtefallhilfe beantragen – unter bestimmten Voraussetzungen. Die Antragsfrist endet allerdings am 20. Oktober. (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Felix Hörhager/dpa

Mehr zum Thema