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Richtig verstehen: Wie liest man die Zahlen auf der jährlichen Renteninformation?
VonLaura Knops
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Die Renteninformation wird einmal jährlich verschickt. Darin sind alle wichtigen Fakten zu Ihrer Rente enthalten: von Art und Beginn bis Anspruch.
Wie sich die eigene Rente berechnet und welchen Anspruch Senioren haben, wissen die wenigsten. Dabei ist es für die Altersplanung wichtig zu verstehen, wie hoch die Rentenansprüche eines Tages sein werden. Auskunft über die Beträge gibt die Renteninformation. Diese wird durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) automatisch einmal im Jahr an alle Versicherten verschickt. Voraussetzung ist lediglich, dass man bereits fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und mindestens 27 Jahre alt ist. Doch viele Betroffene fragen sich: Welche Informationen sind eigentlich auf der Renteninformation zu finden?
Renteninformation verstehen: Welche Informationen stehen im jährlichen
Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird einmal jährlich verschickt. Darin sind alle Informationen zur beantragten Rente enthalten. Besonders für Neurentnerinnen ist es dabei wichtig, alle Renteninformationen sorgfältig auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlende Verdienste und falsche Zahlen können dazu führen, dass Rentenversicherte wertvolle Ansprüche verschenken.
Wer sich schon einmal gefragt hat, wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird, findet Auskünfte darüber in der Renteninformation. Sie gibt also an, mit wie viel Geld man in Zukunft rechnen kann. Ablesen kann man daraus also auch, ob möglicherweise weitere Vorkehrungen für den Ruhestand ergriffen werden sollten – wie beispielsweise eine private Rentenversicherung, Aktien oder durch Sparen.
Die wichtigsten Informationen sind auf der ersten Seite der Renteninformation kurz und übersichtlich zusammengefasst. Folgende Auskünfte sind dabei auf dem Bescheid zu finden:
Versicherungsnummer: Wichtig für jede Kommunikation mit der Rentenversicherung.
Regionalgeschäftsstelle: Gibt an, welcher Ansprechpartner zuständig ist.
Art der Rente: Steht mir eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente zu?
Beginn der Rente: Wann erhalte ich die erste Rente? Und wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen?
Dauer der Rente: Wie lange erhalte ich die Rente?
Berechnung der Rente: Welche Zeitangaben werden bei der Rente berücksichtigt?
Versicherung: Welche Art der Kranken- und Pflegeversicherung trifft auf mich zu?
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Wichtige Zahlen: Rentenanspruch und Erwerbsminderung
Der Rentenanspruch gibt an, mit welchem Betrag bisher gerechnet werden kann, wenn die versicherte Person „weiter so wie bisher verdienen würden“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Eine weitere wichtige Zahl auf der Renteninformation gibt den aktuellen Rentenanspruch für den Fall der vollen Erwerbsminderung an. Wenn Versicherte ab sofort aus gesundheitlichen Gründen voll erwerbsgemindert sind, also nicht mehr arbeiten können, erhalten sie diesen dort angegebenen monatlichen Beitrag. Die bislang eingereichte Rentenanwartschaft zeigt zudem, wie viel Geld die Person im Alter monatlich erhält, wenn sie ab sofort keinen Euro mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Etwa wegen Selbstständigkeit, weil jemand ins Ausland zieht oder sich um die Betreuung der Kinder kümmert.
Nicht jedem steht eine Rente zu. Ist dies der Fall, informiert die Renteninformation auch über die Gründe der Ablehnung, wie die Versicherungskammer Bayern berichtet. Wird die Rente nicht bewilligt, können Betroffene dagegen innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Informationen dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung, die sich am Ende des Bescheids befindet. Ist der Widerspruch zulässig, wird ein Abhilfebescheid ausgestellt. Dabei handelt es sich lediglich um eine neue Renteninformation, welche die entsprechenden Widerspruchsgründe beinhaltet. Bei Ablehnung des Widerspruchs hilft dagegen nur noch eine Klage beim Sozialgericht.