Debatte um „Rentensplitting“

„Hinterbliebenenrente ist sicher“ – Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Überlegungen für eine Abschaffung der Rente für Witwen und Witwer hat die Bundesregierung eine Absage erteilt. Die Ökonomin Monika Schnitzer hatte ihre Idee erklärt.

Sollte die Rente für Witwen und Witwer gestrichen und durch „Rentensplitting“ abgelöst werden? Die „Wirtschaftsweise“ Monika Schnitzer hatte eine entsprechende Überlegung ins Spiel gebracht. Die Idee hatte in den vergangenen Tagen für Diskussionen gesorgt. Die Bundesregierung hat Überlegungen für eine Abschaffung der Rente für Witwen und Witwer jedoch eine Absage erteilt.

Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab

Es gebe keine derartigen Pläne, sagte die stellvertretende Sprecherin Christiane Hoffmann zum Wochenstart (10. Juli) in Berlin. Die Regierung lehne das ab, der Koalitionsvertrag sehe es nicht vor. „Die Hinterbliebenenrente ist sicher“, erklärte Hoffmann ebenfalls laut eines Berichts der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Vorschlag der Ökonomin Monika Schnitzer

Die Chefin der „Wirtschaftsweisen“ hatte demzufolge am 10. Juli im Deutschlandfunk gesagt: „Ich will niemandem ans Geld, der jetzt schon eine Rente bezieht oder bald eine erwartet.“ Ihre Idee sei, bei einem Ehepaar alle eingezahlten Rentenbeiträge und Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Ehepartner zu verteilen – „Rentensplitting“ nennt sie es. Typischerweise ginge es, je nach Reform, eher um neugeschlossene Ehen. Es gäbe dabei immer Vertrauensschutz. Wie viele Witwer und Witwen betroffen sein könnten, könne sie nicht sagen.

Unionspolitiker hatten den Vorstoß kritisiert, den Schnitzer als persönliche Position bezeichnet hatte.

Schnitzer will mit ihrem Vorschlag mehr Anreize schaffen, wieder erwerbstätig zu werden: „Dann gehört mir diese Hälfte dieser Rentenansprüche, und ich kann dazu noch mehr dazuverdienen, mal eigene Ansprüche noch dazu erwerben und davon wird mir dann nichts abgezogen“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als die Wirtschaftsweisen, demzufolge.

Die Witwenrente beträgt aktuell zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners.

Witwenrente – das Wichtigste in Kürze

Aktuell beträgt die Witwen-/Witwerrente zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Die wichtigsten Punkte zur Witwenrente auf einen Blick hat die Stiftung Warentest auf Test.de folgendermaßen zusammengefasst:

  • Anspruch: Eine Hinterbliebenenrente bekommt demnach, wer bis zum Tod des Part­ners mit ihm verheiratet war oder in einer einge­tragenen Lebens­part­nerschaft gelebt hat.
  • Höhe: Wie hoch die Witwenrente ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: „Am häufigsten wird die große Witwenrente nach altem Recht ausgezahlt. Sie beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Bei jüngeren Ehen sind es 55 Prozent plus Kinder­zuschläge“, informiert die Stiftung Warentest.
  • Anrechnung: Erwerbs­einkommen oder die eigene Alters­rente wird „auf die Witwenrente ange­rechnet und verringert diese, sobald Frei­beträge über­schritten sind“. Der Freibetrag hängt vom aktuellen Rentenwert ab.
  • Geschiedene: Selbst geschiedene Partner des Verstorbenen könnten Anspruch auf Leistungen haben. „Für sie kommt eine ‚Erziehungs­rente‘ infrage, wenn sie Kinder erziehen und ihr Ex-Partner stirbt“, heißt es weiter auf Test.de.

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Debatte ums Ehegattensplitting

Innerhalb der Ampel sorgte ein anderes Thema für Diskussionen. Die SPD hatte vorgeschlagen, dass statt der im Raum stehenden Pläne zur Herabsetzung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes das Ehegattensplitting enden solle.

So hatte der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil eine schnelle Abschaffung der Steuervorteile durch das Ehegattensplitting für alle neuen Ehen vorgeschlagen. Mit dem Vorstoß erzürnte der SPD-Chef nicht nur die CSU. Auch beim Koalitionspartner FDP stieß dies auf scharfe Kritik. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte laut eines Berichts der Tagesschau (Stand: 10. Juli) nach Klingbeils Vorstoß, dass das Ehegattensplitting in absehbarer Zeit erhalten bleibe. Eine Abschaffung des Verfahrens könne aus der Umsetzung des Koalitionsvertrages nicht abgeleitet werden.

Rubriklistenbild: © Westend61/imago

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