Vorsichtig vorgehen

Autotür zugefroren: Wie man sie laut Experten schadlos wieder aufkriegt

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Wenn die Tür zugefroren ist, sollten Autofahrer nichts überstürzen. Eine Hau-Ruck-Aktion kann eventuell teuer werden.

Speziell im Winter ist eine Garage für das Auto ein wahrer Segen für den Besitzer. Das lästige und zeitraubende Kratzen der Scheiben (manchmal sind die Scheiben sogar von innen gefroren) bleibt einem dadurch erspart. Manchmal kommt es aber noch dicker: Dann kommt man gar nicht an den Eiskratzer oder den Besen heran, weil die Türen zugefroren sind. Jetzt sollten Autofahrer nichts überstürzen. Wer die Tür einfach mit Gewalt aufreißt, riskiert Schäden an den Gummidichtungen – und der Ersatz kann unter Umständen teuer werden.

Einfach sprühen gegen zugefrorene Türen

Ein bewährtes und einfaches Mittel, das das Zufrieren von Autotüren verhindert, ist Silikonspray (werblicher Link). Es pflegt gleichzeitig die Gummidichtungen und verhindert, dass die Türen an den Dichtungen zusammenfrieren.

Zugefrorene Autotür: Drücken statt ziehen

Ist die Fahrertür zugefroren, empfiehlt es sich zunächst einmal, die anderen Türen auszuprobieren. Möglicherweise lassen diese sich öffnen – und man kommt beispielsweise durch die Beifahrertür ins Innere, wie der ADAC erklärt. Dann kann man versuchen, die Fahrertür vorsichtig von Innen aufzudrücken. Der Automobilclub weist darauf hin, dass sich vor dem Beginn der Fahrt die Fahrertür öffnen lassen muss – damit bei einem eventuellen Unfall Helfer entsprechend eingreifen können.

Eine vereiste Autotür sollte man besser nicht in einer Hau-Ruck-Aktion öffnen. (Symbolbild)

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Ansonsten empfiehlt der Automobilclub, nicht von Außen an der Tür zu ziehen, sondern dagegen zu drücken – auch so lasse sich das Eis eventuell aus der Dichtung lösen. Auch sanftes Klopfen gegen den Türrahmen könne manchmal helfen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Wasser als Notlösung – aber keinesfalls zu heiß

Wenn auch Drücken und Klopfen nicht mehr hilft, rät der ADAC, Wasser auf etwa 50 Grad zu erhitzen und behutsam auf den Türrahmen zu gießen. Keinesfalls sollte das Wasser kochen – kippt man zu heiße Flüssigkeit auf die Scheiben, können diese reißen. Auch der Lack kann durch zu heißes Wasser beschädigt werden.

Wer vermeiden will, dass seine Autotür zufriert, sollte die Gummidichtungen regelmäßig mit entsprechenden Produkten aus dem Fachhandel pflegen. Gegen eingefrorene Türschlösser hilft ein Enteisungsspray – allerdings ist es wichtig, das Spray bei sich und nicht im Auto aufzubewahren, wie der ÖAMTC betont. Sonst hilft es einem im Ernstfall wenig weiter. Hat man kein spezielles Enteisungsspray zur Hand, kann man es laut ADAC auch mit einem Desinfektionsmittel versuchen – denn in diesen ist meist Alkohol enthalten.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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