Probleme bei niedrigen Temperaturen
Rückruf von Tesla: Lenkung kann bei Kälte „hakelig“ und „schwergängig“ werden
VonSebastian Oppenheimerschließen
Aktuell liegen beim Kraftfahrtbundesamt zwei Rückrufaktionen von Tesla vor: Eine davon betrifft ein Lenkproblem, das bei Kälte auftritt.
Wenn ein Autobauer eine Rückrufaktion durchführen muss, ist das oft mit viel zeitlichem – und dementsprechend auch finanziellen – Aufwand verbunden. In den USA muss Mercedes beispielsweise aktuell mehr als 140.000 Fahrzeuge in die Werkstätten rufen: Bei mehreren Modellen der Baujahre 2021 bis 2023 kann die Kraftstoffpumpe ausfallen – sie wird kostenlos getauscht. Deutlich weniger Fahrzeuge sind von einem aktuellen BMW-Rückruf betroffen: Bei einigen Fahrzeugen kann es nach einer Reparatur zu Problemen mit der Türverriegelung kommen. Auch für Tesla-Modelle gibt es nun zwei Rückrufaktionen.
Probleme bei automatischen Spurwechseln: Rückrufaktion für Tesla-Modelle
In der Rückrufdatenbank des Kraftfahrtbundesamts (KBA) findet sich unter der Referenznummer „012859“ ein Rückruf für die Tesla-Modelle 3, S, X und Y der Baujahre 2016 bis 2022. Bei den Fahrzeugen könne es der Beschreibung zufolge zu einer „Vorschriftenabweichung bei automatischen Spurwechseln“ kommen. Weltweit sind 142.782 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland 21.776. Unfälle mit Sach- und Personenschäden sind bislang nicht bekannt. Behoben wird der Fehler in diesem Fall per Over-the-air-Softwareupdate. Der interne Tesla-Herstellercode für die Rückrufaktion lautet „SB-22-00-007“.
Rückruf für Tesla Model 3 und Y: Lenkung kann bei Kälte „hakelig“ werden
Ein weiterer Rückruf trägt die KBA-Referenznummer „012321“, dieser betrifft laut der Meldung die Tesla-Modelle 3, Y des Baujahres 2022. Bei niedrigen Temperaturen soll die Lenkung der Fahrzeuge „schwergängig“ und „hakelig“ agieren. Wie viele Fahrzeuge davon betroffen sind, ist bislang nicht bekannt, genauso wenig wie mögliche Abhilfemaßnahmen des Herstellers.
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Nicht immer bekommen Kunden mit, wenn an ihrem Fahrzeug eine Rückrufaktion durchgeführt wird: Bei einem sogenannten „stillen Rückruf“ werden nicht sicherheitsrelevante Mängel an Fahrzeugmodellen beispielsweise im Zuge einer Inspektion behoben. Wenn es dagegen um ein sicherheitsrelevantes Problem geht, liegt der Fall anders: Sobald es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Produkte eine Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen, muss dies dem KBA vom Hersteller gemeldet werden. Aber auch Privatpersonen können vermeintlich sicherheitsrelevante Mängel ihres Fahrzeugs bei der Behörde melden – Voraussetzung für die Nutzung des KBA-Mangelmelders ist allerdings immer, dass es sich vermutlich um ein konstruktives Problem beziehungsweise einen Serienfehler handelt.
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