Irrtum unter Autofahrern

Sicherheit auf winterlichen Straßen: Keine Furcht vor Notbremsungen auf eisiger Fahrbahn

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    VonSimon Mones
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Im Winter kann das Fahren mit dem Auto schnell riskant werden. Oft ist nur noch eine Notbremsung die Rettung – doch viele Fahrer fürchten sich davor.

Die kalte Jahreszeit bringt für Autofahrer einige Herausforderungen mit sich. Eine gute Vorbereitung und das Befolgen bestimmter Regeln und Techniken können jedoch dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Dazu gehört beispielsweise das Erlernen der korrekten Bremstechnik.

Im Winter ist es ratsam, das Tempo zu drosseln. Sowohl ein sanfter Umgang mit dem Gaspedal als auch eine vorausschauende Fahrweise sind in dieser Jahreszeit von großer Bedeutung. Überstürzte Lenkmanöver können das Fahrzeug auf den oft glatten Straßen leicht ins Rutschen bringen, wie T-online.de berichtet.

Autofahren im Winter: Eine Vollbremsung kann oft die einzige Lösung sein

Bei unklaren Straßenverhältnissen ist es ratsam, kurz anzuhalten und die Beschaffenheit des Straßenbelags mit dem Schuh zu prüfen. Ist dies nicht möglich, sollten Autofahrer auf einer freien Strecke einen kurzen Bremsversuch durchführen. Dabei sollte jedoch niemand gefährdet werden, um ein hohes Bußgeld zu vermeiden.

Viele Autofahrer haben vor einer Vollbremsung im Winter Angst. Doch dafür gibt es keinen Grund.

Es gibt einen weit verbreiteten Irrtum in Bezug auf das Bremsen, vor dem Experten seit langem warnen. Viele Autofahrer scheuen sich davor, auf Schnee und Eis eine Vollbremsung durchzuführen. Doch oft ist genau das die einzige Möglichkeit, um Schlimmeres zu verhindern. Diese Angst ist unbegründet, da das Antiblockiersystem (ABS) des Fahrzeugs dafür sorgt, dass das Auto sicher zum Stehen kommt. Dabei bleibt es lenkbar, sodass der Fahrer möglichen Hindernissen ausweichen kann. Der Bremsweg kann übrigens einfach berechnet werden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Autofahren im Winter: Fahrsicherheitstraining bereitet auf den Ernstfall vor

Besonders heimtückisch sind Kurven mit nasser oder vereister Fahrbahn. Hier sollten Autofahrer sanft beschleunigen und dabei vorsichtig und gleichmäßig lenken. Starke Beschleunigung oder blockierende Räder können dazu führen, dass man die Kontrolle verliert und von der Straße abkommt.

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Sollte das Auto tatsächlich ins Rutschen geraten, gibt es eine Regel: sofort die Kupplung durchtreten. Auf diese Weise kann das Fahrzeug oft wieder unter Kontrolle gebracht und in die Spur zurückgeführt werden. Um die Angst vor solchen Manövern zu mindern, können Autofahrer an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen und sich so auf den Ernstfall vorbereiten.

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