Nicht schnell genug?

Kurioses Urteil: Flucht im Auto vor der Polizei gilt nicht als Rennen

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
    schließen

Flüchtet ein Autofahrer vor der Polizei, muss er mit Konsequenzen rechnen. Die Bestrafung wegen eines Autorennens gehört aber nicht unbedingt dazu.

Für die meisten Autofahrer dürfte es kein Geheimnis sein, dass zu schnelles Fahren bestraft wird. Hält man sich nicht ans Tempolimit und wird geblitzt, dann folgen ein Bußgeldbescheid und eventuell auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Was viele nicht wissen: Wer rast, kann unter Umständen auch wegen eines illegalen Autorennens bestraft werden – auch, wenn es dabei gar keinen „Gegner“ gab. Denn im Gesetz ist auch der Vorwurf des sogenannten „Alleinrasers“ oder „Einzelrennens“ als Tatbestand verankert. Wegen dieses Tatbestands wurde beispielsweise vor einiger Zeit gegen einen Bugatti-Chiron-Fahrer ermittelt, der mit bis zu 417 km/h über eine deutsche Autobahn bretterte – am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Nun gibt es ein Urteil zu einer Flucht mit einem Pkw vor der Polizei – dies ist dem Gericht zufolge nicht zwingend als Kraftfahrzeugrennen nach Paragraf 315d, Absatz 1, Nummer 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) auszulegen.

Kurioses Urteil: Flucht im Auto vor der Polizei gilt nicht als Rennen

Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (1 Ss 199/22 – Urteil vom 14.11.2022) hervor, über die das Portal „ra-online“ berichtet. Im verhandelten Fall war ein Autofahrer nachts vor der Polizei geflüchtet, dabei missachtete er ein Rotlicht und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte ihn wegen Ordnungswidrigkeiten zu einer Geldbuße von 300 Euro und verhängte zudem ein Fahrverbot von einem Monat. Das Landgericht Osnabrück bestätigte die Entscheidung. Da die Staatsanwaltschaft das Verhalten des Autofahrers jedoch als Kraftfahrzeugrennen bewertete, legte sie Revision ein.

Eine Flucht mit dem Auto vor der Polizei gilt laut einem Gerichtsurteil nicht als Rennen. (Symbolbild)

Flucht im Auto vor der Polizei gilt nicht als Rennen – laut Urteil fehlt der „Wettbewerbscharakter“

Die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg definierten nun ein Kraftfahrzeugrennen als einen Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, bei denen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger ermittelt wird. Ein Rennen setzt nach Ansicht der Richter stets die Kenntnis aller Teilnehmer voraus. Daher stelle die Verfolgungsfahrt mit der Polizei kein Rennen dar, da es am Wettbewerbscharakter und der Rennabrede mangele. Die Polizisten seien zudem keine Teilnehmer eines Rennens.

Die schnellsten deutschen Autos aller Zeiten: 9ff GT9 rast davon

Apollo IE
Platz 10 – Apollo Intensa Emozione (IE): Auch wenn der Name eher italienisch klingt, ist der Apollo IE ein waschechter Deutscher und der Nachfolger des Gumpert Apollo. Im Vergleich zu seinem Vorgänger von der – inzwischen insolventen – Gumpert Sportwagenmanufaktur ist der IE etwas langsamer: „lediglich“ 335 km/h sind drin. Für die Autobahn und die Rennstrecke sollte das jedoch immer noch ausreichen. © Sebastian Geisler/Imago
Porsche 959 S.
Platz 9 – Porsche 959 S: Der Ende der 1980er-Jahre gebaute Sportwagen ist alles andere als ein altes Eisen. Mit 339 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht sich der 515 PS-starke Porsche 959 S auch vor modernen Fahrzeugen nicht verstecken. Den Sprint von null auf 100 legt er in grade einmal 3,7 Sekunden zurück. © Porsche
Porsche 911 GT2 RS
Platz 8 – Porsche 911 GT2 RS: Der 911 ist eine absolute Sportwagen-Ikone. Inzwischen gibt es ihn in unzähligen Varianten. Wer jedoch besonders schnell unterwegs sein will, der greift zum GT2 RS. Der Hardcore-Porsche beschleunigt mit seinen 700 PS in 2,8 Sekunden auf 100 km/h. Erst bei 340 km/h ist Schluss. © Porsche
Mercedes-Benz SLR McLaren Sterling Moss Edition
Platz 7 – Mercedes-Benz SLR McLaren Sterling Moss Edition: Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich ein ganz besonderer Sportwagen zu Ehren des ehemaligen Formel-1-Piloten Sir Stirling Moss (†). Im Vergleich zum regulären SLR McLaren wurde auf ein Dach und eine Windschutzscheibe verzichtet. Optisch lehnt sich der Supersportwagen an den 300 SLR von 1955 an. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 350 km/h ist er jedoch deutlich schneller. © Sebastian Geisler/Imago
Porsche 918 Spyder
Platz 6 – Porsche 918 Spyder: Mit einer Spitzengeschwindigkeit von 351,5 km/h hat es auch der Porsche 918 Spyder in die Top 10 der schnellsten deutschen Autos geschafft. Zwischen 2013 und 2015 wurde der Sportwagen 955 Mal gebaut. Die legendäre Nordschleife umrundete er in 6:57.00 Minuten. © Porsche
Mercedes-AMG One
Platz 5 – Mercedes-AMG ONE: Das Hypercar wurde 2017 auf der IAA in Frankfurt als „Project One“ vorgestellt und sollte ab 2019 in Serie gehen. Erst drei Jahre später rollte der Mercedes-AMG ONE zu den Kunden, die sich auf Formel-1-Technologie und 352 km/h Topspeed freuen dürfen.  © Mercedes-Benz AG
RUF CTR Anniversary
Platz 4 – Ruf CTR Anniversary: Sieht aus wie ein Porsche 911 (Baureihe 964), ist aber keiner. Zumindest nicht ganz. Denn der CTR Anniversary ist das erste Auto, das Ruf selbst entwickelt hat. Angetrieben wird der Sportwagen aus Pfaffenhausen von einem Sechs-Zylinder-Boxermotor mit 710 PS. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 360 km/h. Für den Sprint von null auf Tempo 100 braucht der auf 50 Exemplare limitierte Sportwagen 3,5 Sekunden. © Sebastian Geisler/Imago
Gumpert Apollo
Platz 3 – Gumpert Apollo: Der Sportwagen von Ex-Audi-Motorsport-Chef Roland Gumpert wurde von 2005 bis 2016 in vier verschiedenen Versionen angeboten und war sowohl für Straße als auch die Rennstrecke zugelassen. In den Top-Versionen Apollo (650 PS) und Apollo S (750 PS) lag die Höchstgeschwindigkeit bei 360 km/h. © Sebastian Geisler/Imago
RUF CTR3 Clubsport.
Platz 2 – Ruf CTR3 (Clubsport): Wie der CTR Anniversary handelt es sich auch beim CTR3 (Clubsport) um eine Eigenentwicklung im Porsche-Look. Der 777 PS-starke Sechszylinder-Boxer peitscht den Sportwagen auf bis zu 380 km/h. © Sebastian Geisler/Imago
9ff GT9 Vmax
Platz 1 – 9ff GT9 Vmax: Auch von der Spitzenposition grüßt ein aufgemotzter Porsche 911 von der Dortmunder Firma 9ff. Angetrieben wird der Sportwagen von einem Sechszylinder-Boxermotor mit 1.400 PS. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 437 km/h. Doch auch der "normale“ 9ff GT9 (409 km/h) und der GT9-R (414 km/h) sind kaum langsamer. © Sebastian Geisler/Imago

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de.

Im verhandelten Falle verneinten die Richter auch die Strafbarkeit wegen eines Einzelrennens gemäß Paragraf 315d Abs.1, Nr. 3 StGB, da schon das Landgericht festgestellt hatte, dass der Angeklagte schneller fahren hätte können. (Mit Material von SP-X)

Rubriklistenbild: © Shotshop/Imago

Mehr zum Thema