Nicht immer erlaubt

Rückwärtsfahren mit dem Auto: Es drohen bis zu 130 Euro Bußgeld

  • Simon Mones
    VonSimon Mones
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Beim Rückwärtsfahren gelten strenge Regeln. Auf der Autobahn ist es beispielsweise streng verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld.

In aller Regel fährt man mit dem Auto vorwärts. Manchmal braucht man ihn aber doch: den Rückwärtsgang. Etwa zum Einparken oder beim Wenden. Auf die Geschwindigkeit auf dem Tacho achten aber wohl nur die wenigsten Autofahrer. Ein Fehler, denn wer Rückwärts fährt, muss sich an ein Tempolimit halten.

Tempolimit fürs Rückwärtsfahren: Mehr als Schrittgeschwindigkeit ist nicht erlaubt

Vielmehr sind es sogar zwei. Denn zwischen dem, was die Autos technisch können und dem, was der Gesetzgeber festgelegt hat, liegen einige km/h. Dieser schreibt grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit vor, wie T-online.de berichtet. So sollen schwere Unfälle verhindert werden.

Beim Rückwärtsfahren ist Vorsicht gefragt. (Symbolbild)

Die Technik lässt aber deutlich höhere Geschwindigkeiten im Rückwärtsgang zu. Viele herkömmliche Autos können etwa so schnell fahren wie vorwärts im ersten Gang. Ist ein Automatikgetriebe verbaut, sind mehr als 40 km/h möglich. Elektroautos können rückwärts so schnell fahren wie vorwärts – zumindest in der Theorie. Aus Sicherheitsgründen schieben die Hersteller dem aber einen Riegel vor und begrenzen die Geschwindigkeit. Doch auch hier sind mehr als 40 km/h möglich.

Rückwärtsfahren in bestimmten Situationen verboten

Ein weiterer beliebter Fehler ist, dass Rückwärtsfahren und Zurücksetzen synonym verwendet werden. Dabei sind es zwei unterschiedliche Vorgänge. Wer rückwärts einparkt, setzt zurück. Rückwärtsfahren bezieht sich indes auf den fließenden Verkehr. Entsprechend ist es in gewissen Situationen verboten:

  • Rückwärtsfahren in Fahrtrichtung
  • Auf der Autobahn, inklusive Seitenstreifen sowie Ein- und Ausfahrten
  • An unübersichtlichen Stellen
  • Wenn eine Gefährdung des Verkehrs nicht ausgeschlossen werden kann

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Verletzt ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren die allgemeine Sorgfaltspflicht, wird ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro fällig, wie auch Merkur.de berichtet. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt die Strafe auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, so trägt meist derjenige die Schuld, der rückwärtsgefahren ist. Das Bußgeld liegt in diesem Fall bei 100 Euro. Wer auf Ein- oder Ausfahrten einer Autobahn den Rückwärtsgang benutzt, muss 75 Euro zahlen. Auf dem Seitenstreifen werden 130 Euro fällig.

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