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Rückwärtsfahren mit dem Auto: Es drohen bis zu 130 Euro Bußgeld
VonSimon Mones
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Beim Rückwärtsfahren gelten strenge Regeln. Auf der Autobahn ist es beispielsweise streng verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld.
In aller Regel fährt man mit dem Auto vorwärts. Manchmal braucht man ihn aber doch: den Rückwärtsgang. Etwa zum Einparken oder beim Wenden. Auf die Geschwindigkeit auf dem Tacho achten aber wohl nur die wenigsten Autofahrer. Ein Fehler, denn wer Rückwärts fährt, muss sich an ein Tempolimit halten.
Tempolimit fürs Rückwärtsfahren: Mehr als Schrittgeschwindigkeit ist nicht erlaubt
Vielmehr sind es sogar zwei. Denn zwischen dem, was die Autos technisch können und dem, was der Gesetzgeber festgelegt hat, liegen einige km/h. Dieser schreibt grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit vor, wie T-online.de berichtet. So sollen schwere Unfälle verhindert werden.
Die Technik lässt aber deutlich höhere Geschwindigkeiten im Rückwärtsgang zu. Viele herkömmliche Autos können etwa so schnell fahren wie vorwärts im ersten Gang. Ist ein Automatikgetriebe verbaut, sind mehr als 40 km/h möglich. Elektroautos können rückwärts so schnell fahren wie vorwärts – zumindest in der Theorie. Aus Sicherheitsgründen schieben die Hersteller dem aber einen Riegel vor und begrenzen die Geschwindigkeit. Doch auch hier sind mehr als 40 km/h möglich.
Rückwärtsfahren in bestimmten Situationen verboten
Ein weiterer beliebter Fehler ist, dass Rückwärtsfahren und Zurücksetzen synonym verwendet werden. Dabei sind es zwei unterschiedliche Vorgänge. Wer rückwärts einparkt, setzt zurück. Rückwärtsfahren bezieht sich indes auf den fließenden Verkehr. Entsprechend ist es in gewissen Situationen verboten:
Rückwärtsfahren in Fahrtrichtung
Auf der Autobahn, inklusive Seitenstreifen sowie Ein- und Ausfahrten
An unübersichtlichen Stellen
Wenn eine Gefährdung des Verkehrs nicht ausgeschlossen werden kann
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Verletzt ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren die allgemeine Sorgfaltspflicht, wird ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro fällig, wie auch Merkur.de berichtet. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt die Strafe auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, so trägt meist derjenige die Schuld, der rückwärtsgefahren ist. Das Bußgeld liegt in diesem Fall bei 100 Euro. Wer auf Ein- oder Ausfahrten einer Autobahn den Rückwärtsgang benutzt, muss 75 Euro zahlen. Auf dem Seitenstreifen werden 130 Euro fällig.