Beeinträchtigung der Fahrsicherheit

Medikamente am Steuer – worauf Autofahrer achten sollten

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Viele Autofahrer machen sich wenige Gedanken bei der Einnahme von Medikamenten – doch einige können die Fahrsicherheit beeinträchtigen.

Wer Alkohol getrunken hat, sollte sich nicht hinter das Steuer setzen, das steht außer Frage. Viele Autofahrer machen es trotzdem – und bringen dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Wie dramatisch eine solche Suff-Fahrt aussehen kann, zeigt ein Dashcam-Video, das die britische Polizei vor einiger Zeit zur Abschreckung veröffentlichte. Vorsichtig sein sollte man auch schon bei wenig Alkohol – denn auch mit weniger als 0,5-Promille kann unter Umständen schon Ärger drohen. Weniger im Fokus stehen oft die Auswirkungen von Medikamenten – doch auch hier ist große Vorsicht geboten, denn einige können durchaus die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Führerschein in Gefahr: Nach der Einnahme welcher Medikamente Sie sich nicht hinters Steuer setzen sollten

Laut ADAC kann rund ein Fünftel aller auf dem Markt erhältlichen Medikamente Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben. Dabei handelt es sich nicht nur um verschreibungspflichtige, sondern teils auch um frei verkäufliche Medikamente. Wichtig: Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr nach der Einnahme bestimmter Medikamente verbietet. Dennoch heißt das nicht, dass man sich nach der Einnahme einfach hinters Steuer setzen darf. Kommt es beispielsweise zu einem Unfall – und in Ihrem Blut wird beispielsweise ein Beruhigungsmittel nachgewiesen, kann das böse Folgen haben. So kann sich beispielsweise die Kaskoversicherung weigern zu zahlen und auch der Führerschein ist in Gefahr. Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) kann eventuell sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Bestimmte Medikamente können die Fahrsicherheit stark beeinträchtigen. (Symbolbild)

Medikamente hinterm Steuer: Bei welchen Arzneien Sie vorsichtig sein sollten

Die problematischen Auswirkungen von Medikamenten können unterschiedlich sein: So können sie zu Müdigkeit führen, die Reaktionsgeschwindigkeit herabsetzen oder die Sehkraft beeinträchtigen. Folgende Medikamentengruppen gelten unter anderem als besonders kritisch in Bezug auf die Fahrsicherheit:

  • Beruhigungsmittel
  • Schlafmittel
  • Schmerzmittel
  • Mittel gegen Allergien
  • Erkältungsmedikamente
  • Herzmedikamente
  • Mittel gegen Bluthochdruck
  • Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen
  • Psychopharmaka
  • Augenpräparate

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Medikamente hinterm Steuer: Einige Arzeimittel enthalten Alkohol

Dazu ist in einigen Arzneimitteln Alkohol enthalten – auch hier heißt es also: Aufpassen. Allerdings können manche Menschen natürlich nicht einfach auf bestimmte Medikamente verzichten. Deshalb ist es unbedingt ratsam, mit dem Arzt oder Apotheker zu sprechen, ob eine Arznei sich auf die Fahrsicherheit auswirken kann. Auch der Beipackzettel kann hier gute Dienste leisten. Und auch über Wechselwirkungen verschiedener Medikamente (auch frei erhältlicher) sollte man sich unbedingt informieren.

Allerdings wird so mancher Patient aus den langen Beipackzetteln nicht immer schlau – der Deutsche Verkehrssicherheitsrat forderte deshalb schon vor einiger Zeit, die Einführung leicht verständlicher Hinweise auf Medikamentenpackungen bezüglich einer Beeinträchtigung auf die Fahrsicherheit, beispielsweise durch eine Art Ampelsystem.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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