Vorbildliche Aktion

„Wollte kein Risiko mehr eingehen“: 86-Jähriger gibt freiwillig seinen Führerschein ab

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Die Reaktion ließ nach, auch die motorischen Fähigkeiten: Deswegen hat ein 86-Jähriger nun freiwillig seinen Führerschein bei der Polizei abgegeben.

Es ist ein Thema, bei dem schnell die Emotionen hochkochen: Sollten Menschen ab einem bestimmten Alter einen Fahrtauglichkeitstest machen? Vor nicht allzu langer Zeit wurde bekannt, dass die EU plant, ab 70 Jahren einen solchen Test einzuführen. In einigen EU-Ländern sind solche Prüfungen bereits Pflicht. Fakt ist, dass im Alter die Reaktionsfähigkeit nachlässt, das Sehvermögen abnimmt und man schlechter hört. Weil das aber längst nicht jeder einsehen will, kommt es immer wieder zu Unfällen – und nicht jeder davon geht glimpflich ab. Doch es gibt auch Menschen, die mit gutem Beispiel vorangehen: Wie nun ein 86-jähriger Niedersachse. 

86-Jähriger gibt freiwillig „Lappen“ ab: „Komme auch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurecht“

Wie die Polizei berichtet, erschien der 86-jährige Walter Dahl auf der Dienststelle in Buchholz (in der Nähe von Hamburg), um seinen Führerschein abzugeben – und zwar für immer. Und das, obwohl der Mann jahrzehntelang unfallfrei unterwegs war. Natürlich hätte er seinen grauen „Lappen“ (Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden) auch behalten und sich einfach nicht mehr hinter das Steuer setzen können. Es ist jedoch eine schöne Geste, die auch andere Autofahrer im höheren Alter dazu animieren könnte, sich zumindest über die eigenen Fähigkeiten hinter dem Steuer Gedanken zu machen.

In Niedersachsen gibt der 86-jährige Walter Dahl seinen Führerschein freiwillig bei der Polizei ab. Er habe eingesehen, dass seine Reaktionen und motorische Fähigkeiten nachgelassen hätten.

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Er habe erkannt, dass Reaktion und motorische Fähigkeiten mit der Zeit nachgelassen hätte, so der 86-Jährige. „Da ich seit Jahren auch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurechtkomme, wollte ich kein Risiko mehr eingehen und habe deswegen meinen Führerschein abgegeben.“

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

„Respektable Entscheidung“: Polizei lobt Führerscheinverzicht von 86-Jährigem

Auch bei der Polizei zeigte man sich sehr erfreut über den Besuch von Walter Dahl: Der Schritt sei „eine respektable Entscheidung“ gewesen. „Die mentalen und motorischen Fähigkeiten lassen im Alter immer mehr nach. Das wirkt sich irgendwann auch auf die Verkehrstüchtigkeit aus“, erklärte Dirk Poppinga, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Harburg „Hier gilt es, rechtzeitig über Alternativen nachzudenken.“ Die Wahl des Wohnortes, Fahrgemeinschaften, der ÖPNV oder die Nutzung von Fahrrad und Pedelec könnten den Verzicht auf den Führerschein leichter machen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Nicht jeder lässt sich übrigens vom Autofahren abhalten, obwohl er nie nie einen Führerschein gemacht hat: Vor nicht allzu langer Zeit stoppte die Polizei in Großbritannien einen Hyundai-Fahrer, der 50 Jahre ohne Führerschein Auto gefahren war. Noch einmal extremer war die „Lappen“-freie Zeit eines Mini-Fahrers: Er war angeblich sogar 72 Jahre ohne Führerschein unterwegs.

Rubriklistenbild: © Polizeiinspektion Harburg

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