Steuervorteile sollen helfen
E-Auto-Flaute: Ampel will mit neuer Dienstwagen-Förderung gegensteuern
VonSebastian Oppenheimerschließen
Elektroautos sind seit der Einstellung des Umweltbonus ein Ladenhüter. Nun will die Ampel gegensteuern – mit Steuervorteilen für Dienstwagenfahrer.
Die Streichung der Förderung von Elektroautos durch den Umweltbonus im Dezember 2023 blieb nicht ohne Konsequenzen: Seit Anfang des Jahres verkaufen sich Stromer nur sehr schleppend – so ging auch im Juni die Zahl der E-Auto-Neuzulassungen im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück. Vielen Kunden sind Elektroautos momentan einfach zu teuer. Nun will die Ampel-Regierung den sinkenden Verkäufen gegensteuern. Als Hebel sollen Dienstwagen dienen.
Sonder-Abschreibung soll rückwirkend zum 1. Juli gelten
Laut einem Eckpunktepapier für eine wirtschaftliche Wachstumsinitiative in Deutschland soll für Unternehmen rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für „neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge“ eingeführt werden. Durch diese Maßnahme sollen E-Fahrzeuge „deutlich attraktiver“ werden. Geplant ist die Sonder-Abschreibung bis Ende 2028.
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Besteuerung von privat genutzten E-Dienstwagen: Deckelung wird angehoben
Ebenso soll die Deckelung für die Dienstwagenbesteuerung von E-Fahrzeugen erhöht werden: von 70.000 Euro auf 95.000 Euro. Erst kürzlich war die Obergrenze von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben worden. Liegt der Bruttolistenpreis eines E-Autos unter der genannten Grenze, so müssen privat genutzte Dienstwagen nur mit 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden. Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 60 Kilometern beziehungsweise einem maximalen CO₂-Ausstoß von 50 g/km nach WLTP werden mit 0,5 Prozent besteuert. Dieser Prozentsatz gilt auch für E-Autos, die preislich über der aktuell noch gültigen 70.000-Euro-Grenze liegen. Verbrennerfahrzeuge werden pauschal mit einem Prozent besteuert.
Top 10 Neuzulassungen: Die beliebtesten Elektroautos der Deutschen im Jahr 2023




Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
In vielen Branchen ist ein Dienstwagen ein wichtiges „Lockmittel“, um neue Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen. Im VW-Konzern gab es kürzlich Wirbel um eine Neuregelung für Top-Manager: Diese dürfen künftig keine Porsche-Modelle mehr als Dienstwagen bestellen. Ausnahmen gibt es nur noch für Porsche-Manager und den Konzernvorstand.
Rubriklistenbild: © Manfred Segerer/Imago
