Was sagt die StVO?
Fernlicht auf der Autobahn: Vorsicht bei schlechtem Wetter
VonSusanne Herrenbrückschließen
Das Fernlicht ist ein wichtiger Helfer für Autofahrer bei Dunkelheit. Doch wie sieht es auf der Autobahn aus? Die StVO gibt klare Regeln vor.
In der Dunkelheit und bei schlechter Sicht leistet das Fernlicht wertvolle Dienste, um die Straßenverhältnisse besser einschätzen zu können. Im Vergleich zum Abblendlicht hat es eine Reichweite von über 100 Metern und ermöglicht es, unerwartete Situationen wie Kurven oder Hindernisse auch aus größerer Entfernung zu erkennen. Dadurch haben Autofahrer die Möglichkeit, schneller zu reagieren und ihre Geschwindigkeit zu reduzieren, um Unfälle zu vermeiden. Das Fernlicht ist somit ein entscheidendes Instrument zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Aber wie verhält es sich, wenn man nachts auf der Autobahn fährt? Ist es erlaubt, das Fernlicht auch bei höheren Geschwindigkeiten zu nutzen?
So nutzen Sie das Fernlicht auf der Autobahn richtig
Die richtige Nutzung des Fernlichts auf der Autobahn laut StVO: Die gesetzliche Vorschrift für den Einsatz des Fernlichts ist in § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Sie erlaubt die Verwendung des Fernlichts auf der Autobahn, vorausgesetzt, es wird sachgemäß und überlegt eingesetzt. Das heißt, Autofahrer dürfen das Fernlicht nur bei Dunkelheit oder in Gebieten mit schlechter Sicht nutzen..
Es ist unerlässlich, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Sollte der Mittelstreifen zwischen den Fahrspuren nicht ausreichend Licht abhalten, ist es ratsam, generell auf das Fernlicht zu verzichten, um entgegenkommende Fahrer nicht zu beeinträchtigen. Jegliche Abweichung davon kann riskante Konsequenzen nach sich ziehen und zu Kollisionen führen. Dies zu beachten ist genauso wichtig zu wissen, als dass sich Autofahrer darüber im Klaren sein sollten, wann Überholen erlaubt ist - und wann nicht.
Wann darf das Fernlicht als Signal verwendet werden?
Die Nutzung der Lichthupe ist unter bestimmten Umständen auf der Autobahn gestattet. Hierbei lässt der Fahrer das Fernlicht kurz aufleuchten, um eine Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern herzustellen. In Deutschland ist der Einsatz der Lichthupe gesetzlich nur in zwei Situationen zulässig. Einerseits, wenn ein Fahrer dem vorausfahrenden Fahrzeug seine Absicht zu überholen signalisieren will. § 5 Absatz 5 der StVO besagt: „Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.“ Dabei sollte stets der erforderliche Sicherheitsabstand gewahrt bleiben. Andererseits ist die Verwendung der Lichthupe erlaubt, um andere Fahrer darauf hinzuweisen, dass sie sich selbst und andere in Gefahr bringen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Verkehrsteilnehmer vergessen haben, ihr eigenes Fernlicht auszuschalten.
Bei missbräuchlicher Verwendung der Lichthupe kann ein Bußgeld von zehn Euro auf Autofahrer zukommen. So ist es beispielsweise untersagt, andere Verkehrsteilnehmer auf diese Weise zu begrüßen oder vor einer Geschwindigkeitsüberwachung zu warnen.
Bei manchen Wetterlagen ist der Einsatz des Fernlichts nicht ratsam
Die Nutzung des Fernlichts ist nicht stets die optimale Lösung, um die Sichtverhältnisse auf der Autobahn zu optimieren. Unter bestimmten Umständen kann es sogar einen kontraproduktiven Effekt erzeugen, vor allem bei Regen, Nebel oder Schneefall. In solchen Situationen kann das intensive Fernlicht die Sichtverhältnisse verschlechtern, da es von den Wassertropfen zurückgeworfen wird. Dies blendet die Fahrer und verschlechtert ihre Sicht auf die Fahrbahn.
Unter diesen Wetterverhältnissen ist es ratsam, die Nebelscheinwerfer zu nutzen, die tiefer am Auto angebracht sind und ein weniger intensives Licht als das Fernlicht erzeugen. Sie sind jedoch in der Lage, den Nebel zu durchdringen und den Straßenabschnitt vor dem Fahrzeug effektiver zu beleuchten. Die Selbstblendung wird durch den Einsatz der Nebelscheinwerfer reduziert. Sie können entweder zusätzlich zum Abblendlicht oder als Ersatz dafür verwendet werden. Es wird auch davor gewarnt, bei diesen Wetterbedingungen die automatische Lichtsteuerung zu verwenden.
Weitere Hinweise zur Nutzung des Fernlichts
Es existieren eindeutige Vorschriften für den Gebrauch des Fernlichts, und diese gelten nicht nur auf der Autobahn. Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf das Fernlicht nicht aktiviert werden, wenn die Straßenbeleuchtung bereits ausreichend ist, wie es oft in städtischen Gebieten der Fall ist.
Grundsätzlich sollte das Fernlicht nur dann verwendet werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Bei entgegenkommendem Verkehr oder wenn ein Fahrzeug auf derselben Fahrspur vorausfährt, muss das Fernlicht ausgeschaltet werden.
Fahrzeuglenker sollten bei aktiviertem Fernlicht stets so langsam fahren, dass sie innerhalb des beleuchteten Straßenabschnitts jederzeit zum Stillstand kommen können. Nur so lässt sich auf unerwartete Hindernisse reagieren. In der Nacht und während der Dämmerung sind häufig Wildtiere auf ländlichen Straßen anzutreffen. Das grelle Fernlicht verwirrt die Tiere, was dazu führt, dass sie ihre Orientierung verlieren und auf der Straße verharren. In solchen Situationen sollten Fahrer das Fahrzeug stoppen, das Licht ausschalten und die Hupe betätigen. In der Regel verlässt das Tier daraufhin von selbst die Fahrbahn.
Redakteurin Susanne Herrenbrück hat diesen Artikel verfasst und dabei auch Anwendungen genutzt, die auf künstlicher Intelligenz (KI) beruhen.
Rubriklistenbild: © DALL-E/Susanne Herrenbrück
