Zukunft der Mobilität

Experte überzeugt: Autonomes Fahren kommt in kleinen Schritten

  • Simon Mones
    VonSimon Mones
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Das autonome Fahren hat viele Pluspunkte, doch der Pfad dorthin ist weit. Ein Fachmann erläutert, warum es keinen abrupten Durchbruch geben wird.

Schon vor etlichen Jahren zeichnete Hollywood eine Welt, in der Autos gänzlich von alleine fahren können. Zwar übernehmen Fahrassistenzsysteme inzwischen viele Aufgaben, vom autonomen Fahren ist die Branche aber noch ein Stück weit entfernt. Dr. Quentin Fraselle, verantwortlich für den Startup-Inkubator des Glasspezialisten AGC Automotive Europa, ist sich aber dennoch sicher, dass die Zukunft den selbstfahrenden Autos gehört.

Autonomes Fahren kann Anzahl der Unfälle reduzieren

Das Thema Sicherheit ist dabei einer der zentralen Vorteile des autonomen Fahrens. „Das ist eine riesige Chance, um die Zahl der Unfälle mit Autos zu reduzieren“, betont Fraselle im Gespräch mit IPPEN.MEDIA. Gleichzeitig könnten autonome Fahrzeuge das Fahrerlebnis grundlegend verändern: „So kann man etwas anderes tun, als nur hinter dem Lenkrad zu warten, damit die Zeit vergeht.“

In Zukunft könnte das Auto ein Büro auf Rädern sein.

Die neuen Freiheiten könnten Autos zu multifunktionalen Räumen machen. Fraselle sieht das Auto der Zukunft als Ort für produktive Tätigkeiten: „Es wird vielleicht ein Ort sein, an dem man einige Meetings abhalten kann.“ Der Fahrzeuginnenraum werde sich an diese neuen Anforderungen anpassen und zu einem technologischen Mittelpunkt werden.

Menschen müssen sich ans autonomen Fahren gewöhnen

Mit der Einführung des autonomen Fahrens sind aber auch enorme Herausforderungen verbunden. So zeigt eine Umfrage, dass immer mehr Menschen Angst vor den selbstfahrenden Autos haben. „Die psychologische Arbeit, die wir leisten müssen, damit die Menschen akzeptieren, ohne Fahrer zu fahren, ist sehr wichtig“, betont der Mobilitätsexperte. Regulatorische Rahmenbedingungen und Strategien, wie man die Öffentlichkeit schnell und nachhaltig auf die Seite der neuen Technologien ziehen könne, werden nach Fraselles Einschätzung eine zentrale Rolle spielen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Dabei zieht der AGC-Manager einen Vergleich mit den Anfängen der Luftfahrt. Flugzeuge in die Luft zubringen, war seiner Zeit nicht so selbstverständlich wie heute. Deshalb gab es zwei Piloten, eine Sicherheitsmaßnahme, die bis heute geblieben ist. „Beim autonomen Fahren werden wir die gleichen Vorgänge erleben“, betont Fraselle.

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So schnell wie Elon Musk gerne behauptet, wird das autonome Fahren jedoch nicht Realität werden. Den einen großen Durchbruch werde es nicht geben. Stattdessen werde es ein „schrittweiser technologischer Fortschritt sein“, der die Menschen davon überzeugt, dass die unterschiedlichen Technologien zuverlässig sind.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/Imago

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