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Merz‘-Paket im Bundestag: Der Zeitplan für Sondervermögen und Schuldenbremse
VonStephanie Eva Fritzsche
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Kanzler in spe Friedrich Merz peitscht das Schuldenpaket noch vor seinem Amtsantritt durch den Bundestag – das ist der Zeitplan.
Er ist als Kanzler noch nicht gewählt, geschweige denn vereidigt, da peitscht Friedrich Merz‘ sein Gesellenstück schon durch den Bundestag. Und ihm bleibt wenig Zeit. Um die Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben zu lockern und das Schuldenpaket für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro umzusetzen, benötigt er die alten Mehrheiten im Bundestag. Im neuen Parlament haben ab kommender Woche aber AfD und Linke eine Sperrminorität und können Grundgesetzänderungen wie diese blockieren. Wenn Merz das Husarenstück gelingt, liefert er schon vor seiner Amtseinführung die erste Amtshandlung.
Und so sieht der enge Zeitplan für die Umsetzung aus: Am Dienstag (18. März) entscheidet der alte Bundestag in einer namentlichen Abstimmung über den schwarz-roten Gesetzvorschlag zur Schaffung des Sondervermögens für Infrastruktur und Verteidigung. Am Freitag (21. März) muss dem Gesetzentwurf dann der Bundesrat zustimmen. Damit die erforderliche Grundgesetzänderung in Kraft treten kann, ist auch dort eine Zweidrittelmehrheit nötig. Dafür sind aber auch die Stimmen aus Bayern erforderlich. Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder muss dafür noch die Freien Wähler ins Boot holen. Er zeigte sich zuversichtlich, das zu schaffen.
Merz will Sondervermögen und Schuldenbremsen-Reform durchbringen – Eile beim Milliarden-Paket
Die Eile ist notwendig, denn nur vier Tage später, am Dienstag, dem 25. März kommt bereits der Bundestag in seiner neuen Zusammensetzung zur konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen.
Das planen Union und SPD mit dem Schuldenpaket
1. Wichtigster Punkt ist die Lockerung der Schuldenbremse für Ausgaben für Verteidigung wie auch für Zivilschutz, Nachrichtendienste und die Militärhilfe für die Ukraine. Dafür gibt es faktisch künftig keinerlei Kreditobergrenze mehr. Zu diesen Änderungen sehen sich Union und SPD vor allem wegen des Ukraine-Kriegs und der wegbrechenden Unterstützung der USA gezwungen.
2. Der Bund wird ermächtigt, aus neuen Schulden einen Ausgabentopf von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz aufzulegen. Davon sollen 100 Milliarden Euro an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und 100 Milliarden Euro an die Länder fließen.
3. Darüber hinaus gibt es auch für die Länder künftig die Möglichkeit der strukturellen Neuverschuldung, und zwar in gleicher Höhe wie laut Schuldenbremse für den Bund. Alle Länder zusammen dürfen neue Schulden in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts machen. Das entspricht derzeit etwa einer Summe von 15 Milliarden Euro. Bislang war den Bundesländern eine Schuldenaufnahme nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen.
Merz‘ Schuldenpaket im alten Bundestag: Opposition will das Prozedere noch stoppen
Gleichzeitig stößt die Eile auf große Kritik der unbeteiligten Fraktionen. Erste Eilanträge hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits zurückgewiesen. AfD und Linke wollten sich dagegen wehren, dass ein abgewählter Bundestag weitreichende Entscheidungen über die Verschuldung des Landes trifft. Auch FDP-Abgeordnete haben aber Anträge in Karlsruhe gestellt. Sie argumentieren, die Beratungszeit reiche nicht aus.
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Merz‘ geriert sich mit dem Schulden-Turbo notgedrungen als Macher. Sollte das Gesetz Bundestag und Bundesrat passieren, hätte er weichenstellende Ergebnisse noch vor seiner Amtseinführung erreicht. Sollte das Schuldenpaket hingegen scheitern, hätte Schwarz-Rot die Grundlage der bisherigen Koalitionsgespräche verloren. Viele Vorhaben wären dann nicht finanzierbar und eine Einigung ungewiss. Eine Alternative zur schwarz-roten Koalition gibt es mit dem Wahlergebnis vom 23. Februar allerdings nicht: Eine Minderheitsregierung haben die Parteien ebenso ausgeschlossen wie Koalitionen mit der AfD. Auch mit der Linken will die Union nicht zusammenarbeiten.