Humanitäres Völkerrecht
Warum die Vereinten Nationen die Hamas nicht „Terroristen“ nennen
- VonHelmi Krappitzschließen
Die USA und EU nennen die militant-islamistische Hamas „Terroristen“ – die Vereinten Nationen sind anderer Meinung. Grund ist das humanitäre Völkerrecht.
Genf – Spannungen herrschten schon lange – nun ist der Nahostkonflikt wieder eskaliert. Die militant-islamistische Gruppierung Hamas riss am Wochenende Teile des Grenzzauns zwischen dem Gazastreifen und Israel ein . Tausende Menschen starben. Die israelische Regierung reagierte mit Gegenangriffen und riegelt den Gazastreifen ab. Während viele die Hamas als Terrormiliz erklären, definieren die Vereinten Nationen die Gruppierung anders – und fordern weitere Hilfe für palästinensische Zivilistinnen und Zivilisten, auch während des Kriegs in Israel.
Hamas: Vereinte Nationen nennen militant-islamistische Gruppe nicht „Terroristen“
Inzwischen steigt die Anzahl der Todesopfer der Hamas-Angriffe in Israel auf 1200. Die Gruppierung wird unteranderem von den USA und der EU als Terrororganisation eingestuft. Die Vereinten Nationen (UN) hingegen verwenden nicht den Begriff „Terroristen“. Grund ist die Definition des humanitären Völkerrechts. „Dies ist eine bewusste Wortwahl“, erklärte Chefsprecherin des UN-Menschenrechtsbüros, Ravina Shamdasani, am Mittwoch (11. Oktober) der Deutschen Presse Agentur. „Im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten definiert das humanitäre Völkerrecht den Begriff Terrorismus nicht. Wir sprechen deshalb von bewaffneten Gruppen. Bewaffnete Gruppen sind klar definiert, und sie haben die Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.“
UN verurteilen das Vorgehen der Hamas und Israel im Krieg im Nahen Osten
Hamas, als Konfliktpartei, habe sich auch an das humanitäre Völkerrecht zu halten. „Die Gewalt zwischen Israel und Gaza passiert im Kontext eines bewaffneten Konflikts und in einer Besatzungssituation“, sagte Shamdasani. „Hamas fällt unter das humanitäre Völkerrecht, weil es als bewaffnete Gruppe Teil des Konflikts ist.“ Zwar ordnen die UN Hamas nicht als Terrororganisation ein, trotzdem verurteilen sie das gewaltsame Vorgehen der Gruppierung – das Töten von Zivilistinnen und Zivilisten Geiselnahmen.
Das Büro betrachtet den Gazastreifen trotz des israelischen Abzugs 2005 als Teil der von Israel besetzten Gebiete. Grund ist unter anderem, weil Israel weiterhin teilweise Kontrolle ausübt, etwa über Importe und die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung. Nach den Angriffen der Hamas stellte Israel alle Lieferungen von Nahrungsmitteln, Wasser, Strom und Benzin in den Gazastreifen ein. Diese Abrieglung sei nicht mit dem humanitären Völkerrecht zu vereinbaren, so die UN in ihrer Kritik an Israels Vorgehen.
Bilder zeigen, wie der Krieg in Israel das Land verändert




UN: Humanitäres Völkerrecht besteht in Genfer Konventionen festgelegt
Das humanitäre Völkerrecht besteht aus den vier Genfer Konventionen und Zusatzprotokollen. Im Zusatzprotokoll 1 von 1949 kommt in Paragraf 51 das Wort „Terror“ im englischen Text vor, im deutschen Text wird dies aber mit „Schrecken“ übersetzt: „Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten.“ (dpa/hk)
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