Klimaschutzgesetz
Bundestag verabschiedet umstrittenes Klimaschutzgesetz der Ampel
VonPaula Völknerschließen
Nach hitziger Debatte hat der Bundestag die Reform der Ampel für das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Besonders Verkehrsminister Wissing dürfte sich freuen.
Berlin – Der Bundestag hat am Freitag (26. April) die Reform des Klimaschutzgesetzes der Ampel-Koalition verabschiedet. Noch am Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann für unzulässig erklärt, der zum Ziel hatte, die Reform vorläufig zu stoppen. Nach einer hitzigen Aussprache im Bundestag haben die Abgeordneten über die Reformen abgestimmt.
Mit dem Gesetzesentwurf wollen die Ampel-Parteien „Voraussetzungen schaffen, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO₂ bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können“. Trotz großer Uneinigkeit im Bundestag und scharfer Kritik von Union und Linke konnten die Ampel-Parteien mit ihrer Mehrheit das Gesetz durch den Bundestag bringen.
Das Kabinett hatte die Reform bereits im Juni 2023 beschossen. Nach langem Ringen einigten sich die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP im April auf die Details der Reform.
Das Gesetz sieht eine Reihe von Änderungen vor. Durch die Reform soll die rückwirkende Kontrolle der Einhaltung der Klimaziele nach Sektoren abgeschafft werden. Bislang mussten die Ministerien, deren Sektoren die gesetzlichen Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlt hatten, im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.
Kontrolle der Sektor-Ziele wird mit der Ampel-Reform ausgehebelt
Mit der neuen Reform der Ampel soll nun eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung die Grundlage für weitere Maßnahmen liefern. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, müsse sie nachsteuern. Im Fokus solle nicht mehr stehen, in welchem Sektor die Vorgaben gerissen wurden, sondern ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wurde. Die Bundesregierung kündigte an, es solle trotzdem transparent bleiben, in welchen Sektoren wie viele Emissionen entstehen.
Erst kürzlich hat der unabhängige Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung festgestellt, dass im Verkehrssektor das Klimaziel ein drittes Jahr in Folge verfehlt wurde. Ein Sofortprogramm müssen Minister wie der Verkehrsminister der FDP, Volker Wissing, mit der Reform der Ampel nun nicht mehr vorlegen.
Kritik an Reform des Klimagesetzes von Umweltverbänden und Opposition: „Lex Wissing“
Unter anderem Umweltverbände haben die Reform der Ampel kritisiert. Der Vorwurf lautete, die Neuerungen könnten die Klimaziele abschwächen. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat zu der Reform geschrieben, die Ampel versuche sich damit „aus der Verantwortung zu stehlen“.
Auch die CDU äußerte scharfe Kritik an dem Gesetz. Heilmann, der vor dem Verfassungsgericht am Mittwoch einstweilige Anordnung beantragt hat, warnte ebenso davor, dass der Klimaschutz dadurch abgeschwächt werden könnte. Im Sommer 2023 hatte Heilmann mit einem Eilantrag in Karlsruhe zum Heizungsgesetz der Ampel Erfolg und hat damals eine leichte Verschiebung der Abstimmung bewirken können.
Janine Wissler von der Gruppe die Linken sagte zu der Reform vor der Abstimmung im Bundestag, es sei „ein dunkler Tag für den Klimaschutz“. Das Gesetz nannte Wissler „Lex Wissing“.
Bundestag beschließt Paket zur Solarförderung
Der Bundestag hat am Freitag ebenso ein Paket zur Solarförderung beschlossen. Bürokratische Hürden sollen durch die Novelle abgebaut werden und so der Ausbau von Solarenergie vorangetrieben werden. Das Gesetz soll in Zukunft erleichtern, selbst erzeugten Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern zu nutzen. Auch der Betrieb von Balkonkraftwerken solle leichter und der Betrieb von Solaranlagen auf Äckern und Feldern erweitert werden. (pav)
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