News-Ticker
Bundestag beschließt Gesetzes-Änderung: Corona-Impfpflicht fix - neue Maßnahmen stehen
VonFelix Durachschließen
Der Bundestag hat am Freitag der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt und damit eine begrenzte Impfpflicht auf den Weg gebracht. Die Entwicklungen im News-Ticker.
- An diesem Freitag haben Bundestag* und Bundesrat* u.a. über eine erste begrenzte Impfpflicht entschieden.
- Der Bundestag hat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der damit verbundenen Einführung einer begrenzten Impfpflicht zugestimmt (siehe Update vom 10. Dezember, 11.50 Uhr).
- Auch der Bundesrat hat wenig später einstimmig dem Gesetzesentwurf zugestimmt (siehe Update vom 10. Dezember, 13.22 Uhr).
- Dieser News-Ticker wird fortlaufend aktualisiert.
Update vom 10. Dezember. 14.05 Uhr: Durch die Entscheidungen des Bundestags und des Bundesrats wird der Kreis an Personen erweitert, die eine Impfung verabreichen dürfen. Auch Apotheker und Tierärzte können somit in Zukunft für Impfungen herangezogen werden. Besonders kontrovers diskutiert wurde im Vorlauf jedoch die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Diese ist durch die heutigen Entscheidungen beschlossen Sache und wird dem Entwurf zu Folge ab dem Frühjahr greifen. Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.
Update vom 10. Dezember, 13.22 Uhr: Auch der Bundesrat stimmt den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes durch die Ampel-Koalition zu. Einstimmig hat das Verfassungsorgan den Entwurf verabschiedet und somit auch die Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege auf den Weg gebracht.
Infektionsschutzgesetz: Bundesrat entscheidet in Sondersitzung über Änderungen
Update vom 10. Dezember, 13.05 Uhr: Seit 13.00 Uhr tagt nun auch der Bundesrat in einer Sondersitzung, um über die Veränderungen des Infektionsschutzgesetzes abzustimmen.
Update vom 10. Dezember, 11.52 Uhr: Mit der Verkündung des Abstimmungsergebnisses endet die heutige Sitzung des Bundestags. Gegen 13.00 Uhr muss dann noch der Bundesrat über den Gesetzesentwurf abstimmen. Bemerkenswert ist auch die Mehrheit, mit der der Bundestag den Entwurf verabschiedet hat. 571 Abgeordnete stimmten für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Regierungskoalition verfügt jedoch lediglich über 416 Abgeordnete. Wie angekündigt haben also wohl auch diverse Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion dem Entwurf zugestimmt.
Bundestag stimmt Gesetz-Änderung zu - begrenzte Impfpflicht kommt
Update vom 10. Dezember, 11.50 Uhr: Die namentliche Abstimmung über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist abgeschlossen und die Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas verkündet das Ergebnis. Der Änderungsantrag erhält die Mehrheit der Stimmen im Bundestag und ist somit angenommen. 571 von 689 Abgeordneten stimmten dem Entwurf zu.
Update vom 10. Dezember, 11.10 Uhr: Das Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung steht fest. Der Änderungsantrag der Linken-Fraktion wird abgelehnt. 584 Gegenstimmen haben sich gegen den Änderungsantrag ausgesprochen.
Über den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes der Ampel-Parteien wird nun ebenfalls namentlich abgestimmt. Die Abstimmung wird voraussichtlich bis 11.37 Uhr andauern.
Update vom 10. Dezember, 10.24 Uhr: Damit endet die Aussprache im Parlament. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ruft die Abgeordneten zur namentlichen Abstimmung auf. Zunächst wird über einen Änderungsantrag der Linken-Fraktion abgestimmt. Anschließend folgt die Abstimmung über den Gesetzentwurf an sich. Im Bundestag gibt es kaum Zweifel daran, dass der Entwurf angenommen wird. Neben den Ampel-Parteien hat auch die Union angekündigt, dem Entwurf zuzustimmen.
Bundestag: Unions-Fraktion will Gesetzentwurf zustimmen und übt dennoch Kritik
Update vom 10. Dezember, 10.20 Uhr: „Ein Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach“, erklärt der letzte Redner Hendrik Hoppenstedt von der CDU und bestätigt ebenfalls, dass die Union dem Entwurf zustimmen wird. Der 49-Jährige rechnet jedoch damit, dass es in wenigen Wochen bereits erneute Veränderungen am Infektionsschutzgesetz nötig sein werden.
Update vom 10. Dezember, 10.07 Uhr: „Zögerliches Warten reicht nicht mehr aus“, klagt Nina Warken von der Unions-Fraktion. Die Abgeordnete bemängelt unter anderem, dass die Impfpflicht für bestimme Berufsgruppen nicht für Mitarbeiter in Kitas und Kindergärten gilt, da gerade Kinder besonderen Schutz benötigen würden. „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er ist besser als der Status Quo. Aber wenn sie ehrlich sind, das Gesetz von heute hätten wir auch schon in der letzten Woche beschließen können“, kritisiert Warken. Auch sie lässt jedoch vermuten, dass die Unionsfraktion für den Entwurf stimmen wird.
Corona-Krise: Bundestag debattiert über Infektionsschutzgesetz
Update vom 10. Dezember, 10.07 Uhr: Bernd Rützel von der SPD rückt in seiner Rede das Thema Arbeit in den Mittelpunkt und lobt den Gesetzesentwurf für die weitere Sicherung des Kurzarbeitergelds. „Das wirksamste Instrument ist das Kurzarbeitergeld“, so der SPD-Politiker.
Update vom 10. Dezember, 10.05 Uhr: Der AfD-Abgeordnete Martin Sicher beklagt sich in seiner Rede über die aktuellen Impfstoffe und bezeichnet diese als Experiment an der Bevölkerung. „Eine gute Regierung passt ihre Politik an die Datenlage an. Sie jedoch passen die Datenlage an die Politik an“, so der Vorwurf des AfD-Politikers. Die Ampel-Regierung befände sich momentan im Blindflug.
Infektionsschutzgesetz im Bundestag: Ampel-Koalition will durch Handlungsschnelligkeit punkten
Update vom 10. Dezember, 9.50 Uhr: Für die Grünen spricht nun Janosch Dahmen. „Sie besingen permanent ein altes Gesetz, was uns erst in diese vierte Welle geführt hat“, beklagt sich der Abgeordnete über die Vorwürfe der Union. „Gemeinsamkeit, an die Lage angepasst und Kontinuität“, zeichnet Dahmen die neue Strategie der Regierung vor. Die Ampel-Regierung wolle sich jetzt über Handlungsschnelligkeit und Handlungsangemessenheit auszeichnen. Dafür komme es jetzt auch auf die nötige Umsetzung und Kontrolle durch die Länder an, erklärt Dahmen weiter.
Update vom 10. Dezember, 9.50 Uhr: „Die Freiheit jedes Einzelnen gilt nicht absolut“, erklärt der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese. „Ich glaube, dass wir heute ein abgeändertes Infektionsschutzgesetz auf den Weg bringen, das der aktuellen Situation gerecht wird“, zieht Wiese sein Fazit. Der SPD-Politiker bedankt sich zum Abschluss noch bei der Union für die erwartete Kooperation bei der Abstimmung.
Bundestagsdebatte: Linken-Politikerin greift Ampel an - „Das ist peinlich“
Update vom 10. Dezember, 9.43 Uhr: Susanne Ferschl spricht nun für die Fraktion der Linken und bemängelt vor allem den fehlenden Pflegebonus „Kein minimales Dankeschön für die Pflegekräfte ist möglich. Das ist peinlich, meine Damen und Herren. Es ist an der Zeit dem Applaus Taten folgen zu lassen“, so die Abgeordnete. Zusätzlich fordert die Linken-Politikerin einen langfristigen Plan für die weiterführende Pandemiebekämpfung und spricht sich erneut für die Freigabe von Impf-Patenten aus.
Update vom 10. Dezember, 9.30 Uhr: Für die FDP-Fraktion spricht nun Christine Aschenberg-Dugnus. „In einer Notlage muss jeder impfen, der das darf und kann und dafür sorgen wir mit diesem Gesetz“, so die Abgeordnete. Aschenberg-Dugnus spricht auch für die Impfung von Kindern und Jugendlichen aus. Diese Gruppe gehöre zu den größten Verlierern der Corona-Krise, erklärt die FDP-Politikerin und stellt fest: „Schulschließungen darf es nicht mehr geben.“
Update vom 10. Dezember, 9.30 Uhr: Tino Chrupalla von der AfD erhält nun das Wort. Das Vertrauen der Bürger in die Politik und in die Politiker ist zutiefst erschüttert“, so der Fraktionsvorsitzende der Rechtspopulisten. „Die Aussage ‚es wird keine Impfpflicht geben‘ wurde von der Ampelkoalition ins Gegenteil verkehrt“, führt Chrupalla weiter aus und spricht sich gegen diese aus. Stattdessen fordert die AfD einen finanziellen Bonus für Pflegekräfte.
Infektionsschutzgesetz im Bundestag: Grünen-Abgeordnete beklagt „Nicht-Handeln“ der GroKo
Update vom 10. Dezember, 9.26 Uhr: Für die Grünen spricht nun Maria Klein-Schmeink. „Das Nicht-Handeln der Großen Koalition“ habe auch zu den aktuellen Problemen geführt, so die Abgeordnete mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen der Impfkampagne. Das Infektionsschutzgesetz sei ein „erster Baustein“ für die Pandemiebekämpfung, erklärt Klein-Schmeink. Im kommenden Jahr müsse man dennoch über eine allgemeine Impfpflicht diskutieren.
Für einen von der Union geforderten Pflegebonus spricht sich auch die Grünen-Abgeordnete aus. Dieser soll jedoch nicht durch das aktuelle Infektionsschutzgesetz geregelt werden.
Update vom 10. Dezember, 9.19 Uhr: Es folgt der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel. Die Ampel-Koalition habe sich selbst dem Werkzeugkasten beraubt, um der aktuellen Situation Herr werden zu können, lautet der Vorwurf des Gesundheitspolitikers. Rüddel bezieht sich dabei vor allem auch auf das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. „Die Pandemie macht es sicher auch der neuen Regierung nicht leicht. Das Virus wird durch parteipolitisches Geplänkel aber nur gestärkt“, so Rüddel.
Update vom 10. Dezember, 9.16 Uhr: „Man soll ja nicht sagen, wir schaffen das. Aber wenn ich ehrlich bin: Ich glaube nicht nur, sondern ich weiß, dass wir das schaffen werden“, schließt Lauterbach mit Bezug auf den berühmt-berüchtigten Satz von Angela Merkel sein Statement. Zwei Zwischenfragen aus der AfD-Fraktion ließ der Minister nicht zu.
Bundestagsdebatte zum Infektionsschutzgesetz: „Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle“
Update vom 10. Dezember, 9.10 Uhr: Der neue Gesundheitsminister darf die Aussprache im Bundestag eröffnen. „Die neue Bundesregierung ist kaum zwei Tage im Amt und kommt bereits mit dem ersten Gesetz zur Abstimmung in den Bundestag“, erklärt Lauterbach. „Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle und keine Gelegenheit für Parteipolitik“, erklärt der SPD-Minister und bedankt sich auch bei der konstruktiven Opposition. „Langfristig wird es darauf ankommen, die Bevölkerung zu schützen vor weiteren Wellen.“ Deswegen müsse man jetzt den Ländern die nötigen Werkzeuge in die Hand geben.
„Wir haben versprochen bis zum Jahresende 30 Millionen Impfungen vorzunehmen. Das wird nicht am Impfstoff scheitern. Ich werde alles tun, damit wir den Impfstoff haben, den wir auch im nächsten Jahr benötigen“, erklärt Lauterbach weiter. Am Ende des zweiten Jahres einer Pandemie ist es in keiner Weise akzeptabel, dass Menschen in Alten- und Pflegeheimen noch immer sterben, weil sie sich bei Ungeimpften angesteckt haben. Deswegen würde die Regierung eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einführen.
Originalmeldung:
Berlin - An diesem Freitag geht der Blick wieder in den Bundestag und auch in den Bundesrat: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sollen die Abgeordneten und Ländervertreter eine erste begrenzte Impfpflicht und weitere Krisenregelungen beschließen. Die Gesetzespläne der neuen Koalition von SPD, FDP und Grünen sehen vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis Mitte März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte impfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Beschränkungen.
Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte am Donnerstagabend gemeinsame Anstrengungen mit den Ländern für eine deutliche Beschleunigung der Impfungen an. Mit Blick auf die neue Virusvariante Omikron sagte er nach einer Schaltkonferenz mit den Regierungschefs, es sei nun umso dringender, dass möglichst viele eine Auffrischimpfung bekämen. Gleichzeitig machten Bund und Länder deutlich, dass es keine zusätzlichen Beschränkungen über die Weihnachtsfeiertage geben, die Lage aber beobachtet werden soll. Nächste Woche soll ein Expertenrat auch genauere Einschätzungen zu Omikron geben, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der Nordrhein-Westfale Hendrik Wüst (CDU), sagte. Wenn nötig, solle dann agiert werden.
Corona in Deutschland: Bundestag und Bundesrat entscheiden über Infektionsschutzgesetz
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte das Bekenntnis zur Intensivierung der Impfungen, vermisste aber eine Entscheidung über den Umfang einer vollständigen Impfung. „Die vom neuen Bundesgesundheitsminister aufgeworfene Frage, ob für den 2G-Status zukünftig drei Impfungen erforderlich sind, wurde nicht entschieden“, kritisierte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg in der Rheinischen Post. „Das ist bedauerlich, denn so hätte ein deutlicher Anreiz für die Booster-Impfung gesetzt werden können.“
Das Robert Koch-Institut (RKI) riet im neuen Wochenbericht trotz des leichten Rückgangs der Neuinfektionen zu stärkeren Anstrengungen gegen die Pandemie. Die hohe Infektionsgefahr bleibe angesichts der großen Fallzahl weiter bestehen, hieß es am Abend. „Nur durch eine Intensivierung der kontaktbeschränkenden Maßnahmen und rasche Erhöhung der Impfraten kann die Situation verbessert werden.“
Ampel-Gesetzespläne: Bundestag und Bundesrat entscheiden über verschärftes Infektionsschutzgesetz
Die neuen Ampel-Gesetzespläne sollen beides (wieder) ermöglichen. Sie sollen zunächst im Bundestag beschlossen werden und direkt im Anschluss auch in der Länderkammer. Ein Überblick:
- Spezial-Impfpflicht: Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen sollen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen - oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab dann von vornherein.
- Mehr Impfungen: Über Ärzte hinaus sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab 12 Jahren impfen dürfen. Voraussetzung sollen eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein.
- Regionale Maßnahmen I: Bei sehr kritischer Lage können die Länder, nach einem Parlamentsbeschluss, schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen - aber nach einem ersten Ampel-Gesetz keine Ausgangsbeschränkungen oder pauschale Schließungen von Geschäften und Schulen. Nun soll präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind - besonders im Sport mit größerem Publikum. Klargestellt wird, dass Schließungen etwa der Gastronomie möglich sind - aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen.
- Regionale Maßnahmen II: Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut jüngstem Entwurf soll die Frist bis 19. März verlängert werden. Lockdowns bleiben damit weiter möglich.
- Testpflichten: Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Patienten und „Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten“ nicht als Besucher gelten - also Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung.
- Kliniken: Kliniken sollen wieder Ausgleichszahlungen erhalten etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung.
- Kurzarbeitergeld: Ein Aufstocken des schon bis Ende März verlängerten Kurzarbeitergelds soll ermöglicht werden. Demnach sollen ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden - wenn ein Kind im Haushalt lebt, 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies soll für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.
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