Scholz-Minister geben grünes Licht
Offiziell: Ampel-Kabinett will beim Bürgergeld verschärfen – Kein Geld für „Jobfaule“ mehr
VonJekaterina Jaluninaschließen
Seit Monaten toben die Debatten um das Bürgergeld. Politiker fordern Sanktionen gegen „Jobverweigerer“. Das Ampel-Kabinett beschließt nun Verschärfungen.
Berlin – Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. Jobcenter sollen in der Zukunft Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Im Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes heißt es, „Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden.“
Das Kabinett hat eine sogenannte Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf beschlossen, den die Koalitionsfraktionen jetzt in den Bundestag einbringen können. Der Gesetzentwurf umfasst mehrere Maßnahmen aus dem Sparpaket zum Haushalt 2024. Die geplante Regelung zum Bürgergeld soll Einsparungen von rund 170 Millionen Euro pro Jahr bringen - 150 Millionen beim Bund und 20 Millionen bei den Kommunen. Kosten der Unterkunft und Heizung sollen nicht gestrichen werden können.
Ampel fällt Beschluss: Bürgergeld-Bonus soll gestrichen werden
Die geplante Gesetzgebung sieht vor, den Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat zu streichen. Ursprünglich wurde dieser Bonus für Weiterbildungen ohne Ziel auf einen Berufsabschluss eingeführt. Die Abschaffung dieses Bonus wird voraussichtlich Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro zur Folge haben.
Allerdings werden Weiterbildungen, die auf einen Berufsabschluss abzielen, weiterhin mit einer monatlichen Unterstützung von 150 Euro gefördert. Zusätzlich sollen Prämien für bestandene Prüfungen beibehalten werden.
Geld für den Ampel-Haushalt: Bundesagentur will 1,5 Milliarden Euro an den Bund zurückzahlen
Im Zusammenhang mit der Finanzierungsbeteiligung des Bundes während der Hochphase der Corona-Pandemie plant die Bundesagentur für Arbeit (BA), Milliarden an den Bund zurückzuzahlen. Konkret sind Überweisungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ende der Jahre 2024 und 2025 sowie 1,1 Milliarden Euro zum Ende der Jahre 2026 und 2027 geplant. Des Weiteren soll der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro reduziert werden.
Das Bürgergeld wurde ursprünglich als Initiative eingeführt, um mehr Hilfe für Personen zu gewährleisten, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Laut Bundesregierung bezogen im vergangenen Jahr 5,2 Millionen Menschen im Schnitt Leistungen nach SGB-II. 3,7 Millionen galten als erwerbsfähig. Nicht alle Bürgergeld-Empfänger können uneingeschränkt im Arbeitsmarkt aktiv sein. Viele von ihnen kämpfen mit körperlichen oder psychischen Krankheiten, die eine dauerhafte Vollzeitanstellung ausschließen.
Vor allem nach der Entscheidung, das Bürgergeld ab 2024 erneut zu erhöhen, debattierten deutsche Politiker intensiv darüber, ob sich eine Erwerbstätigkeit überhaupt noch lohnt. (dpa/jek)
Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa
