Zum 1. Januar

Steuererhöhung in Hessen ab Mitternacht: Mit dem Katerfrühstück wird es teurer

  • Caspar Felix Hoffmann
    VonCaspar Felix Hoffmann
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Am 1. Januar steigt die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder. Der Dehoga Hessen weist auf mögliche Probleme in der Silvesternacht hin.

Update: In der Silvesternacht bleibt die kulinarische Feierlaune vorerst von der anstehenden Mehrwertsteuererhöhung unberührt. Nach einer Sonderregelung des Bundesfinanzministeriums und der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Speisen wie Mitternachtssuppe oder Currywurst auch nach null Uhr der bisherige Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Diese Regelung bestätigte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag (21. Dezember) in Berlin gegenüber unserer Redaktion.

Damit können Gäste in Restaurants und Gaststätten den Jahreswechsel voraussichtlich ohne Aufpreis genießen. Das gilt allerdings nicht für das Katerfrühstück am Neujahrsmorgen, für das dann der erhöhte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gilt. Die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung erlaubt es Gastronomen, in der Nacht vom 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent anzuwenden.

Eine Quittung mit verschiedenen Steuersätzen liegt auf der Speisekarte eines Restaurants. (Symbolbild)

Mehrwertsteuer-Chaos zum Jahreswechsel: Kostet das Essen nach Mitternacht plötzlich mehr?

Erstmeldung vom Montag, 18. Dezember: Frankfurt – Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés wird ab dem 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent steigen. Diese Entscheidung der Ampelkoalition sorgt für Unruhe in der Gastronomie. Bislang war der Steuersatz wegen der Corona-Pandemie und der Energiekrise vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden.

Obwohl vereinzelt berichtet wurde, dass der ermäßigte Steuersatz für die gesamte Silvesternacht gelten könnte, gibt es nach Angaben des Dehoga Hessen noch keine offizielle Bestätigung des Bundesfinanzministeriums zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Silvesternacht. Das teilte der Verband am Montag (18. Dezember) in Wiesbaden auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Mehrwertsteuer an Silvester: „Vereinfachungsregelung“ für eine Nacht

„Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder tauschen sich derzeit bezüglich einer Vereinfachungsregelung aus, wonach in der Nacht vom 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 der ermäßigte Steuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen angewendet werden könnte“, teilte dazu ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Die bevorstehende Steueränderung stellt Gastronomiebetriebe vor Herausforderungen hinsichtlich der Kommunikation mit den Gästen und der notwendigen Anpassung ihrer Systeme. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 19 Prozent ab dem 1. Januar 2024 müssen die Betriebe nicht nur ihre Kassensysteme auf den neuesten Stand bringen, sondern voraussichtlich auch ihre Speisekarten in gedruckter und digitaler Form sowie die Preislisten am Eingang überarbeiten. Dies ist laut Dehoga Hessen erforderlich, wenn die Preise erhöht oder die Mehrwertsteuer explizit ausgewiesen wird.

Mehrwertsteuer an Silvester: Gastronomen erwarten Pleitewelle – auch in Hessen

Der Dehoga Hessen befürchtet, dass die Mehrwertsteuererhöhung vor allem kleine und ländliche Betriebe hart treffen könnte, die Preiserhöhungen nicht ohne weiteres an ihre Gäste weitergeben können. Der Verband warnt vor Umsatzeinbußen in der Branche und damit verbundenen Steuerausfällen für den Staat.

Das Gastgewerbe hatte sich intensiv für eine Verlängerung der Steuersenkung eingesetzt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnte vor einer Pleitewelle, Kritiker verwiesen auf mögliche Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Das Bundesfinanzministerium hatte die Kosten der Mehrwertsteuersenkung auf 3,4 Milliarden Euro beziffert. (cas)

Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa

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