Zeitspanne ist kürzer als sonst
Wahl im Februar: Briefwähler in Hessen müssen sich beeilen
- VonThomas Petersschließen
Briefwähler müssen sich bei der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages beeilen. Laut Landeswahlleiter bleiben in Hessen nur zwei Wochen für die Briefwahl.
Wiesbaden - Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Wegen der verkürzten Fristen bleiben Briefwählern laut dem hessischen Landeswahlleiter Wilhelm Kanther in Wiesbaden aber nur zwei Wochen Zeit für die Briefwahl. Das teilte er der Deutschen Presseagentur (dpa) mit. Bei den vergangenen Wahlen hatten Wähler vier bis fünf Wochen Zeit gehabt. Die ersten Briefwahlunterlagen mit frisch gedruckten Stimmzetteln werden in Hessen dieses Mal voraussichtlich in der ersten Februarwoche verschickt.
Die klassische Briefwahl sei laut Kanther auch innerhalb des kürzeren Zeitraums per Post möglich, allerdings müsse die Beantragung rechtzeitig erfolgen. Die Unterlagen müssten schnell ausgefüllt und zurückgeschickt werden, um die Frist nicht zu verpassen. Der Brief kann alternativ auch direkt beim Wahlbüro der Gemeinde abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen können auch persönlich abgegeben werden
„Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlbüro beantragt und unmittelbar vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden“, ergänzte Kanther. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, lange Postwege zu vermeiden. „Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig – spätestens am Wahltag zum Zeitpunkt der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr – bei der Gemeinde vorliegen“, so der Landeswahlleiter.
„Was den zu erwartenden Briefwahlanteil angeht, kann keine belastbare Schätzung abgegeben werden“, erklärte Kanther. Bei der Landtagswahl 2023 und der Europawahl 2024 betrug die Quote in Hessen jeweils rund 37 Prozent.
Landeslisten und Wahlkreisbewerber stehen Ende Januar fest
Bis Ende Januar 2025 sollen die Wahlbenachrichtigungen mit einem Formular zur Beantragung der Briefwahl verschickt werden. Anträge können aber auch unabhängig davon durch ein formloses Schreiben, per E-Mail oder über ein Online-Formular bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Am 30. Januar wird feststehen, welche Wahlkreisbewerber und Landeslisten zur Auswahl stehen. Grund dafür sind die verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl. „Die Stimmzettel können daher erst ab Ende Januar gedruckt und Anfang Februar ausgeliefert werden“, erklärte Kanther. Es werde in mehreren Druckereien parallel gedruckt. Für jeden der 22 hessischen Bundestagswahlkreise gibt es einen eigenen Stimmzettel mit den jeweiligen Wahlkreisbewerbern. Die rechte Spalte mit den zugelassenen Landeslisten ist hessenweit auf allen Stimmzetteln einheitlich. (dpa/tph)
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